In der öffentlichen Debatte über die Rentenreform wird mit der Verwendung stereotypisierender Schlagworte nicht nur enorm vereinfacht. Es wird überdies mit moralischen bzw. Gerechtigkeitserwägungen argumentiert, die für eine nüchterne Beurteilung der komplexen Sachlage wenig hilfreich sind. Die Standardargumentation der Arbeitgeberverbände, der wirtschaftsnahen Flügel der CDU sowie der Jungen Union lautet seit Jahrzehnten im Kern, dass in Deutschland zukünftig weniger Erwerbstätige in das Umlagesystem einzahlen und die Rente nicht mehr auf dem gegenwärtigen Niveau zu finanzieren sein wird. Deswegen wäre die einzig realistische – und gemessen an den mutmaßlichen Belastungen für die jüngere Generation auch ‚gerechte‘ – Lösung, das Rentenniveau abzusenken und/oder das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung anzupassen.
Neben der Verwirrung, die mit der vereinfachenden Diskussionsführung und den dabei aufgerufenen Zahlen gestiftet wird, blendet die moralisch aufgeladene Argumentation völlig aus, dass die zukünftige Rentnergeneration bereits über Jahrzehnte Zurückhaltung bei den Lohnzahlungen akzeptieren, real negative Renditen auf Ersparnisse hinnehmen und makroökonomische Stabilisierungsleistungen nach der Wiedervereinigung und im Krisenkontext der Europäischen Union erbringen musste – ohne um Zustimmung gefragt zu werden. Für eine seriöse Diskussion über die Finanzierung der Altersversorgung, die geeignet wäre, einen ausgewogenen Generationenvertrag vorzubereiten, müssten die wichtigsten Parameter der Reform transparent und verständlich kommuniziert sowie auch in einen größeren historischen Kontext eingeordnet werden.
Verwirrung mit Stereotypen und Zahlen
Im Diskussionspapier[1] der Jungen Union (JU) vom 26. April 2025 wird u.a. konstatiert, dass in Zukunft weiterhin über 100 Mrd. Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt in die gesetzliche Rentenversicherung fließen müssten, was v.a. durch die 2018 eingeführte ‚doppelte Haltelinie‘ verursacht wäre, die den Beitragssatz bis 2025 bei 20% deckelte und ein Rentenniveau von mindestens 48% sicherte. Bleibt es außerdem dabei, dass Beamte und Selbständige weiterhin nicht für die Mitfinanzierung der Rente herangezogen werden, ergibt sich daraus eine dramatische Schieflage. Unter Berufung auf Simulationsrechnungen des arbeitgeber- und unternehmensnahen Ifo-Instituts prognostiziert die Junge Union nämlich, dass der Bund im Jahr 2050 bis zu 60% seines Haushaltsvolumens aufbringen müsste, um die Rentenkasse stabil zu halten. Dieser Anstieg der Ausgaben würde jede fiskalische Vernunft sprengen und den politischen Handlungsspielraum in fast allen anderen Politikfeldern massiv einschränken.
Nach dem Dafürhalten der Jungen Union und weiten Teilen der CDU, der Arbeitgeberverbände und zahlreicher weiterer unternehmensnaher Gruppen (‚Junge Unternehmer‘), Stiftungen (‚Friedrich-Naumann-Stiftung‘), Institute (‚Institut der Deutschen Wirtschaft‘; ‚Walter-Eucken-Institut‘) und Denkfabriken (‚Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft‘) würde sich die Rentenpolitik zum größten Haushaltsrisiko der Bundesrepublik entwickeln. Um dieses Risiko abzuwehren, empfiehlt die Junge Union mehrere Maßnahmen: erstens, die Abschaffung der sogenannten ‚doppelten Haltelinie‘, d.h. ein Ende der Garantie für den Beitragssatz von 18,6% des Bruttolohns sowie für das Rentenniveau von mindestens 48%; zweitens, eine Begrenzung der Bundeszuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung; und drittens, automatische Dämpfungsmechanismen, die sich an demographischen Entwicklungen, Nachhaltigkeitsfaktoren und die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung orientieren. Die JU plädiert außerdem für eine dynamische Kopplung des Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung, also eine Anhebung des Renteneintrittsalters, sowie eine moderate Absenkung der Beamtenpensionen, aber keine Beitragszahlungen der Beamten in die Rentenkasse.
