Bundesprogramm für langzeitarbeitslose Menschen: 20 Prozent Abbrüche

Im Mai 2015 startete das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“. Das Programm umfasst Lohnkostenzuschüsse, durch die 33 000 Langzeitarbeitslose den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen sollen. Adressaten des Programms sind (i. d. R. über 35-jährige) Langzeitarbeitslose, die mindestens seit zwei Jahren ohne Job sind, über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und vermutlich mit einer anderen Förderung nicht in Arbeit gebracht werden können. Vorgesehen ist ein begleitendes Coaching. Intensiv geförderten Langzeitarbeitslosen, die weitere Teilnahmevoraus-setzungen erfüllen müssen, werden höhere Lohnkostenzuschüsse über einen längeren Zeit-raum gewährt. Gefördert werden außerdem Arbeitsplatz-Akquisiteure bei den Jobcentern.

Durch eine Änderung der Programm-Richtlinie wurde im Februar 2016 die förderfähige Zielgruppe erweitert. Mit einer weiteren Richtlinienänderung wurde Ende Januar 2017 zum zweiten Mal die Zielgruppe des Programms vergrößert und darüber hinaus die Eintrittsphase in das Programm von Ende Juli 2017 bis zum Jahresende 2017 verlängert. Begründet wurde die verlängerte Eintrittsphase mit der hohen „Wahrscheinlichkeit, dass bis zum 31. Juli 2017 in einer relevanten Zahl von Jobcentern noch Mittel zur Verfügung stehen“ (vgl. LZANeuig-keiten Nr. 01/2017 des Bundesverwaltungsamts).

Im April 2017 waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 12 800 Programmplätze besetzt.

Ein Fünftel der Arbeitsverhältnisse, die im Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose zustande gekommen waren, wurden bislang abgebrochen. Das geht aus einer Bundestagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Zielerreichung läuft weiterhin schleppend: Erst rund 12.500 von 22.700 geplanten Teilnehmern werden im Programm gefördert. Stärkere Zuwächse verzeichnet hingegen das Bundesprogramm zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Erst rund 12.500 Langzeitarbeitslose wurden bis Ende April 2017 im Rahmen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Sonderprogramms zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gefördert. Ursprünglich hatten im selben Zeitraum knapp 18.000 Langzeitarbeitslose eine geförderte Beschäftigung aufgenommen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf statistische Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Aktuellste Erhebungen der BA zeigen, dass die Teilnehmerzahl mittlerweile auf rund 13.200 angestiegen ist. Erschreckend ist, dass bis April 2017 mehr als 3.500 der neuen Arbeitsverhältnisse wieder abgebrochen worden waren. Die Abbrüche kamen überwiegend von Seiten des Arbeitgebers. Nur knapp 800 bzw. 21,7 Prozent der Abbrüche erfolgten durch den Arbeitnehmer.

Teilnehmerstruktur: Mehr als jeder Fünfte ist 55 Jahre und älter

Die hohe Abbruchquote könnte in der Teilnehmerstruktur begründet sein. Denn die Zielgruppe des Bundesprogramms besteht aus besonders arbeitsmarktfernen Personen. Im Ergebnis ist es für diese Personen umso schwerer, sich, selbst mit der Förderung, wieder in der Arbeitswelt zu etablieren. Aus der BA-Statistik geht hervor, dass mehr als ein Fünftel der Teilnehmer 55 Jahre und älter ist. Außerdem waren die Teilnehmer (zuvor) langzeitarbeitslos. Langzeitarbeitslosigkeit und Alter sind oft Hürden bei einem Eintritt auf den Arbeitsmarkt. Ein weiteres Indiz: Nahezu die Hälfte aller geförderten Arbeitsverhältnisse sind Teilzeitstellen. Bei den Beschäftigten handelt es sich also vermutlich um Personen, denen die Ausübung einer Vollzeittätigkeit nicht möglich ist. Denkbare Gründe sind die Erziehung oder Pflege von Angehörigen oder gesundheitliche Einschränkungen.

Was passiert mit den Abbrechern?

Angesichts der hohen Abbruchquote muss eine weitere Frage gestellt werden: Welche Perspektiven gibt es für die Menschen, die sich selbst in diesem niederschwelligen Programm nicht behaupten können? Das eigentliche Ziel des ESF-Bundesprogramms ist, einen Eintritt auf den Arbeitsmarkt für besonders arbeitsmarktferne Personen zu schaffen. Offensichtlich waren jedoch die Anforderungen des Programms für die über 3.500 Abbrecher nicht erreichbar. Daher wäre nun eine Diskussion folgerichtig, die hinterfragt, welche Möglichkeiten zur Teilhabe an der Arbeitswelt für diesen Personenkreis infrage kommen.

Schleppende Zielerreichung: Über 10.000 offene Programmplätze

Der aktuelle Teilnehmerbestand lag laut Statistik zum 31. Mai 2017 bei rund 13.200 Beschäftigten. Ursprünglich hatte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) 33.000 Teilnehmer im ESF-Bundesprogramm angestrebt. Von den Jobcentern wurden jedoch nur 22.700 Programmplätze abgerufen. Damit ist erst etwas mehr als die Hälfte der geplanten Plätze belegt. Erst zu Jahresbeginn wurde die Zielgruppe des Programms erweitert, damit die geplanten Teilnehmerzahlen überhaupt erreichbar werde. Allerdings kommt nun erschwerend hinzu, dass die Finanzierung der Betriebsakquisiteure, die Unternehmen für die Beschäftigung der Langzeitarbeitslosen finden sollen, bereits im Juli 2017 enden wird. Daher erscheint fraglich, ob die Eintritte in dieses Programm noch einmal Fahrt aufnehmen werden.

Im Vergleich zum ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose steht das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ leicht besser dar. Erstmals in den letzten 12 Monaten haben die Neuzugänge in diesem Programm die Zugangszahlen des ESF-Bundesprogramms übertroffen. Aktuell sind im Programm „Soziale Teilhabe“ rund die Hälfte der bis Ende 2018 geplanten 20.000 Eintritte erreicht. Gegebenenfalls liegt dies an den noch niedrigeren Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Programmteilnehmer.

Zielgruppe öffentlich geförderter Beschäftigung

Das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt richtet sich an Über-35-Jährige, die seit mindestens vier Jahren Hartz-IV-Leistungen beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz selbstständig oder abhängig beschäftigt waren. Zusätzlich müssen sie gesundheitliche Probleme aufweisen und/oder mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben. Im Unterschied zum ESF-Programm wird der Lohn auf Mindestlohn-Niveau zu 100 Prozent übernommen. Die Arbeitsstellen bei arbeitsmarktpolitischen Trägern oder in der freien Wirtschaft sind zudem sozialversicherungspflichtig. Die Frage, wie die Zielgruppe öffentlich geförderter Beschäftigung in Deutschland zu definieren ist und in welcher Form eine effektive Förderung erbracht werden kann, ist also angesichts schleppender Eintritte und zahlreicher Abbrüche noch immer ungeklärt.

 

Zum Weiterlesen:

Andreas Hammer, Entwicklung des Programms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit zum März 2017, 30.04.2017.

Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihen zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Mai 2017.

ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24.05.2017. 

O-Ton Arbeitsmarkt, Teilnehmer am Bundesprogramm Soziale Teilhabe – Wer nicht passt, wird passend gemacht, 15.02.2017.

 

 

Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt

Bild: ALZ Oldenburg