Was man im Rahmen der ehrenamtlichen Gewerkschaftsarbeit alles so machen kann – wenn man gelassen wird

Eine schöne Gewerkschafterweisheit aus dem vergangenen Jahrhundert lautet: „Der hauptamtliche Apparat ist nicht der Vormund der ehrenamtlich engagierten Kolleginnen und Kollegen, sondern ihr Dienstleister.“

Diese Weisheit inspirierte ein paar Gewerkschaftsmitglieder in Dortmund, der vor sich hin dümpelnden Gewerkschaftsarbeit bei den kirchlichen Anstellungsträgern ein wenig auf die Sprünge zu helfen. Dabei konnten die Aktivisten auf die Erfahrungen aus der über 30 Jahre langen Arbeit als betriebliche Fachkraft, die langjährige Bürgerinitiativarbeit, wie auch auf die Jahrzehnte lange parteipolitische Arbeit zurück greifen.

Bei der Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vor Ort schienen die Voraussetzung dafür auch recht gut zu sein.

Im Folgenden wird nicht eine Geschichte von der ehrenamtlichen Gewerkschaftsarbeit erzählt, sondern konkrete Gewerkschaftsgeschichte.

Ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit

Ursprünglich gründeten sich die Gewerkschaften als Selbsthilfeorganisationen von abhängig Beschäftigten. Sie waren von Beginn an ehrenamtliche Organisationen.  Als die ehrenamtlichen Gewerkschafter begannen, hauptberufliche Angestellte zu beschäftigten, sollten diese die Ehrenamtlichen bei ihrer Arbeit unterstützten.

So ist das bis heute auch geblieben: Die Kolleginnen und Kollegen engagieren sich in ihrer Freizeit für gewerkschaftliche Themen in ganz verschiedenen Gremien. Die ehrenamtlichen Gremien bestimmen den politischen und internen Weg der Gewerkschaften. Von diesem Engagement leben die Gewerkschaften.

Der Schwerpunkt ehrenamtlicher Gewerkschaftsarbeit ist die Arbeit im Betrieb. Die betriebliche Verortung ist der Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit, bei der die Mitglieder mitgenommen werden.

In den kirchlichen Einrichtungen ist und war die Gewerkschaftsarbeit immer nur ein zartes Pflänzchen. Betriebliche Verortung heißt dort aber vor allem, dass Missstände aufgezeigt, Geschäftsführungen und Vorständen die Stirn geboten wird und Mut und Konfliktbereitschaft zur Grundausstattung zählen, damit die Mitglieder selbst eigene Initiativen ergreifen und erleben können, dass Veränderungen möglich sind.

Ergänzung von hauptamtlicher und ehrenamtlicher Gewerkschaftsarbeit

Die Grenzen zwischen ehrenamtlicher und hauptamtlicher Arbeit verschwimmen in manchen Arbeitsbereichen immer mehr. So auch bei der Mitgliederbetreuung und deren Unterstützung. Da kommt es nicht mehr darauf an, wer was macht, sondern was gemacht werden muss. Ehrenamtliche beraten, informieren und stehen denen zur Seite, die Hilfe und Solidarität benötigen. Wichtig ist dabei auch immer, dass bei allen Schwierigkeiten ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit auch Spaß machen muss und niemand verbrannt wird. Ehrenamtliche ersetzen keine hauptamtlichen Sekretärinnen und Sekretäre, aber sie ergänzen deren Arbeit an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, wo es für die Gewerkschaft  wichtig ist, vertreten zu sein.  Für die hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen ist der Druck, die Belastungen und auch Überlastung erheblich gestiegen, das können Ehrenamtliche immer wieder beobachten.

Gerade in dem ver.di Fachbereich 3 mit seinen rund 5400 Mitgliedern in Dortmund gibt es besonders bei den kirchlich Beschäftigten enormes Potenzial an zukünftigen ver.di Mitgliedern. So sind von den über 9.000 Beschäftigten im kirchlichen Bereich im ver.di Bezirk Dortmund lediglich ca. 850 Personen Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.