Wenn die sogenannte doppelte Haltelinie abgeschafft wird, bedeutet das Folgendes: Steigen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, weil es mehr Rentner gibt, können die Beiträge der Beschäftigten erhöht werden. Dadurch sinkt ihr Nettolohn. Gleichzeitig können auch die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber steigen. Wird zusätzlich die 48%-Haltelinie gestrichen, heißt das schlicht, dass das Rentenniveau unter 48% fallen kann. Was diese 48% aber genau bedeuten, wird in der öffentlichen Debatte selten erklärt. Die Vermutung, dass die Rentenhöhe eben knapp unter der Hälfte des letzten Einkommens liegt, stimmt so jedenfalls nicht, denn die Zahl von 48% ist eine statistische Rechengröße und steht nicht für ein Leistungsversprechen. Die Zahl bezieht sich auf einen ‚Standardrentner‘ mit 45 Beitragsjahren und einem stabilen durchschnittlichem Bruttolohn. Verglichen wird dabei die Rente vor Steuern mit dem durchschnittlichen Bruttolohn – ebenfalls vor Einkommensteuer. Die Zahl von 48% sagt also nichts darüber aus, wie viel jemand tatsächlich im Verhältnis zu seinem letzten Nettogehalt erhält. Individuelle Erwerbsverläufe, Teilzeitphasen oder niedrigere Einkommen werden in dieser Kennziffer nicht berücksichtigt.
Ein Ende der Garantie für das Rentenniveau von 48% bedeutet nur, dass es keine gesetzlich gesicherte Untergrenze für das Verhältnis von Standardrente zu Durchschnittslohn mehr gibt. Das Rentenniveau kann demnach mehr oder weniger beliebig weit unter die gegenwärtige Haltelinie von 48% sinken, abhängig von Beitragssatz und etwaigen Rentenanpassungen durch die Politik. Experten wie Bernd Raffelhüschen rechneten schon vor einiger Zeit mit einem zukünftigen Rentenniveau von unter 40%, was vielen Menschen ohne zusätzliche Vorsorge definitiv nicht reichen wird, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten[2]. Zukünftige Rentner erhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich weniger im Verhältnis zum Durchschnittslohn, was sich vor allem auf Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen negativ auswirkt und deren Lebensstandard im Alter deutlich absenkt. In Kombination mit einem deregulierten Beitragssatz können die Renten stark sinken, während die Beiträge für die Sozialversicherung weiter steigen können.
Die geplante Begrenzung der Bundeszuschüsse bedeutet, dass der Staat weniger Mittel als bisher aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse einzahlen soll. Die daraus entstehende Finanzierungslücke wird stärker auf Beiträge der Arbeitnehmer/Arbeitgeber verschoben. Der Beitragssatz muss also dynamisch steigen, wenn das Rentenniveau einigermaßen stabil gehalten werden soll. Der Staat spart Geld, weil die Erwerbstätigen höher belastet werden. In Kombination mit einer Abschaffung der Haltelinie erhöht sich dadurch der Druck auf Beitragssatz und Rentenwerte zusätzlich. De facto wird die Verantwortung für Kostensteigerungen vom Staat auf die Arbeitnehmer verschoben.
In diesem Zusammenhang bleiben üblicherweise zwei wichtige Tatsachen gänzlich unerwähnt. Erstens wird die Rentenkasse seit Jahrzehnten für Leistungen in Anspruch genommen, die nur teilweise oder gar nicht beitragsgedeckt sind[3]. Dazu zählen unter anderem versicherungsfremde Leistungen, wie etwa rentenrechtliche Ausgleichsregelungen oder sozialpolitische Aufgaben, die eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren wären. Die Rentenversicherung fungiert damit faktisch als verdecktes Instrument allgemeiner Sozialpolitik. Zweitens wird der Eindruck erweckt, die Bundeszuschüsse seien schon lange eine steigende staatliche Zusatzleistung gewesen, die nun aus fiskalischer Verantwortung begrenzt werden müsse. Tatsächlich sind diese Zuschüsse als Ausgleich für nicht beitragsgedeckte Leistungen eingeführt worden. Noch wichtiger ist jedoch der Umstand, dass die Bundesmittel zur Rentenversicherung in den vergangenen 20 Jahren relativ zum Bruttoinlandsprodukt stetig gesunken sind[4]. Die Forderung nach einer Begrenzung bedeutet daher nicht die Korrektur einer Überfinanzierung, sondern ebenfalls eine Verschiebung gesamtgesellschaftlicher Lasten auf die Beitragszahler.
In der Konsequenz wird mit den Forderungen nach einer Begrenzung der Bundeszuschüsse ein strukturelles Haushaltsproblem einfach umgedeutet: Ein Ergebnis politischer Entscheidungen aus vergangenen Legislaturperioden über Aufgabenverlagerungen und Haushaltsprioritäten wird in der öffentlichen Debatte als Kostenproblem der Rentner oder der demographischen Entwicklung beschrieben. Dabei bleibt zudem die Tatsache unerwähnt, dass der Staat aufgrund steigender Steuerbelastungen für die Bürger (!) über einen Zeitraum von 25 Jahren insgesamt auch mehr Steuern im Verhältnis zu seiner Wirtschaftsleistung eingenommen und dadurch einen stetig verbesserten finanziellen Handlungsspielraum hatte[5].
