Den Opfern einen Namen geben: Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland seit der Wiedervereinigung

Die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung ist deutlich höher als von der Bundesregierung gemeldet. Diese hatte im Juni 2018 in der Antwort auf eine Anfrage von Bundestagspräsidentin Petra Pau (Linke) von 83 Toten seit der Wiedervereinigung gesprochen. Nach Tagesspiegel- und Zeit-Online-Recherchen wurden seit 1990 bis Mitte 2017 mindestens 169 Menschen von extrem Rechten getötet.

Im Folgenden werden die einzelnen Schicksale dargestellt und den Opfern einen Namen gegeben.

Die 169 Schicksale:

  • Ruth K.

o   Alter: 85

o   Ort: Döbeln

o   Datum: 1. März 2017

Nach einer Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus in Döbeln (Sachsen) am 1. März 2017 stirbt Ruth K. wenige Wochen später an den Folgen einer Rauchgasvergiftung. Feuerwehrleute hatten die bewusstlose 85-Jährige in dem völlig verqualmten Treppenhaus gefunden. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte eine 70-jährige Mieterin nach dem Einzug eines Asylbewerbers aus dem Iran „aus Ausländerhass“ mehrere Male Feuer in dem Haus gelegt und für die Brände jeweils den Iraner verantwortlich gemacht. Zunächst war Anfang März 2016 der Kellerverschlag des Iraners in Flammen aufgegangen. Weitere Brände folgten am Mitte Oktober 2016 sowie im März 2017. Mehrere Hausbewohner erlitten dabei Rauchgasvergiftungen. Durch die Brandstiftungen entstand insgesamt ein Sachschaden von mehr als einer Viertelmillion Euro. Nach einem Indizienprozess folgt das Landgericht Chemnitz im März 2018 weitgehend der Anklage und verurteilt die 70-jährige Brandstifterin zu neun Jahren Haft. Die Verteidigung legte danach Revision ein.

  • Daniel Ernst

o   Alter: 32

o   Ort: Georgensmünd

o   Datum: 19. Oktober 2016

Der 32-jährige Polizeibeamte Daniel Ernst wird am 19. Oktober 2016 in Georgensmünd (Mittelfranken) von einem Angehörigen der sogenannten Reichsbürger erschossen. Dieser hatte nach Informationen des zuständigen Landratsamtes rund 30 Schusswaffen gehortet und wehrte sich gegen eine angekündigte Überprüfung. Für die daraufhin angesetzte Hausdurchsuchung wird ein Spezialeinsatzkommando der Bayerischen Polizei eingesetzt. Als die Beamten frühmorgens gegen 6.30 Uhr in das Haus des Reichsbürgers eindringen, schießt dieser sofort. Vier Polizisten werden verletzt, zwei schwer, Ernst stirbt. Der 49-jährige Täter hatte auf seiner Facebook-Seite ein bei Reichsbürgern und Rechtspopulisten typisches Patchwork aus Verschwörungstheorien, Wutattacken auf Bundeskanzlerin Angela Merkel und Beiträgen des in diesen Kreisen beliebten Kopp-Verlags veröffentlicht. – Dieser Fall ist offiziell als rechtsmotiviertes Tötungsdelikt anerkannt.

  • Eugeniu Botnari

o   Alter: 34

o   Ort: Berlin-Lichtenberg

o   Datum: 17. September 2016

Der aus Moldawien stammende Eugeniu Botnari wird am 17. September 2016 so schwer vom Geschäftsführer eines Supermarktes in Berlin-Lichtenberg verprügelt, dass er drei Tage später an den Folgen stirbt. Nachdem André S. sein Opfer beim Stehlen ertappt hat, zerrt er den 34-Jährigen in einen Abstellraum und schlägt ihn mit einem Quarzhandschuh ins Gesicht. Anschließend schickt er ein Handyvideo der Tat mit rassistischen Bemerkungen wie „Moldawien zu Gast bei Freunden“ an einen seiner Mitarbeiter. Botnari stirbt am 20. September aufgrund eines Schädelhirntraumas. Später wird bekannt, dass S. schon länger regelmäßig in Selbstjustiz Ladendiebe verprügelte, um diese „zu belehren“. Er ermunterte auch seine Mitarbeiter, es ihm gleichzutun. Vor allem auf nicht deutsche Opfer hatte er es abgesehen. S. wird vom Landgericht Berlin im März 2017 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

  • Dijamant Zabergja

o   Alter: 21

o   Ort: München

o   Datum: 22. Juni 2016

Am 22. Juni 2016 tötet der 18-jährige David S. im und am Münchner Einkaufszentrum OEZ neun Menschen, bevor er sich selbst erschießt: Sevda Dağ (45), Chousein Daitzik (18), Selçuk Kiliç (15), Giuliano-Josef Kollmann (19), Can Leyla (14), Janos Roberto Rafael (15), Armela Segashi (14), Sabina Sulaj (15) und Dijamant Zabergja (21). Der Täter wählte seine Opfer nach rassistischen Kriterien aus: Sie stammten alle aus Einwandererfamilien – er machte sie pauschal mitverantwortlich für Mobbing, das er jahrelang von Mitschülern mit Migrationshintergrund erlitten hatte. „München ist die Zukunft Deutschlands. Und genau aus diesem Grund müssen wir diese Stadt vor diesen Kakerlaken schützen“, schrieb er am Tag vor der Tat in einer Art Bekennerschreiben. Er verehrte den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik und wählte den fünften Jahrestag seines Attentats als Tattag. Sowohl ein Gericht, das später den Lieferanten der Waffe verurteilte, als auch drei wissenschaftliche Gutachter hatten keine Zweifel an den fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven. Das LKA Bayern jedoch, dessen Bewertung für die offizielle Einstufung der Tat entscheidend ist, hält weiter das erlittene Mobbing für ausschlaggebend.

