Drei ehemalige Rider von Gorillas waren wegen ihrer Teilnahme an einem „wilden Streik“ im Warehouse Bergmannkiez in Berlin-Kreuzberg im Oktober 2021 fristlos entlassen worden. Dagegen klagten sie. Ihre Klage richtete sich gleichzeitig gegen das extrem restriktive Streikrecht in Deutschland, auf dessen Grundlage die Kündigungen erfolgten. Demnach sind Streiks ohne Aufruf durch eine „anerkannte“ Gewerkschaft illegal.
Duygu Kaya wollte am 6. April 2022 in der Verhandlung über ihre Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin eine Erklärung abgeben. Ihr Anwalt Benedikt Hopmann forderte das Gericht auf, sich diese Erklärung anzuhören, um sich selbst ein Bild davon zu machen, unter welchen Bedingungen die Gorillas-Beschäftigten arbeiten und warum die Beschäftigten die Arbeit niederlegten.
Obwohl der Anwalt ausdrücklich darauf hinwies, dass der Klägerin rechtliches Gehör zusteht, unterband der Richter die Erklärung mit der Begründung, die Klägerin wolle sich nicht zur Sache äußern. Aber der Richter kannte die Erklärung nicht, welche die Klägerin abgeben wollte.
Das Arbeitsgericht Berlin erklärte in seinem Urteilsspruch die Kündigung der Gorillas Mitarbeiter*innen für rechtens und bekräftigte damit das restriktive Streikrecht in Deutschland. Die drei Entlassenen legen gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Berufung ein. Hier die Erklärung von Duygu Kaya im Wortlaut: Solidarität mit den Gorillas-Arbeiter*innen, die gegen ihre fristlose Entlassung wegen Teilnahme an einem „wilden Streik“ kämpfen weiterlesen