Die absoluten Steuereinnahmen sind seit 2000 sogar deutlich gestiegen[6], wenn man von den konjunkturellen Einbrüchen im Zuge der Finanzkrise anno 2008/2009 einmal absieht.
Die Einführung automatischer Dämpfungsmechanismen soll das Rentensystem stabilisieren, indem zum Beispiel eine Anpassung der Renten an demografische Entwicklungen möglich wird. Entsprechende Kalkulationen würden aus der gegebenen Relation zwischen Beitragszahlern und Rentnern die Höhe der Renten berechnen. Sogenannte Nachhaltigkeitsfaktoren würden Finanzierungsspielräume berücksichtigen. Und die statistisch erhobene Lebenserwartung würde zu Berechnungen führen, aus denen Quotienten für einen Normalfall abgeleitet werden könnten, um die monatliche Rente proportional abzusenken. Der entscheidende Punkt dabei ist, dass die ‚Dämpfung‘ der Rentenauszahlungen aus einer formalen Berechnung nach vorab definierten Parametern erfolgte und unabhängig vom politischen Willen der jeweiligen Regierung wäre. Rentenpolitik würde technokratischen Erwägungen unterworfen und dem Wettbewerb politischer Interessen entzogen. Aus Sicht seiner Fürsprecher wäre dieses Paket ‚generationengerecht‘, obwohl es eine dauerhafte Senkung der Renten und steigende Unsicherheit für zukünftige Rentner bedeutet.
Der vernachlässigte internationale Kontext
In der deutschen Rentendebatte wird typischerweise der Eindruck erweckt, die Reformvorschläge würden sich an einem genauso vordringlichen wie einfach gelagerten Problem orientieren: nämlich dem der Überalterung der deutschen Gesellschaft. Zwar wäre die Altersstruktur in anderen westlichen Ländern vergleichbar, die Diagnose wäre dennoch streng am deutschen Kontext orientiert, insofern eben dort einer steigenden Zahl von Rentenbeziehern immer weniger Einzahler gegenüberstehen würden, was das umlagefinanzierte deutsche System in naher Zukunft sprengen müsste. Die Einzahler wären zunehmend überfordert, das bisherige Rentenniveau aufrechtzuerhalten. Das Rentensystem in Deutschland müsste im Sinne der gerade skizzierten Therapie also unausweichlich einer Reform unterzogen werden, an deren Ende die Lasten aus Gründen der ‚Gerechtigkeit‘ neu zu verteilen wären, um das Rentensystem zu stabilisieren.
Bei genauerer Betrachtung wirkt es irreführend, dass sozialpolitische Reformen als nationale Aufgaben zur Herstellung gemeinwohlorientierter Ziele dargestellt werden[7], da die Handlungsspielräume der nationalen Akteure durch fiskal- und marktpolitische Rahmensetzungen auf Ebene der EU erheblich eingeschränkt wurden[8]. Schon vor ca. 20 Jahren starteten die Vorstandsvorsitzenden der größten Banken und Versicherungen Europas eine Initiative zur Schaffung eines einheitliches EU-Regelwerks für die private Altersvorsorge in den EU-Mitgliedstaaten[9]. Die erste Skepsis gegen diese Initiative unter den damaligen politischen Amtsträgern wich angesichts der von den Interessengruppen ins Feld geführten ‚demographischen Herausforderungen‘ schnell der Überzeugung, dass die Ansprüche künftiger Rentnerinnen und Rentner reduziert werden müssten. Die aufgrund der Überalterung entstehende ‚Rentenlücke‘ könnte aber durch private (und betriebliche) Altersvorsorge geschlossen werden.
Angemessener wäre es wahrscheinlich, von einer schleichenden ‚Europäisierung‘ der Sozial- und Rentenpolitik zu sprechen[10]. Das verdeutlicht auch ein vergleichender Blick auf einzelne europäische Länder, wie z.B. Frankreich, Italien und Spanien, wo sich trotz unterschiedlicher historisch gewachsener Traditionen der Altersvorsorge eine bemerkenswerte Konvergenz zeigt. In diesen Ländern werden nämlich Reformen seit Jahren entlang sehr ähnlicher Orientierungspunkte diskutiert bzw. vorangetrieben: Absenkung des relativen Leistungsniveaus, Verlängerung der Lebensarbeitszeit, stärkere Kopplung von Rentenansprüchen an individuelle Erwerbsbiografien sowie die systematische Betonung demographischer Argumente[11].