  • Armela Segashi

o   Alter: 14

o   Ort: München

o   Datum: 22. Juni 2016

Am 22. Juni 2016 tötet der 18-jährige David S. im und am Münchner Einkaufszentrum OEZ neun Menschen, bevor er sich selbst erschießt: Sevda Dağ (45), Chousein Daitzik (18), Selçuk Kiliç (15), Giuliano-Josef Kollmann (19), Can Leyla (14), Janos Roberto Rafael (15), Armela Segashi (14), Sabina Sulaj (15) und Dijamant Zabergja (21). Der Täter wählte seine Opfer nach rassistischen Kriterien aus: Sie stammten alle aus Einwandererfamilien – er machte sie pauschal mitverantwortlich für Mobbing, das er jahrelang von Mitschülern mit Migrationshintergrund erlitten hatte. „München ist die Zukunft Deutschlands. Und genau aus diesem Grund müssen wir diese Stadt vor diesen Kakerlaken schützen“, schrieb er am Tag vor der Tat in einer Art Bekennerschreiben. Er verehrte den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik und wählte den fünften Jahrestag seines Attentats als Tattag. Sowohl ein Gericht, das später den Lieferanten der Waffe verurteilte, als auch drei wissenschaftliche Gutachter hatten keine Zweifel an den fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven. Das LKA Bayern jedoch, dessen Bewertung für die offizielle Einstufung der Tat entscheidend ist, hält weiter das erlittene Mobbing für ausschlaggebend.

  • Sabina Sulaj

o   Alter: 15

o   Ort: München

o   Datum: 22. Juni 2016

Am 22. Juni 2016 tötet der 18-jährige David S. im und am Münchner Einkaufszentrum OEZ neun Menschen, bevor er sich selbst erschießt: Sevda Dağ (45), Chousein Daitzik (18), Selçuk Kiliç (15), Giuliano-Josef Kollmann (19), Can Leyla (14), Janos Roberto Rafael (15), Armela Segashi (14), Sabina Sulaj (15) und Dijamant Zabergja (21). Der Täter wählte seine Opfer nach rassistischen Kriterien aus: Sie stammten alle aus Einwandererfamilien – er machte sie pauschal mitverantwortlich für Mobbing, das er jahrelang von Mitschülern mit Migrationshintergrund erlitten hatte. „München ist die Zukunft Deutschlands. Und genau aus diesem Grund müssen wir diese Stadt vor diesen Kakerlaken schützen“, schrieb er am Tag vor der Tat in einer Art Bekennerschreiben. Er verehrte den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik und wählte den fünften Jahrestag seines Attentats als Tattag. Sowohl ein Gericht, das später den Lieferanten der Waffe verurteilte, als auch drei wissenschaftliche Gutachter hatten keine Zweifel an den fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven. Das LKA Bayern jedoch, dessen Bewertung für die offizielle Einstufung der Tat entscheidend ist, hält weiter das erlittene Mobbing für ausschlaggebend.

  • Sevda Dag

o   Alter: 45

o   Ort: München

o   Datum: 22. Juni 2016

Am 22. Juni 2016 tötet der 18-jährige David S. im und am Münchner Einkaufszentrum OEZ neun Menschen, bevor er sich selbst erschießt: Sevda Dağ (45), Chousein Daitzik (18), Selçuk Kiliç (15), Giuliano-Josef Kollmann (19), Can Leyla (14), Janos Roberto Rafael (15), Armela Segashi (14), Sabina Sulaj (15) und Dijamant Zabergja (21). Der Täter wählte seine Opfer nach rassistischen Kriterien aus: Sie stammten alle aus Einwandererfamilien – er machte sie pauschal mitverantwortlich für Mobbing, das er jahrelang von Mitschülern mit Migrationshintergrund erlitten hatte. „München ist die Zukunft Deutschlands. Und genau aus diesem Grund müssen wir diese Stadt vor diesen Kakerlaken schützen“, schrieb er am Tag vor der Tat in einer Art Bekennerschreiben. Er verehrte den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik und wählte den fünften Jahrestag seines Attentats als Tattag. Sowohl ein Gericht, das später den Lieferanten der Waffe verurteilte, als auch drei wissenschaftliche Gutachter hatten keine Zweifel an den fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven. Das LKA Bayern jedoch, dessen Bewertung für die offizielle Einstufung der Tat entscheidend ist, hält weiter das erlittene Mobbing für ausschlaggebend.