Es ist aber unabdingbar, dass Rahmenbedingungen auf der Fachbereichsebene existieren, die die Zusammenarbeit zwischen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Arbeit fördern, die ehrenamtliche Arbeit kritisch begleiten und wertschätzen.

Kirchliche Einrichtungen als Dienstleistungsunternehmen

Im Rahmen der Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe wurde seit Mitte der 1990er Jahre der „Sozialstaat“ mit seinem Budget von über 100 Milliarden Euro systematisch dem Verwertungsprozess zugeführt. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände übernahmen die betriebswirtschaftlichen Grundzüge und sprachen nun von ihren „Sozialbetrieben“, verschrieben sich dem Wettbewerb am Markt, nannten nun die Ratsuchenden und Klienten „Kunden“ und konkurrierten mit ihren deformierten pädagogischen und sozialen Einrichtungen als ein Dienstleistungsunternehmen um Marktanteile.

Aufgrund der mangelnden Mitbestimmung und der Selbstdefinition als „Dienstgemeinschaft“ – ein Begriff, der aus dem deutschen Faschismus stammt – konnten Veränderungsprozesse von „oben“ angeregt und umgesetzt werden. Das garantiert natürlich einen Konkurrenzvorteil, wenn unternehmerische Entscheidungen nach „Gutsherrnart“ gefällt werden können.

Allerdings können dort, wo es keine Kontrollmöglichkeiten und Aufsicht gibt, auch große, kostenintensive Projekte, an denen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen hängen, in den Sand gesetzt werden, ohne dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, die Vorgänge strafrechtlich geahndet und über den Verbleib öffentlicher Mittel berichtet wird.

Solche Strukturen können aber auch beim Aufbau einer betrieblich- und konfliktorientierten Gewerkschaftsarbeit genutzt werden.

Ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit im ver.di Bezirk Dortmund – Fachbereich 3

In Dortmund wurde 2006 auf ehrenamtliche Initiative hin eine ver.di Betriebsgruppe/Vertrauensleutegruppe gegründet. Zunächst für die Betriebe Diakonisches Werk und Vereinigte Kirchenkreise. Einige Zeit später wurden auch die Kolleginnen und Kollegen der katholischen Einrichtungen in Dortmund gezielt angesprochen und einbezogen. Die Betriebsgruppe wurde in Fachgruppe Kirche und im Sommer 2012 satzungsgemäß in Fachkommission Kirche umbenannt. Die Gruppe hat über die 6 Jahre hin kontinuierlich und selbständig auf ehrenamtlicher Basis gearbeitet.

Durch die Aktivitäten insbesondere der letzten Jahre konnte erreicht werden, dass die besondere Situation der kirchlichen Beschäftigten in ver.di, in die DGB- Einzelgewerkschaften und auch in die breite Öffentlichkeit getragen wurde.

Die angespannte personelle Situation der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen im ver.di – Fachbereich 3 trug mit dazu bei, dass ein Teil der Arbeit, besonders die „Mitgliederpflege“ mehr und mehr durch ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen abgedeckt wurde. Auch das monatlich stattfindende Mitgliedertreffen entwickelte sich schnell zu einem Forum in dem Problemanzeigen gemacht werden konnten, mit der Aussicht, dass ver.di diese aufnimmt, Partei für die Mitglieder ergreift und versucht, die Bedingungen in den Betrieben zu ändern.

Schnell hatten sich eigenständige ehrenamtliche Arbeitsbereiche entwickelt.

1. Ehrenamtlicher Arbeitsbereich „Aufbau und Pflege eines e.mail Verteilers“

Als Grundlage für regelmäßige Anschreiben, dem Versenden von Info-Material und der Möglichkeit der Kontaktaufnahme der Mitglieder untereinander wurde in den vergangenen Jahren eine e-mail Adressenverwaltung aufgebaut. Diese wurde zunächst nur in der Fachkommission Kirche, später für Fachbereich 3 eingerichtet, stetig ergänzt und gepflegt. Sie sollte der „Pflege“ der Mitglieder dienen. Diese Kommunikationsform verlief nicht einseitig, mit der Zeit kamen Anfragen, Anregungen und Meinungen zurück.