Unterschiede bestehen vor allem im Tempo und im Konfliktgrad der Umsetzung, nicht in der Richtung. Während Frankreich und Italien stärker durch offene soziale Auseinandersetzungen geprägt sind[12], erfolgt der Umbau in Deutschland und Spanien weniger konfliktgeladen, weil er diskreter betrieben wird[13]. Besonders interessant ist der Umstand, dass die Rentenpolitik in diesen und weiteren Ländern nicht mehr als eine politische Aufgabe zu Herstellung sozialer Sicherung beschrieben wird, sondern als ein fiskalisches Kostenproblem und individuelles Vorsorgethema[14]. Genau das stellt allerdings einen unausgesprochenen Paradigmenwechsel dar, der die Rentenpolitik in die Logik der Sachzwänge übersetzt, und der auf europäischer Ebene vorbereitet wurde, um auf nationaler Ebene umgesetzt zu werden[15].
Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang der europäische Fiskalpakt von 2012, der die Fiskaldisziplin der EU-Mitgliedstaaten im Sinne eines ’neuen (neoliberalen) Konstitutionalismus‘[16] als eine dauerhafte verfassungsähnliche Verpflichtung außerhalb staatlicher Rechtsräume institutionalisiert hat[17]. Politische Verteilungsfragen wie die Rente werden von den Verantwortlichen primär unter Kostengesichtspunkten bewertet, auf eine übergeordnete Ebene verlagert und damit der demokratischen Aushandlung weitgehend entzogen. Diese Normalisierung politischer Steuerung entlang haushaltspolitischer Sachzwanglogiken stärkt wiederum jene Akteurskoalitionen, die maßgeblich an der Neukonzeption der Alterssicherung beteiligt waren und die Idee einer finanzialisierten Rentenpolitik etabliert haben[18].
Für die Sozialversicherungssysteme in Europa ergibt sich daraus ein permanenter Anpassungsdruck: Steigende Ausgaben für Rente, Gesundheit oder Pflege erscheinen innerhalb dieses Rahmens nicht als Ausdruck gesellschaftlicher Prioritätensetzung, sondern als Abweichung von fiskalischer ‚Nachhaltigkeit‘. Da Steuererhöhungen auf Kapital- und Vermögenseinkommen politisch blockiert werden, verlagert sich die Konsolidierung auf die Ausgabenseite bzw. auf die großen sozialen Sicherungssysteme. Der Fiskalpakt schützt im Ergebnis Gläubigerinteressen und Kapitalmobilität, während er soziale Sicherung an harte Budgetrestriktionen bindet und ihre langfristige Erosion strukturell begünstigt. Zugleich richtet er die Renten‑ und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten trotz bestehender Unterschiede zunehmend nach denselben profitorientierten Logiken der Kapitalmärkte aus und forciert eine Finanzialisierung der Altersvorsorge[19].
Da der Fiskalpakt auf nationale Reformdebatten ausstrahlt und so den politischen Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten einschränkt, ohne jedoch in der öffentlichen Diskussion erwähnt zu werden, stellt sich die Frage nach den treibenden Kräften hinter dieser Entwicklung. Erwähnenswert sind v.a. große Banken und institutionelle Investoren (u.a. Black Rock)[20], die nach der Finanzkrise von 2007/2008 verstärkt darauf hinwirkten, dass Regierungen öffentliche Ausgaben drosseln, die aus Sicht der Finanzmärkte Risiken darstellen[21]. Unterstützung fanden diese Kräfte bei den Führungsgremien der Finanzministerien, Vorständen der Zentralbanken und wirtschaftspolitischen Beratungseinrichtungen. In diesen Kreisen setzte sich die Vorstellung durch, dass strikte Haushaltsdisziplin in Krisenzeiten nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern normativ geboten sei. Diese Sichtweise wurde dann in verbindliche Regeln überführt, die Spielräume nationaler Haushalts- und Sozialpolitik einengten und die Aufgabe des neuen ‚Konsolidierungsstaats‘ als Sicherung fiskalischer Stabilität und Bedienung von Gläubigerinteressen definierten[22].
Eine Schlüsselrolle bei der praktischen Durchsetzung dieses Regimes spielt die Europäische Zentralbank (EZB). Sie wirkt als Bindeglied zwischen den europäischen Haushaltsregeln und der nationalen Politik, indem sie die Stabilisierung staatlicher Finanzierung von der Einhaltung dieser Regeln abhängig macht. Niedrige Zinsen auf Staatsanleihen und der Schutz vor spekulativen Marktangriffen sind an fiskalische ‚Verlässlichkeit‘ geknüpft. Dieser Mechanismus setzt nationale Regierungen unter erheblichen Druck, ihre Ausgaben zu begrenzen. Besonders betroffen davon sind die Rentensysteme, da sie einen großen Teil der öffentlichen Haushalte ausmachen und vergleichsweise leicht als langfristiges Kostenproblem dargestellt werden können. In der Folge werden Renten, wie bereits erwähnt, nicht mehr als Bestandteil kollektiver sozialer Sicherung behandelt, sondern als fiskalisches Risiko, das im Rahmen der avisierten Haushaltsdisziplin in allen Staaten (!) begrenzt werden sollte.