  • Can Leyla

o   Alter: 14

o   Ort: München

o   Datum: 22. Juni 2016

Am 22. Juni 2016 tötet der 18-jährige David S. im und am Münchner Einkaufszentrum OEZ neun Menschen, bevor er sich selbst erschießt: Sevda Dağ (45), Chousein Daitzik (18), Selçuk Kiliç (15), Giuliano-Josef Kollmann (19), Can Leyla (14), Janos Roberto Rafael (15), Armela Segashi (14), Sabina Sulaj (15) und Dijamant Zabergja (21). Der Täter wählte seine Opfer nach rassistischen Kriterien aus: Sie stammten alle aus Einwandererfamilien – er machte sie pauschal mitverantwortlich für Mobbing, das er jahrelang von Mitschülern mit Migrationshintergrund erlitten hatte. „München ist die Zukunft Deutschlands. Und genau aus diesem Grund müssen wir diese Stadt vor diesen Kakerlaken schützen“, schrieb er am Tag vor der Tat in einer Art Bekennerschreiben. Er verehrte den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik und wählte den fünften Jahrestag seines Attentats als Tattag. Sowohl ein Gericht, das später den Lieferanten der Waffe verurteilte, als auch drei wissenschaftliche Gutachter hatten keine Zweifel an den fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven. Das LKA Bayern jedoch, dessen Bewertung für die offizielle Einstufung der Tat entscheidend ist, hält weiter das erlittene Mobbing für ausschlaggebend.

  • Selcuk Kilic

o   Alter: 15

o   Ort: München

o   Datum: 22. Juni 2016

Am 22. Juni 2016 tötet der 18-jährige David S. im und am Münchner Einkaufszentrum OEZ neun Menschen, bevor er sich selbst erschießt: Sevda Dağ (45), Chousein Daitzik (18), Selçuk Kiliç (15), Giuliano-Josef Kollmann (19), Can Leyla (14), Janos Roberto Rafael (15), Armela Segashi (14), Sabina Sulaj (15) und Dijamant Zabergja (21). Der Täter wählte seine Opfer nach rassistischen Kriterien aus: Sie stammten alle aus Einwandererfamilien – er machte sie pauschal mitverantwortlich für Mobbing, das er jahrelang von Mitschülern mit Migrationshintergrund erlitten hatte. „München ist die Zukunft Deutschlands. Und genau aus diesem Grund müssen wir diese Stadt vor diesen Kakerlaken schützen“, schrieb er am Tag vor der Tat in einer Art Bekennerschreiben. Er verehrte den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik und wählte den fünften Jahrestag seines Attentats als Tattag. Sowohl ein Gericht, das später den Lieferanten der Waffe verurteilte, als auch drei wissenschaftliche Gutachter hatten keine Zweifel an den fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven. Das LKA Bayern jedoch, dessen Bewertung für die offizielle Einstufung der Tat entscheidend ist, hält weiter das erlittene Mobbing für ausschlaggebend.

  • Guiliano Josef Kollmann

o   Alter: 19

o   Ort: München

o   Datum: 22. Juni 2016

Am 22. Juni 2016 tötet der 18-jährige David S. im und am Münchner Einkaufszentrum OEZ neun Menschen, bevor er sich selbst erschießt: Sevda Dağ (45), Chousein Daitzik (18), Selçuk Kiliç (15), Giuliano-Josef Kollmann (19), Can Leyla (14), Janos Roberto Rafael (15), Armela Segashi (14), Sabina Sulaj (15) und Dijamant Zabergja (21). Der Täter wählte seine Opfer nach rassistischen Kriterien aus: Sie stammten alle aus Einwandererfamilien – er machte sie pauschal mitverantwortlich für Mobbing, das er jahrelang von Mitschülern mit Migrationshintergrund erlitten hatte. „München ist die Zukunft Deutschlands. Und genau aus diesem Grund müssen wir diese Stadt vor diesen Kakerlaken schützen“, schrieb er am Tag vor der Tat in einer Art Bekennerschreiben. Er verehrte den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik und wählte den fünften Jahrestag seines Attentats als Tattag. Sowohl ein Gericht, das später den Lieferanten der Waffe verurteilte, als auch drei wissenschaftliche Gutachter hatten keine Zweifel an den fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven. Das LKA Bayern jedoch, dessen Bewertung für die offizielle Einstufung der Tat entscheidend ist, hält weiter das erlittene Mobbing für ausschlaggebend.

  • Janos Roberto Rafael

o   Alter: 15

o   Ort: München

o   Datum: 22. Juni 2016

Am 22. Juni 2016 tötet der 18-jährige David S. im und am Münchner Einkaufszentrum OEZ neun Menschen, bevor er sich selbst erschießt: Sevda Dağ (45), Chousein Daitzik (18), Selçuk Kiliç (15), Giuliano-Josef Kollmann (19), Can Leyla (14), Janos Roberto Rafael (15), Armela Segashi (14), Sabina Sulaj (15) und Dijamant Zabergja (21). Der Täter wählte seine Opfer nach rassistischen Kriterien aus: Sie stammten alle aus Einwandererfamilien – er machte sie pauschal mitverantwortlich für Mobbing, das er jahrelang von Mitschülern mit Migrationshintergrund erlitten hatte. „München ist die Zukunft Deutschlands. Und genau aus diesem Grund müssen wir diese Stadt vor diesen Kakerlaken schützen“, schrieb er am Tag vor der Tat in einer Art Bekennerschreiben. Er verehrte den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik und wählte den fünften Jahrestag seines Attentats als Tattag. Sowohl ein Gericht, das später den Lieferanten der Waffe verurteilte, als auch drei wissenschaftliche Gutachter hatten keine Zweifel an den fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven. Das LKA Bayern jedoch, dessen Bewertung für die offizielle Einstufung der Tat entscheidend ist, hält weiter das erlittene Mobbing für ausschlaggebend.