Oftmals wurde erwähnt, dass man lange nichts mehr von seiner Gewerkschaft gehört habe und diese Form der Kontaktpflege gedankt wurde.  Zuletzt einigten man sich darauf, dass das Info-Material regelmäßig einmal in der Woche versandt wurde, um eine „e-mail Flut“ an die Mitglieder zu verhindern.

2. Ehrenamtlicher Arbeitsbereich: Beratungsangebot „Rat und Hilfe“

Seit Juni 2011 wurde ein monatlich stattfindendes Beratungsangebot für Beschäftigte (vorrangig für ver.di Mitglieder) in kirchlichen Einrichtungen eingerichtet. Unter dem Titel „Rat und Hilfe“ konnten sich Kolleginnen und Kollegen bei Fragen zum eigenen Arbeitsvertrag, zur Arbeitsunfähigkeit, zu Aufhebungsverträgen, Zeugnissen, Abmahnungen, Kündigungen, zur Elternzeit, zum Betriebsklima/ Mobbing/Burnout, zum Unterhalt, Finanzen, Haushaltsberatungen und Schulden und zum Sozialrecht allgemein beraten lassen.

Getragen wurde das Angebot von 2 ehrenamtlichen Mitgliedern, die langjährig in der Beratungsarbeit tätig sind. Weitere qualifizierte ehrenamtliche Beraterinnen und Berater standen bei Bedarf jederzeit bereit, um das Projekt auszubauen. Mit Hilfe der damaligen im Fachbereich 3 arbeitende Praktikantin wurden parallel zur Aufbauphase Flyer zu den Themen „Teilzeit und Mehrarbeit“, „Mutterschutz und Elternzeit“, „Lohnpfändung und Verbraucherinsolvenz“ und „Pflegezeit“ gestaltet und herausgegeben.

Wie effektiv solch ein Angebot sein kann, wenn es gute Rahmenbedingungen hat, zeigte, dass 14 Personen in den ersten 8 Monaten des Projekts durch die Verbraucherinsolvenz ihre Schulden regulieren konnten oder mithilfe von Widersprüchen/Überprüfungsanträgen beim Jobcenter konnte für teilzeitbeschäftigte „Aufstocker“ einiges an Nachzahlungen in die Familienkassen gespült und durch die Haushaltsberatung und den Bezug weiterer Sozialleistungen die finanzielle Situation verbessert werden.

3 a. Ehrenamtlicher Arbeitsbereich: Einrichtung und Pflege der Info-Bretter und Auseinandersetzung um das Infobrett beim Diakonischen Werk Dortmund und Lünen gGmbH

Der Beginn der Auseinandersetzung um das Info-Brett (genauer gesagt um das Zutrittsrecht/Duldung von gewerkschaftlichen Aktivitäten beim Diakonischen Werk) geht auf das Jahr 2006 zurück. Hier wurde mit mächtigen Bandagen und Tricks seitens der Geschäftsführung versucht, die Präsenz von ver.di im Betrieb Diakonisches Werk möglichst zu unterbinden. Die Auseinandersetzung manifestierte sich um den Ort, an dem das Info-Brett angebracht werden sollte und war seitdem auch immer wieder ein Streitpunkt. Das Ganze zog sich hin, nach 2 Arbeitsgerichtsterminen wurde die Durchführung einer Augenscheinnahme vor Ort von Amts wegen beantragt, die im Juni 2009 stattfand und nach Beschluss des Arbeitsgerichts (1Ca 4071/08) konnten das Info-Brett dann angebracht werden.