Die EZB ist ihrerseits in transatlantische Finanznetzwerke eingebunden[23]; d.h., personell, institutionell und operativ bestehen enge Verflechtungen mit mächtigen Bankenkreisen und Finanzinstitutionen in London und New York, etwa über informelle Gremien, Konferenzen, Beratungskanäle und gemeinsame regulatorische Diskurse. Diese Netzwerke prägen das Verständnis von volkswirtschaftlicher ‚Stabilität‘, ‚Marktvertrauen‘ und ‚Risikominimierung‘ und fungieren als Resonanzraum, in dem fiskalische Restriktionen als alternativlos erscheinen. Die EZB wirkt auf diese Weise als machtvoller Hebel für außereuropäische Kapitalinteressen, indem sie ihre stabilisierende Intervention an die Durchsetzung strenger fiskalischer und struktureller Konditionalitäten bindet[24]. Strategisch zielt diese Konstellation darauf ab, wirtschaftspolitische Entscheidungen dauerhaft zu entpolitisieren, nationale Handlungsspielräume zu begrenzen und das europäische Sozialstaatsmodell an die Erfordernisse finanzmarktkonformer Staatsführung anzupassen.
Die wiederkehrende Behauptung, rentenpolitische Einschnitte dienten der ‚Generationengerechtigkeit‘ und damit dem Gemeinwohl, verdeckt die realen Verteilungswirkungen dieser Politik. Profiteure sind nicht ‚die Jungen‘ als solche, sondern jene Akteursgruppen, die von einer Begrenzung des Beitragssatzanstiegs sowie von der stärkeren Verlagerung der Altersvorsorge in kapitalgedeckte Systeme profitieren: Finanz- und Versicherungsunternehmen, denen durch den Rückbau öffentlicher Sicherung neue Märkte für kapitalgedeckte Vorsorge eröffnet werden sowie institutionelle Investoren bzw. Gläubiger, deren Forderungen durch fiskalische Prioritätensetzung abgesichert werden. Verluste tragen Rentenbezieher, zukünftige Beitragszahler mit diskontinuierlichen Erwerbsbiografien und all jene, deren soziale Absicherung vom individuellen Markterfolg abhängt. Die zunehmend europäisch koordinierte Rentenpolitik erscheint bei genauerer Betrachtung auch weniger als Antwort auf demographische Zwänge, denn als Teil einer umfassenderen Umverteilung von Risiken und Kosten – weg von Kapital und Staat, hin zu Individuen und sozialen Sicherungssystemen, die ihrer kollektiven Schutzfunktion schrittweise beraubt werden.
Aporien in der Rede von der ‚Gerechtigkeitslücke‘
Laut JU und zahlreichen Expertengremien würde sich aus der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft eine generationenbedingte ‚Gerechtigkeitslücke‘ ergeben. Diese Warnung vor einer alternden und schrumpfenden Gesellschaft wird in erster Linie durch die Schlichtheit der Botschaft sowie die damit erzeugte Emotionalisierung anschlussfähig. Ähnliche Muster liessen sich auch in der Vergangenheit beobachten, insofern demografische Prognosen wiederholt als rhetorisches Mittel eingesetzt wurden, um politische oder soziale Reformen zu legitimieren. Schon vor knapp 100 Jahren kursierten Prognosen dahingehend, dass wegen des Rückgangs der Erwerbstätigen die Kosten für den Unterhalt der ‚Arbeitsinvaliden‘ steigen würden, und dass die Stadt Berlin wegen des zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs im Jahr 2015 nur noch eine halbe Million Einwohner verzeichnen würde[25].
Unter dem Kostendruck der deutschen Wiedervereinigung erinnerte man sich während der 1990er Jahre in der deutschen Politik wieder verstärkt an die suggestive Kraft der Formel von der ‚Generationengerechtigkeit‘. „Seit 1999 verbreitete sich der Begriff im Kontext der Rentendiskussion sprunghaft, um schließlich in der sozialpolitischen Debatte des Jahres 2003 fast überall aufzutreten. […] Der Erfolgsfaktor des Begriffs liegt in seiner Flexibilität, der vielen politischen Akteuren begriffspolitische Chancen eröffnet.“[26] Gemeint ist damit die doppelte Verwertbarkeit des Begriffs im Sinne eines paternalistischen Appells an die Bevölkerung und als Rechtfertigungsgrund für den Rückbau von Staatsaufgaben bei der Finanzierung der Altersversorgung.