  • Chousein Daitzik

o   Alter: 18

o   Ort: München

o   Datum: 22. Juni 2016

Am 22. Juni 2016 tötet der 18-jährige David S. im und am Münchner Einkaufszentrum OEZ neun Menschen, bevor er sich selbst erschießt: Sevda Dağ (45), Chousein Daitzik (18), Selçuk Kiliç (15), Giuliano-Josef Kollmann (19), Can Leyla (14), Janos Roberto Rafael (15), Armela Segashi (14), Sabina Sulaj (15) und Dijamant Zabergja (21). Der Täter wählte seine Opfer nach rassistischen Kriterien aus: Sie stammten alle aus Einwandererfamilien – er machte sie pauschal mitverantwortlich für Mobbing, das er jahrelang von Mitschülern mit Migrationshintergrund erlitten hatte. „München ist die Zukunft Deutschlands. Und genau aus diesem Grund müssen wir diese Stadt vor diesen Kakerlaken schützen“, schrieb er am Tag vor der Tat in einer Art Bekennerschreiben. Er verehrte den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik und wählte den fünften Jahrestag seines Attentats als Tattag. Sowohl ein Gericht, das später den Lieferanten der Waffe verurteilte, als auch drei wissenschaftliche Gutachter hatten keine Zweifel an den fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven. Das LKA Bayern jedoch, dessen Bewertung für die offizielle Einstufung der Tat entscheidend ist, hält weiter das erlittene Mobbing für ausschlaggebend.

  • Charles Werabe

o   Alter: 55

o   Ort: Limburg

o   Datum: 23. Oktober 2014

In einer Notunterkunft für Wohnungslose in Limburg (Hessen) wird am 23. Oktober 2014 der 55-jährige Charles Werabe aus Ruanda getötet. Drei Männer im Alter von 22 bis 43 Jahren, von denen zwei ebenfalls in der Unterkunft lebten, beleidigen Charles Werabe rassistisch und misshandeln ihn so massiv mit Tritten und Schlägen, dass er an inneren Blutungen stirbt. Das Landgericht Limburg verurteilt am 24. Juni 2015 zwei der Tatbeteiligten wegen Mordes zu Haftstrafen von zwölf und zehn Jahren. Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft gehen von Fremdenfeindlichkeit als niederen Beweggrund für den tödlichen Angriff auf den Mann aus, der erst am Tattag in die Wohnungslosenunterkunft eingezogen war. Im Verlauf des Prozesses hatten Zeugen zudem bestätigt, dass die Angeklagten sich vor der Tat gegenseitig mit dem Hitlergruß posierend fotografiert hatten. – Der Fall wird von der Bundesregierung im Juni 2018 genannt.

  • Konstantin Moljanov

o   Alter: 34

o   Ort: Kaufbeuren

o   Datum: 17. Juli 2013

Am 17. Juli 2013 feiert eine Gruppe von stark alkoholisierten Bauarbeitern aus Thüringen auf einem Volksfest im bayerischen Kaufbeuren. Unter ihnen Falk H., ein mehrfach wegen Gewalttaten und Zeigen des Hitlergrußes vorbestrafter Neonazi. Er und seine Arbeitskollegen beschimpfen mehrere Russlanddeutsche als „Scheißpolacken“ und „Scheißrussen“, dann greifen sie an. Die Angegriffenen verteidigen sich jedoch erfolgreich, sodass sich die Gruppe um H. zum Festzelt zurückziehen muss. Dort treffen sie auf den völlig unbeteiligten Konstantin Moljanov. Unvermittelt schreit H. den aus Kasachstan stammenden Mann an, was er hier mache. Der 34-Jährige entgegnet, dass er nur nach Hause gehen wolle und H. ihn in Ruhe lassen solle. Darauf schlägt der 36-Jährige ihm ohne Vorwarnung mit voller Wucht seine Faust gegen die Schläfe. Noch bevor Moljanov auf dem Boden aufschlägt, ist er durch den Riss einer Arterie hirntot. Trotzdem versetzt der Täter seinem bewusstlosen Opfer noch einen gezielten Tritt „mit erheblichem Kraftaufwand“ gegen den Hals, dass der erste Halswirbel bricht. Zwei Tage später stirbt der Familienvater aufgrund erheblicher Hirnblutungen. Im Mai 2014 wird der Thüringer wegen Körperverletzung mit Todesfolge vom Landgericht Kempten zu elf Jahren Haft verurteilt.

  • Andrea B.

o   Alter: 44

o   Ort: Hannover

o   Datum: 27. Oktober 2012

Die 44-jährige Gelegenheitssexarbeiterin Andrea B. wird am 27. Oktober 2012 in Hannover (Niedersachsen) von dem NS-Rapper und polizeibekannten Alexander K. in seiner Wohnung erstochen. Auslöser für die Gewalttat des 24-Jährigen war offenbar, dass sich Andrea B. über dessen rechtsradikale Gesinnung und Hitler-Bücher lustig gemacht hatte. Er zerstückelt Andrea B. und wirft ihre Leiche in den Maschsee. Ein Passant findet Leichenteile und Werkzeuge des Täters einige Tage später am Ufer. Alexander K. produzierte unter dem Pseudonym „Sash JM“ rechtsextremen Rap. In seine Songs baute er Fragmente aus Titeln des NPD-nahen Liedermachers Frank Rennicke oder besang den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik als „Star für Oslo“ und kündigt an, selbst „über Leichen“ zu gehen. Auf der Brust soll K. eine Hakenkreuztätowierung tragen. Auf seiner Website waren Links zu neonazistischen Gruppen zu finden. Jahre zuvor hatte Alexander K. bereits in Minden (NRW) im Streit einen Libanesen niedergestochen und ihn schwer verletzt. Im Prozess um die Tötung von Andrea B. im Oktober 2013 bescheinigt die Staatsanwaltschaft K. eine „Affinität zu rechtem Gedankengut und Gewaltfantasien“. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestiert ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung und spricht von einem hohen Rückfallrisiko. Das Landgericht Hannover schließlich stuft Alexander K. auch aufgrund seines Alkohol- und Drogenmissbrauchs als erheblich vermindert schuldfähig ein, stellt jedoch eine besondere Schwere der Schuld fest und verurteilt ihn wegen Mordes zu 12 Jahren Haft und ordnet seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