3 b. Ehrenamtlicher Arbeitsschwerpunkt: Einrichtung eines Info-Bretts das Zutrittsrecht/Duldung von gewerkschaftlichen Aktivitäten bei der Katholischen St. Lukas Gesellschaft

Ähnlich wie bei der Evangelischen Kirche wurde dann bei der Katholischen Kirche vorgegangen und auch dort wurde die Anbringung des Info-Bretts, in Wirklichkeit aber das Zugangsrecht der Gewerkschaft, heftig bekämpft. Die Gegenseite sah kein Rechtsschutzbedürfnis, weil die eigenen Mitarbeiter keinen Wunsch danach geäußert hätten und dass es bei dem Arbeitgeber keine „Gewerkschaftsbeauftragte“ gebe. Vor allem aber würde das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen verfassungsrechtlich über der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit stehen.

Diese Auseinandersetzung wurde ähnlich wie bei der evangelischen Seite recht heftig geführt – die Katholische St. Lukas Gesellschaft führte immer wieder an, dass betriebsfremde linke Gewerkschafter den bisherigen Betriebsfrieden der „Dienstgemeinschaft“ stören wollten.

Doch letztendlich wurde vor dem Arbeitsgericht für Recht (AZ: 8 Ca 48/12) erkannt: „Die Beklagte wird verurteilt, das Anbringen eines sogenannten „Schwarzen Bretts“ für gewerkschaftliche Informationen im St. Josefs-Hospital an einer Stelle, die für alle Beschäftigten gut sichtbar und regelmäßig von allen Beschäftigten frequentiert wird… zu dulden“.

4. Ehrenamtlicher Arbeitsbereich: Stadtteilarbeit

„Die Zukunft der gewerkschaftlichen Arbeit liegt nicht nur im Betrieb, sondern insbesondere in der stadtteilbezogenen Arbeit.“

Diese Kernaussage stammt von Oskar Negt und hat in der Vergangenheit viele Gewerkschafter beschäftigt.

Mitglieder der Betriebgruppe, die in der Nordstadt wohnen und dort politisch aktiv sind, arbeiteten in den Nachbarschaftsforen und Arbeitskreisen des Quartiersmanagements als Vertreter der Dienstleistungsgewerkschaft mit und verfolgten das Ziel, als „Gewerkschaft vor Ort“ eine gewerkschaftliches Beratungs- und Bildungsangebot in eigenen Räumlichkeiten anzubieten, aber vor allem eine Möglichkeit zum Treffen und für die Selbstorganisation der erwerbslosen Menschen und der abhängig Beschäftigen zu bieten.

5. Ehrenamtlicher Arbeitsbereich: Info-Brief/Newsletter

Während der Erarbeitung der Flyer, siehe Punkt 2. „Beratungsangebot Rat und Hilfe“ stand die Idee der Herausgabe eines Newsletters im Raum. Um die Idee umzusetzen, wurde eine kleine Arbeitsgruppe „Zeitung“ gegründet. Im Januar 2012 wurde als Versuchsballon die erste Ausgabe des Info-Brief „Neuigkeiten von der Fachgruppe Kirche“ herausgegeben. Vom Konzept her, eine Mischung aus Zeitung und newsletter, mit verlinkten Hintergrundberichten und für Menschen gemacht, die nicht gerne viele Seiten lesen, aber oft im Internet unterwegs sind. Die monatliche Ausgabe hatte 4 Seiten, auf der 1. Seite waren gesamtgewerkschaftliche Aufmacherthemen zu finden, die 2. Seite war den Mitgliedern vorbehalten und für namentlich verantwortliche Beiträge reserviert, auf den Seiten 3 und 4 waren aktuelle Artikel aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich, dem Arbeitsrecht und eine Terminvorschau untergebracht.

6. Ehrenamtlicher Arbeitsschwerpunkt: Kampagne – Situation der Kolleginnen und Kollegen in den Ev. Kindertageseinrichtungen und dem Ganztag

Das seit 2006 monatlich stattfindende Mitgliedertreffen war ja auch, wie schon erwähnt, eingerichtet worden, um Problemanzeigen aus den Betrieben machen zu können, mit der Aussicht, dass ver.di dies aufgreift, Partei für die Mitglieder ergreift und versucht die Bedingungen in den Betrieben zu ändern.