So begründete Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 14. März 2003 im Deutschen Bundestag das angekündigte Reformpaket der ‚Agenda 2010‘ damit, dass das bestehende Sozial- und Rentensystem langfristig die jüngeren Generationen überfordern würde. Hohe Sozialbeiträge und steigende Rentenausgaben gefährdeten Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftschancen der Jungen. Eine Absenkung des Rentenniveaus über Dämpfungsfaktoren, eine längere Lebensarbeitszeit und stärkere private Vorsorge wären unumgänglich. Auch damals warben namhafte Persönlichkeiten für die entschlossene Umsetzung des Reformpakets[27], inklusive der Ausweitung kapitalgedeckter Finanzierungssysteme.
Nüchtern und historisch betrachtet ist die Rede von der ‚Generationengerechtigkeit‘ im Kontext der Sozialstaatsreform beständiger „[…] Teil einer Kampagne gegen Staatlichkeit insgesamt und einer populistischen Inanspruchnahme von Ansprüchen junger Menschen […].“[28] Interessant ist zudem, dass sich die Protagonisten über die Jahre nicht verändert haben. Schon 2003 kamen lautstarke Forderungen zur Rentenreform aus der Jungen Union, zugespitzt auf medienwirksame Vorschläge, dass die Einsetzung künstlicher Hüftgelenke für Menschen ab 85 Jahren nicht mehr durch die Leistungen der Solidargemeinschaft zu finanzieren wäre[29].
Ein ernsthaftes Interesse an einer gerechten und nachhaltigen Gesellschaft hätte freilich schon vor Jahrzehnten andere Reformprioritäten betont: nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Investitionen in lebensbegleitendes Lernen zur Förderung hoher Arbeitsproduktivität; Strategien zur Stressprävention und zur Gesundheit am Arbeitsplatz; Beendigung der schleichenden Ausdünnung der Rentenkasse durch die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen; Stabilisierung der Löhne für mittlere und untere Lohnniveaus; Verzicht auf die ‚kalte Progression‘ zugunsten einer fairen Gestaltung der Steuerpolitik in den mittleren Einkommensniveaus; und eine Entkopplung der EU-Krisenprogramme von der steuerlichen Belastung deutscher Erwerbstätiger. Stattdessen wurden Anpassungslasten über Jahrzehnte systematisch auf bestimmte Erwerbskohorten verschoben, deren Belastung sich über den Lebensverlauf kumulierte.
Viele Menschen sahen sich nach der deutschen Wiedervereinigung mit einer Situation konfrontiert, in der die Reallöhne schwach[30], die Sozialbeiträge hoch und die Kapitalerträge gering waren. Von 2000 bis 2008 sanken die Reallöhne in Deutschland um 9%, was in dieser Größenordnung in keinem anderen EU-Mitgliedstaat beobachtet werden konnte[31]. Auch nach der Finanzkrise 2007/2008 stagnierten die Reallöhne für ca. weitere 15 Jahre[32], schrumpften tarifliche Spielräume und stiegen atypische Beschäftigung und Kurzarbeit[33]. Der Staat reagierte mit Ausgabenkürzungen, restriktiver Lohnpolitik[34] und fiskalischer Konsolidierung[35]. Die Profiteure dieser Entwicklung waren Kapitalbesitzer, hochmobile Einkommensgruppen und diverse Finanzeinrichtungen.
Resümierend lässt sich feststellen, dass die Erwerbstätigen, die seit der Wiedervereinigung den Sozialstaat finanzierten, mit einem ‚Gesellschaftsvertrag‘ konfrontiert wurden, den sie nicht kannten und den sie auch nicht ablehnen konnten. Der unausgesprochene Deal bestand in der Akzeptanz moderater Löhne für eine relativ sichere Beschäftigung sowie der Aussicht auf eine einigermaßen stabile Rente. Diejenigen, die nun ab den 2030er Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden, sehen sich jedoch mit einem rapide sinkenden Rentenniveau, unzureichenden Erträgen aus der privaten Vorsorge und einer durch Inflation zusätzlich geschwächten Kaufkraft konfrontiert. Im Ergebnis trägt dieselbe Generation also mehrfache Lasten für die fiskalische Stabilisierung der Volkswirtschaft in nicht-enden-wollenden Krisenzeiten, während insbesondere institutionelle Investoren und sonstige Akteure aus der Finanzindustrie von der inzwischen europäisch abgestimmten Umverteilung profitieren.
Zur besseren Einordnung sei abschließend noch erwähnt, dass die Verteidigungsausgaben des Bundes derzeit auf über 80 Mrd. Euro pro Jahr steigen, dass der Schuldendienst des Bundes bei über 30 Mrd. Euro jährlich liegt, und dass die Personalkosten des Bundes auf etwa 40 Mrd. Euro pro Jahr zulaufen. Gleichzeitig gelten rund 20% der Bevölkerung in Deutschland als armutsgefährdet. Vor diesem Hintergrund wirkt die moralisierende Rede von der ‚Generationengerechtigkeit‘ weniger wie eine problemorientierte Fokussierung auf demografische Herausforderungen, sondern eher wie eine Bagatellisierung der seit Jahren ansteigenden Altersarmut.