  • Karl-Heinz L.

o   Alter: 59

o   Ort: Butzow

o   Datum: 10. September 2012

In seinem Haus in Butzow (Mecklenburg-Vorpommern) stirbt am 30. September 2012 der 59-jährige Karl-Heinz L. Der 28-jährige Täter stammt aus der rechtsextremen Szene in der Region Anklam, seine Freundin ist die Tochter des Opfers. L. stand unter dem Verdacht, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben, weshalb der Täter ihm einen „Denkzettel“ verpassen will. Erst schlägt er ihn mit bleiverstärkten Handschuhen und Stahlkappenschuhen zusammen. Dann ersticht er ihn schließlich mit einem Brotmesser. Seine rechtsextreme Gesinnung und der in der Szene verbreitete Hass auf Sexualstraftäter („Todesstrafe für Kinderschänder“) werden vor Gericht als wesentliche Tatmotive festgestellt. – Dieser Fall wird 2014 offiziell anerkannt.

  • Klaus-Peter Kühn

o   Alter: 59

o   Ort: Suhl

o   Datum: 17. Juni 2012

Am Abend des 16. Juni 2012 dringen zwei Brüder, 17 und 23 Jahre, sowie ein 19-Jähriger in Suhl (Thüringen) im Plattenbauviertel Nord in die Wohnung des 59-jährigen Klaus-Peter Kühn ein. Sie fordern von dem alkoholkranken Arbeitslosen Geld, um sich Schnaps kaufen zu können. Kühn gibt etwa zwei Euro und sagt, mehr habe er nicht. Als die Täter in der Wohnung weitere 25 Euro finden, beginnen sie, den Mann zu quälen. Mit Fäusten und Füßen, einem Stuhl, einem Fernseher, einer schweren Tischplatte dreschen sie auf ihn ein. Zwischenzeitlich verlassen sie die Wohnung, um Alkohol zu kaufen, nehmen Schlüssel, Portemonnaie und Mobiltelefon des Opfers mit. Nach ihrer Rückkehr gehen die Misshandlungen weiter, sie schlagen erneut auf ihn ein, urinieren auf den Schwerverletzten, stecken einen glühenden Zigarettenstummel in ein Nasenloch. Dann gehen sie. Laut Obduktion wäre Klaus-Peter Kühn zu diesem Zeitpunkt noch zu retten gewesen, doch er stirbt qualvoll im Laufe des folgenden Vormittags und wird erst vier Tage später gefunden, nachdem sein gesetzlicher Betreuer ihn mehrere Tage nicht hat erreichen können. Das Landgericht Meiningen verurteilt die Brüder Manuel und Christopher K. im Januar 2013 wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Erpressung. Der Ältere erhält elf Jahre Haft, der Jüngere eine Jugendstrafe von neun Jahren. Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten wurde wegen einer schweren Erkrankung abgetrennt. Das Trio war wegen Diebstählen und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft, der jüngste Täter auch wegen Hakenkreuzschmierereien. Außerdem war er mit einer Party am Geburtstag Adolf Hitlers aufgefallen – als das Gericht ihn danach fragt, antwortet er, er habe „am 20. April immer etwas zu feiern gehabt“. Bei polizeilichen Vernehmungen nannten die Täter Kühn einen „Penner“. Die Vorsitzende Richterin betont in der Urteilsbegründung, die drei hätten „ihr Opfer nicht mehr als Mensch wahrgenommen“. In einem Gespräch mit der ZEIT sagte sie, die Täter hätten in der Verhandlung eine sozialdarwinistische Lebenseinstellung offenbart.

  • André Kleinau

o   Alter: 50

o   Ort: Oschatz

o   Datum: 26. Mai 2011

Am Abend des 26. Mai 2011 attackiert eine Gruppe junger Männer in Oschatz bei Leipzig den alkoholkranken Obdachlosen André Kleinau. Der 50 Jahre alte Mann wird in einer früheren Wartehalle so massiv getreten, dass er sechs Tage später stirbt. Die Polizei ermittelt sechs Täter. Bei mehreren gibt es Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung. Der Haupttäter Ronny S. trägt an der rechten Hand die Tätowierung „Skin“ und am linken Arm „88“. Die Zahl steht in der Szene für „Heil Hitler“. Auf einem Foto ist S. mit Mitgliedern der NPD zu sehen, ein anderes Bild zeigt ihn unter einer Reichskriegsflagge. Auf einem weiteren Foto trägt S. eine Jacke mit der Aufschrift „Odin statt Jesus“. Eine Zeugin sagt im Prozess, der Angeklagte Sebastian B. habe André Kleinau „auf die Schnauze hauen“ wollen, weil dieser stinke und kein Zuhause habe. Das Landgericht Leipzig verurteilt im Januar 2013 Ronny S. zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags, Sebastian B. erhält zehn Jahre. Die anderen Angeklagten kommen mit Strafen zwischen zehn Monaten und drei Jahren davon. Der Vorsitzende Richter sagt, die Haupttäter seien nur „haarscharf“ einer Verurteilung wegen Mordes aus niederen Motiven entgangen. Der Angriff sei grundlos erfolgt. Ein rechtes Motiv sah die Kammer nicht. Sie hat allerdings einen Beweisantrag zur rechtsextremen und sozialdarwinistischen Einstellung mehrerer Angeklagter, den die Anwältin der Tochter des Obdachlosen als Vertreterin der Nebenklage stellte, abgewiesen.