Im Frühjahr 2011 wurde die Umfrage Arbeitssituation der Erzieherinnen der Mitarbeitervertretung (MAV) Vereinigte Kirchenkreise (VKK) fertig und eine Auswertung der Untersuchung sollte in der Aprilsitzung der Fachgruppe 2011 den Betroffenen aus den Tageseinrichtungen vorgestellt werden. Daraus sollte ein  Forderungskatalog zusammengestellt werden. Parallel dazu gab es Gespräche mit dem Sekretär Fachbereich 7 (Gemeinden) und dem Vorsitzenden des Fachbereichs 7 (Gemeinden) um die Zusammenarbeit in diesem Arbeitsschwerpunkt breiter zu  gestalten.

So konnten gemeinsame Veranstaltungen mit den Erzieherinnen aus dem kommunalen und kirchlichen Bereich geplant werden. Der monatlich erscheinende Infobrief hatte die Situation der Beschäftigten im Ganztag und in den Tageseinrichtungen für Kinder als Titelthema. Eine Sonderausgabe zum Thema wurde als Flugblatt verteilt und an den ver.di Info-Brettern ausgehängt. Diese Veranstaltung wurde als Beginn eine Kampagne gesehen, um auf die Arbeitssituation der Erzieherinnen aufmerksam zu machen und das unmögliche Konstrukt „Offener Ganztag“ zu skandalisieren.

7. Ehrenamtlicher Arbeitsbereich: Kirchenaktionstage


Die Kirchenaktionstage wurden insbesondere genutzt, um auf das kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht – auch als Selbstbestimmungsrecht bezeichnet – aufmerksam zu machen.

Das Selbstbestimmungsrecht wird von den Kirchen arbeitsrechtlich insbesondere in drei Richtungen ausgeübt:

  • Für eine Mitarbeit in kirchlichen Einrichtungen wird von den mehr als 1,3 Millionen Beschäftigten in Deutschland eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen erwartet. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten zieht arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – nach sich. Anstelle eines Betriebsrates oder Personalrates werden die kirchlichen Beschäftigten durch eine Mitarbeitervertretung an den betrieblichen Entscheidungen beteiligt.
  • Die Löhne und andere grundlegende Arbeitsbedingungen werden überwiegend nicht im Rahmen von Tarifverhandlungen („zweiter Weg“) oder einseitig vom Arbeitgeber („erster Weg“) festgelegt, sondern durch Gremien, die paritätisch aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt werden („dritter Weg“).

und

Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) sind aus Sicht der Kirchen unvereinbar mit dem „Dienst am Nächsten“ und werden deshalb ausgeschlossen.

Die Kirchenaktionstage waren auch immer eine gute Gelegenheit, die Situation der Beschäftigten z.B. die Ausbeutung der „AGH-Kräfte/1€-Jobber“ der bei den kirchlichen Unternehmen öffentlich zu machen und neue Mitstreiter zu gewinnen.

Ehrenamtlich tätige Gewerkschafter stehen im Betrieb unter permanentem Druck

Die gesamten Aktivitäten der ver.di Fachkommission Kirche wurden von den kirchlichen Unternehmen in der Stadt von Anfang an argwöhnisch beobachtet und wo man konnte, die Verantwortlichen mit allen Sanktionen überzogen, die das Arbeitsrecht bietet. Diese Konflikte wurden mutig angenommen und ausgetragen, sodass einige Abmahnungen vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen werden mussten. Besonders belastend für die Aktivisten war, dass sie permanent über die Jahre mit dem Arbeitsplatzverlust, unter anderem wegen Störung des Betriebsfriedens und Geheimnisverrats, bedroht wurden und werden.

 

Und was ist aus der ehrenamtlichen Arbeit geworden?

Gar nichts – alles kaputt!

Und warum?

Weil die Gewerkschafterweisheit aus dem vergangenen Jahrhundert:

„Der hauptamtliche Apparat ist nicht der Vormund der ehrenamtlich engagierten Kollegen, sondern ihr Dienstleister.“ 

bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, zumindest in Dortmund, nicht gilt!