Anmerkungen:
[1] Vgl. Junge Union, Die Zukunft sichern – Generationengerechte Rente jetzt Beschluss des Deutschlandrats der Jungen Union Deutschlands am 26. April 2025 in Hamburg, https://data.junge-union.de/pdf/2025/05/03/107159-6815411468d59.pdf (zuletzt aufgerufen am 06.02.26).
[2] Vgl. Bernd Raffelhüschen, Altersvorsorge nach Corona – Quo vadis?, Argumente zu Marktwirtschaft und Politik, No. 156, Stiftung Marktwirtschaft (Berlin, 2021), 12.
[3] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Bundesmittel und Bundeszuschüsse: Staat erstattet Kosten für nicht beitragsgedeckte Leistungen, 14.08.2024, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240719-bundesmittel-bundeszuschuss.html?utm_source=chatgpt.com (zuletzt aufgerufen am 09.02.2026).
[4] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Größter Posten im Bundeshaushalt: Wofür dienen die Mittel zur Rentenversicherung? Ausgabe 1 / September 2023, https://rentenupdate.drv-bund.de/DE/1_Archiv/Archiv/2023/01_Bundesmittel_und_zuschuesse.html?utm_source=chatgpt.com (zuletzt aufgerufen am 09.02.2026).
[5] Vgl. OECD, Revenue Statistics OECD 2025: Germany, https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2025/12/revenue-statistics-2025-country-notes_3708be73/germany_bb52e7ad/4551991c-en.pdf?utm_source=chatgpt.com (zuletzt aufgerufen am 11.02.2026).
[6] Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Entwicklung der Steuereinnahmen: historische Zeitreihen, 28.10.2024, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/entwicklung-der-steuereinnahmen.html?utm_source=chatgpt.com (zuletzt aufgerufen am 11.02.2026); vgl. Agenda21, Steuereinnahmen von Bund, Ländern, Kommunen, https://www.agenda21-treffpunkt.de/daten/Zeitreihe/Steuereinnahmen_DE.htm?utm_source=chatgpt.com (zuletzt aufgerufen am 11.02.2026).
[7] Vgl. Janine Brodie, New Constitutionalism, Neo-liberalism and Social Policy, in: St. Gill & A. Claire Cutler (Hg.), New Constitutionalism and World Order (Cambridge: Cambridge University Press, 2014), 247-260, 248.
[8] Vgl. Paul Leibfried & Paul Pierson (Hg.), Standort Europa. Sozialpolitik zwischen Nationalstaat und Europäischer Integration (Frankfurt: Campus, 2000).
[9] Vgl. Waltraud Schelkle, EU Pension policy and financialisation: purpose without power?, Journal of European Public Policy 26:4 (2019), 599-616, 605.
[10] Vgl. Igor Guardiancich & Mattia Guidi, The political economy of pension reforms in Europe under financial stress, Socio-Economic Review 20:2 (2022), 817–840.
[11] Vgl. OECD, Pensions at a Glance 2025: OECD and G20 Indicators (Paris, 2025), 39-92.
[12] Vgl. Hervé Boulhol & Monika Queisser, The 2023 France Pension Reform, Intereconomics 58:3 (2023), 130-131; vgl. Daniele Franco & Pietro Tommasino, Lessons From Italy: A Good Pension System Needs an Effective Broader Social Policy Framework, Intereconomics 55:2 (2020), 73–81, 75.
[13] Vgl. Jana Schuetz, Silke Uebelmesser, Ronja Baginski & Carmela Aprea, Pension reform preferences in Germany: Does information matter?, European Journal of Political Economy 80: (2023), 1-32; vgl. Javier Díaz-Giménez & Julián Díaz-Saavedra, Pensions in Spain: A Reform that backfires, July 18, 2025, https://www.researchgate.net/publication/393861312_Pensions_in_Spain_A_Reform_that_Backfires (zuletzt aufgerufen am 11.02.2026).
[14] Vgl. International Monetary Fund, Pension Reforms in Europe: How Far Have We Come and Gone? Prepared by A. Fouejieu, A. Kangur, S. Romero Martinez & M. Soto (Washington, 2021), xi-xii.
[15] Vgl. Europäische Kommission, 2024 Pension Adequacy Report: Current and future income adequacy in old age in the EU, Vols. I-II (Luxemburg, 2024).
[16] Vgl. Stephen Gill, Market Civilization, New Constitutionalism and World Order, in: Gill & Cutler, New Constitutionalism and World Order, a.a.O., 29-44.