  • Kamal Kilade

o   Alter: 19

o   Ort: Leipzig

o   Datum: 24. Oktober 2010

Kamal Kilade wird am 24. Oktober 2010 von zwei Neonazis am Leipziger Bahnhof zusammengeschlagen, mit Pfefferspray besprüht und anschließend erstochen. Der Rechtsextremist Daniel K. (29) hatte nach einer nächtlichen Sauftour mit Marcus E. (33) den 19-jährigen irakischstämmigen Deutschen wahllos nahe dem Leipziger Bahnhof mit Faustschlägen und Pfefferspray attackiert. Kilade wehrt sich, da sticht E. dem Jugendlichen mit einem Klappmesser in den Bauch. Noch in der Nacht stirbt Kamal Kilade im Universitätsklinikum. Im Strafprozess bescheinigt das Gericht E. einen Tötungsvorsatz und das Mordmerkmal des niederen Beweggrundes. Der Angeklagte habe zugestochen, da sich sein „Kamerad“ im Kampf mit einem Ausländer befunden habe. Für E. habe der Ausländer damit „sein Leben verwirkt“ gehabt, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Totschlag plädiert und kein ausländerfeindliches Motiv erkennen können. Das Gericht betont jedoch in seinem Urteil die rassistische Tatmotivation. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Leipzig verhängt schließlich im Juli 2011 gegen den Haupttäter 13 Jahre Haft wegen ausländerfeindlich motivierten Mordes. Außerdem stuften die Richter den 33-jährigen Daniel K. – einen vielfach vorbestraften Neonazi mit tätowiertem Schädel – als so gefährlich ein, dass er anschließend in Sicherungsverwahrung kommen soll. Der Mitangeklagte Marcus E. bekam drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und wird angesichts seiner Alkoholprobleme in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Kilades Mutter konnte nicht zur Urteilsverkündung kommen, da sie beim Plädoyer der Staatsanwältin einen Nervenzusammenbruch erlitten hatte und ins Krankenhaus gebracht werden musste. – Dieser Fall wird von der Bundesregierung im Jahr 2012 genannt.

  • Marwa el-Sherbini

o   Alter: 31

o   Ort: Dresden

o   Datum: 1. Juli 2009

Am 1. Juli 2009 ersticht der NPD-Sympathisant Alex W. (28) im Dresdner Landgericht die schwangere Ägypterin Marwa El-Sherbini (31) und verletzt ihren Ehemann Elwy Okaz schwer. Die Tat geschieht während einer Berufungsverhandlung gegen den Russlanddeutschen. Alex W. hatte die Apothekerin im August 2008 auf einem Spielplatz grundlos als „Islamistin“ und „Terroristin “ beschimpft. Dafür erhielt er eine Geldstrafe. Da W. diese nicht akzeptierte, war die Verhandlung notwendig. Im Gerichtssaal beleidigt W. die Ägypterin, dann sticht er überraschend und insgesamt 16-mal auf Marwa El-Sherbini und ihren Ehemann ein. Ein Bundespolizist greift ein und schießt versehentlich auf El-Sherbinis Mann, Elwy Okaz, da er ihn für den Täter hält. Im November 2009 verurteilt das Landgericht Dresden den Russlanddeutschen Alex W. zu lebenslanger Haft wegen Mordes, außerdem verkündet die Kammer eine besondere Schwere der Schuld. Als ein Tatmotiv nennen die Richter Fremdenhass. Die Ermittlungen gegen den Bundespolizisten stellt die Staatsanwaltschaft Dresden im Dezember 2009 ein. – Dieser Fall wird von der Bundesregierung im Jahr 2009 genannt.

  • Marcel Wisser

o   Alter: 18

o   Ort: Bernburg

o   Datum: 24. August 2008

In den frühen Morgenstunden des 24. August 2008 wird der 18-jährige Marcel Wisser in Bernburg (Sachsen-Anhalt) vom bekennenden Neonazi David B. in dessen Wohnung durch mehrere Messerstiche in Bauch und Brust tödlich verletzt. Der 20-jährige Täter und sein späteres Opfer kannten sich durch einen kurzzeitigen Aufenthalt in einem Kinderheim. Wiederholt war Marcel Wisser von David B. danach bei zufälligen Begegnungen beleidigt und bedroht worden. Nachdem David B., den dessen Lebensgefährtin als „Nationalsozialisten” bezeichnete, den zwei Jahre jüngeren Marcel Wisser im November 2007 auf offener Straße angegriffen hatte, erstattete dessen Mutter Anzeige. Der einschlägig unter anderem wegen Verwendung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen Vorbestrafte stand zu diesem Zeitpunkt noch unter Bewährungsauflagen. Zwei Tage nach Marcel Wissers Tod hätte sich David B. wegen des zurückliegenden Angriffs vor Gericht verantworten müssen. Stattdessen lud er am Abend des 23. August 2008 Marcel Wisser zu einer Aussprache in seine Wohnung ein. Das Landgericht Magdeburg, das David B. wegen Totschlags an Marcel Wisser im Juni 2009 zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilte, ging davon aus, David B. habe angesichts einer offenen Bewährungsstrafe verhindern wollen, dass er durch eine Aussage seines Opfers in zusätzliche Schwierigkeiten geraten würde. David B. habe deshalb in jener Nacht auf Marcel Wisser eingestochen, um eine belastende Aussage zu verhindern. Aus welchen Gründen Marcel Wisser trotz der vorherigen Gewalterfahrungen mit David B. in dessen Wohnung ging, konnte das Gericht nicht klären. Vor seinem Tod hatte David B. den 18-Jährigen über Stunden mit abgebrochenen Bierflaschen malträtiert, glühende Zigaretten auf seinem Körper ausgedrückt und ihn zeitweise in Anwesenheit eines Mittäters beschuldigt, ihn der polizeilichen Verfolgung ausgesetzt zu haben.

