Zuletzt lehnte Anfang Oktober 2015 der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition die Abschaffung von Sanktionen bei dem HARTZ -IV-Bezug ab. Auch die Gewerkschaften konnten sich bisher nicht dazu durchringen, sich eindeutig gegen die Sanktionspraxis zu positionieren.
Das ändert aber nichts daran, dass die Sanktionen weiterhin verfassungsrechtlich und ethisch äußerst umstritten bleiben.
Trotz aktueller Diskussion, in der Vorschläge von der vollständigen Abschaffung der Sanktionen in HARTZ-IV, über die Herausnahme von einzelnen Personengruppen bis hin zu gedämpften Sanktionierungen, werden die Jobcenter auch weiterhin Sanktionen verhängen, wenn die Erwerbslosen gegen ihre Pflichten verstoßen.
Das geschah im vergangenen Jahr rund 953.000 mal. Das waren fast 14.000 Strafen mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) kürzlich mitteilte. Demnach waren ständig rund 3,1 Prozent der 4,3 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, also knapp 140.000 Menschen, sanktioniert. Tatsächlich mussten 2017 bundesweit rund 420.000 Menschen teils mehrfach jeweils drei Monate mit gekürzter Grundsicherung leben. Das betraf etwa jeden zehnten Leistungsberechtigten zwischen 15 und 65 Jahren.
Es wird aber ein Scheingefecht mit der Abschaffung der Sanktionen im Rahmen der HARTZ- Gesetzgebung geführt. Ohne HARTZ-IV gibt es keine Sanktionen und ohne Sanktionen gibt es kein HARTZ-IV, denn Sanktion ist immer Strafe und Legitimation zugleich. Einmal wird bestraft und zum anderen den Menschen gezeigt, dass der Staat dazu das Recht hat, dass er das tun darf. Ohne Sanktionen würde das HARTZ-IV-System seine Effektivität und Abschreckung als Mittel zur Lohnsenkung verlieren.
Fallen Sanktionen weg, fallen auch die Strafen und die Legitimität von HARTZ-IV weg. Durch ALG-II-Sanktionen werden weiterhin tausende Menschen in Existenznot geraten – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation weiterlesen