[17] Vgl. Bundesministerium für Arbeit, Österreichische Arbeitskammer Europa, Integration des europäischen Fiskalpakts in den EU-Rechtsrahmen: Festschreibung des Neoliberalismus in EU-Recht, 06.10.2017, https://www.akeuropa.eu/de/integration-des-europaeischen-fiskalpakts-den-eu-rechtsrahmen-festschreibung-des-neoliberalismus-eu?utm_source=chatgpt.com (zuletzt aufgerufen am 09.02.2026).
[18] Vgl. Tobias Wiß, Reinforcement of pension financialisation as a response to financial crises in Germany, the Netherlands and the United Kingdom, Journal of European Public Policy 26:4 (2019), 501-520, 505.
[19] Vgl. Anke Hassel, Marek Naczyk & Tobias Wiß, The political economy of pension financialisation: public policy responses to the crisis, Journal of European Public Policy 26:4 (2019), 483–500, 489.
[20] Vgl. Angela Wigger, The New EU Industrial Policy: Opening Up New Frontiers for Financial Capital, Politics and Governance 12 (2024, 1-16, 10.
[21] Vgl. Schelkle, EU Pension policy and financialization, a.a.O., 606-607.
[22] Vgl. Wolfgang Streeck, Gekaufte Zeit. Die vertagte Krise des demokratischen Kapitalismus (Berlin: Suhrkamp, 2013), 164-176.
[23] Vgl. Harald Schumann, Mario Draghi und die ‚Group of Thirty‘: Die gefährliche Nähe der EZB zur Finanzindustrie, Tagesspiegel, 25.04.2018, https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/die-gefahrliche-nahe-der-ezb-zur-finanzindustrie-6126856.html (zuletzt aufgerufen am 09.02.2026).
[24] Vgl. Christoph F-D. Wu, Central Banks in Organizational Networks: Entangled Market Actors (Milton Park: Routledge, 2022), 42-61.
[25] Vgl. Otto Helmut, Volk in Gefahr: Der Geburtenrückgang und seine Folgen für Deutschlands Zukunft (München: Lehmanns, 1934), 29.
[26] Björn Böhning & Kai Burmeister, Sozialabbau im Namen der Generationengerechtigkeit?, Prokla: Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 34:3 (2004), 357-374, 366.
[27] Vgl. Redaktion, 100 Ökonomen für Schröders Reformen, Spiegel Politik, 24.05.2003, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/appell-100-oekonomen-fuer-schroeders-reformen-a-250188.html?utm_source=chatgpt.com (zuletzt aufgerufen am 09.02.2026).
[28] Böhning & Burmeister, Sozialabbau im Namen der Generationengerechtigkeit?, a.a.O., 358.
[29] Vgl. Cordula Eubel, Politik: „Keine Hüftgelenke für die ganz Alten“: Chef der Jungen Union fordert radikale Einschnitte bei Sozialversicherung / Rürup will Opfer von Neurentnern, Tagesspiegel, 03.08.2003, https://www.tagesspiegel.de/politik/keine-huftgelenke-fur-die-ganz-alten-1030069.html?utm_source=chatgpt.com (zuletzt aufgerufen am 09.02.2026).
[30] Vgl. Kai Daniel Schmid & Ulrike Stein, Warum Deutschland ungleicher wurde, Böckler Impuls 13 (2013), https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-warum-deutschland-ungleicher-wurde-8900.htm?utm_source=chatgpt.com (zuletzt aufgerufen am 10.02.2026); vgl. Stephan Boll, Intergenerationale Umverteilungswirkungen der Fiskalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland – Ein Ansatz mit Hilfe des Generational Accounting (Frankfurt: Lang, 1995), 170-171.
[31] Vgl. Karl Brenke, Reallöhne in Deutschland über mehrere Jahre rückläufig, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Wochenbericht Nr. 33 (2009), 550-560, 557.
[32] Vgl. Statistisches Bundesamt, Entwicklung der Reallöhne, der Nominallöhne und der Verbraucherpreise, 29. August 2025, https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Realloehne-Nettoverdienste/Tabellen/reallohnentwicklung-quartal.html?utm_source=chatgpt.com (zuletzt aufgerufen am 10.02.2026).
[33] Vgl. Christian Hutter & Enzo Weber, Woher kam der deutsche Arbeitsmarktaufschwung? – Und wie kann es weitergehen?, Wirtschaftsdienst 103:9 (2023), 607-612.
[34] Vgl. Thilo Janssen& Malte Lübker, Reallöhne haben nach Krisenverlusten weiterhin Aufholbedarf, WSI-Report 97, Juli 2024, https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-08895 (zuletzt aufgerufen am 10.02.2026).
[35] Vgl. Werner Roeger, Jan in’t Veld & Lukas Vogel, Fiscal Consolidation in Germany, Intereconomics 45:6 (2010), 364–371.
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Der Autor:
Günther Auth studierte Politikwissenschaft an der FU Berlin und der LMU München sowie Rechtswissenschaft an der Yale Universität.
Bild: www.buerger-geld.org