  • Rick Langenstein

o   Alter: 20

o   Ort: Magdeburg

o   Datum: 16. August 2008

Nach dem Besuch einer Diskothek in Magdeburg-Reform wird der 20-jährige Rick Langenstein in der Nacht zum 17. August 2008 von dem unter anderem wegen einer rassistisch motivierten Körperverletzung und Volksverhetzung vorbestraften Neonazi Bastian O. mit unzähligen Schlägen und Tritten tödlich misshandelt. Das Landgericht Magdeburg sah es in der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass Bastian O. sich – nachdem ihn der angehende Kunststudent Rick Langenstein bei einem zufälligen Zusammentreffen vor der Diskothek Fun Park als „Hobbynazi“ bezeichnet hatte – provoziert fühlte und sich rächen wollte. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den 20-jährigen Neonazi im Mai 2009 zu einer Jugendhaftstrafe von acht Jahren wegen Totschlags. – Dieser Fall wird von der Bundesregierung 2009 genannt.

  • Hans-Joachim Sbrzesny

o   Alter: 50

o   Ort: Dessau

o   Datum: 1. August 2008

In der Nacht zum 1. August 2008 schlagen und treten die alkoholisierten Rechtsextremisten Sebastian K. (23) und Thomas F. (34) in einem Park in Dessau den geistig behinderten Hans-Joachim Sbrzesny (50) tot. Der ärmlich aussehende Sbrzesny lag auf einer Bank und schlief. Vor allem Sebastian K. agiert mit extremer Brutalität. Er schlägt auf das wehrlose Opfer auch mit einem mehr als fünf Kilogramm schweren Müllbehälter ein. Die Polizei entdeckt auf den Handys der rasch fest genommenen Täter unter anderem Hakenkreuze, die Parole „Juden sind unser Unglück“ und Lieder rechtsextremistischer Bands wie der Zillertaler Türkenjäger. Die Staatsanwaltschaft Dessau sagt in der Anklage, die Täter hätten eine „tiefe innere Miss- und Verachtung“ für Sbrzesny empfunden und deshalb „aus ihrem Gefühl der Überlegenheit“ heraus den Entschluss gefasst, ihn zu töten. Im Prozess berichtet ein Zeuge, Sebastian K. habe in der Untersuchungshaft das Opfer einen „Unterbemittelten“ genannt, der es „nicht anders verdient“. Das Landgericht Dessau sieht kein rechtes Motiv und verurteilt im April 2009 beide Angeklagten wegen Mordes „aus einem sonst niedrigen Beweggrund“. Sebastian K. habe „schlechte Laune“ gehabt, Thomas F. „akzeptierte diesen Beweggrund auch für sein Handeln“. Sebastian K. erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe, Thomas F. kommt mit zwölf Jahren davon – wegen seiner mutmaßlich hohen Alkoholisierung zur Tatzeit.

  • Karl-Heinz Teichmann

o   Alter: 59

o   Ort: Leipzig

o   Datum: 23. Juli 2008

Karl-Heinz Teichmann lag schlafend auf einer Parkbank, wehrlos gegen die Schläge des Angreifers: In den frühen Morgenstunden des 23. Juli 2008 wurde der Obdachlose in Leipzig von einem 18-jährigen Rechtsextremen brutal verprügelt und zusammengetreten, zwei Wochen später starb er im Krankenhaus. Der Täter, Michael H., war in jener Nacht auf dem Heimweg von einer Mahnwache unter dem Motto „Todesstrafe für Kinderschänder“, die von der Neonazigruppe Freie Kräfte Leipzig organisiert wurde. H. hatte viel Alkohol getrunken. Am Schwanenteich mitten im Stadtzentrum, direkt hinter der Leipziger Oper, traf er auf den 59-jährigen Teichmann. Der wird zum Opfer, weil er nicht in das Weltbild seines Mörders passt. Ein „Assi“, wie Wohnungslose und Alkoholkranke im Jargon der rechten Szene genannt werden. Mindestens 20-mal schlug H. dann auf den Mann ein, trat ihm ins Gesicht. Der Täter, übrigens in Lohn und Brot als Lehrling für Holzbearbeitung, ließ sein blutspuckendes Opfer für eine halbe Stunde liegen, um sich mit Freunden zu treffen. Danach kehrte er zum Tatort zurück und prügelte weiter. Am nächsten Morgen entdeckte eine Passantin den bewusstlosen Teichmann blutüberströmt und regennass auf der Parkbank. Neben massiven Kopfverletzungen wurden Prellungen am ganzen Körper, Brüche im Gesicht, eine Halswirbelfraktur und Hirnblutungen festgestellt. Wegen heimtückischen Mordes wird H. 2009 zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Richter stellt „Reifedefizite“ fest und wendet das mildere Jugendstrafrecht an. „Aus seiner schlechten Laune heraus störte ihn der Anblick des schlafenden Mannes, dessen Schlafplatz er willkürlich als unpassend bewertete“, heißt im Urteil. „Das kann man nicht wegdiskutieren, eine Tat mit rechtem Hintergrund. Natürlich“, sagt der Verteidiger des Täters in einem Fernsehinterview. Sein Mörder habe den Mann „zum bloßen Objekt degradiert“, erklärt der Staatsanwalt. Trotzdem wertet das Gericht den Mord nicht als rechtsextrem motiviert. So bleibt es für die Polizeistatistik eine „normale“ Straftat unter Alkoholeinfluss.

  • Bernd Köhler

o   Alter: 55

o   Ort: Templin

o   Datum: 22. Juli 2008

Der 55-jährige Bernd Köhler wird in der Nacht zum 22. Juli 2008 in Templin von zwei Rechtsextremisten zu Tode geprügelt. Die Täter Sven P. (18) und Christian W. (21) hatten zuerst mit dem alkoholkranken Arbeitslosen getrunken. Dann schlug und trat vor allem Sven P. massiv auf das Opfer ein. Das Landgericht Neuruppin verurteilte im Mai 2009 Sven P. zu zehn Jahren Jugendhaft wegen Mordes, Christian W. erhielt wegen Beihilfe zum Mord durch Unterlassen neun Jahre und drei Monate Haft. Die Strafkammer verglich die Täter mit „Folterknechten, die sich Hitler genommen hat, um die KZ zu betreiben“. Das neonazistische Menschenbild habe eine Rolle gespielt bei der Auswahl des Opfers, das die Täter als „asozial“ eingestuft hätten. Im Juli 2010 reduzierte das Landgericht die Haft für Sven P. auf neun Jahre, nachdem der Bundesgerichtshof das Strafmaß beanstandet hatte. Die Richter waren der Ansicht, das Neuruppiner Gericht habe den Tatbeitrag von Christian W. zu gering gewertet. – Dieser Fall wird von der Bundesregierung im Jahr 2009 genannt.

  • Peter Siebert

o   Alter: 40

o   Ort: Memmingen

o   Datum: 26. April 2008

In der Nacht zum 26. April 2008 ersticht der Rechtsextremist Alexander B. (21) in Memmingen (Bayern) seinen 40 Jahre alten Nachbarn Peter Siebert. Die beiden hatten häufig Streit, weil Alexander B. mehrfach rechtsextreme Musik in größerer Lautstärke abspielte. Am Abend vor der Tat sind Siebert und B., beide alkoholisiert, wieder aneinandergeraten, in der Nacht gibt es weiteren Streit. Erneut beschwert sich Siebert über zu laute Musik und wirft B. seine braune Gesinnung vor. Der Rechtsextremist holt ein Bajonett, folgt Siebert in dessen Wohnung und sticht ihn tot. Das Landgericht Memmingen verurteilt den Täter im Dezember 2008 wegen Totschlags zu acht Jahren und drei Monaten Haft. Die Richter sehen kein rechtes Motiv, doch der Vizepräsident des Landgerichts, Manfred Mürbe, sagt jetzt, ein rechtsextremer Hintergrund sei wahrscheinlich. Die Kammer habe es allerdings dabei belassen, den „äußeren Sachverhalt“ zu klären, da der Täter geständig war.

  • M. S.

o   Alter: 17

o   Ort: Brinjahe

o   Datum: 14. Juli 2007

Der 17-jährige M. S. wird in der Nacht zum 14. Juli 2007 von dem ehemaligen NPD-Mitglied Garvin K. (23) in Brinjahe (Schleswig-Holstein) mit einer Eisenstange erschlagen. Das Opfer hatte früher Kontakt zu einer rechtsextremen Clique, sich aber inzwischen von der Szene gelöst. Schon am Abend wird der junge Mann von dem Bundeswehrsoldaten auf einer Privatfeier mehrfach geschlagen. Nachdem sich die Gruppe zu einem Waldfest begibt, spricht das Opfer zwei Polizisten an, die eine Anzeige gegen Unbekannt aufnehmen. Auf dem Heimweg trifft die Gruppe um K. an einem Waldweg erneut auf das Opfer. Sie ziehen ihm ein Polizeimerkblatt zum Thema Opferschutz aus der Hosentasche und beschimpfen ihn als „Spitzel“, der einen aus der Gruppe angezeigt habe. Garvin K. fordert ihn auf, das Papier laut vorzulesen, und schlägt ihm dann mindestens sechsmal mit der Eisenstange auf den Kopf. Nach der Tat verbrennt der Täter das Merkblatt und geht mit Freunden in einem Fast-Food-Restaurant essen. Er wird im Februar 2008 vom Landgericht Kiel wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

  • Michéle Kiesewetter

o   Alter: 22

o   Ort: Heilbronn

o   Datum: 25. April 2007

Die Polizistin Michèle Kiesewetter (22) wird am 25. April 2007 während der Mittagspause auf der Theresienwiese in Heilbronn (Baden-Württemberg) in ihrem Dienstwagen von der rechtsterroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erschossen. Ihr Kollege Martin A. überlebt mehrere Kopfschüsse schwer verletzt. Seine Dienstwaffe finden Thüringer Polizeibeamte am 4. November 2011 im Wohnmobil in Eisenach-Stregda nach dem Tod der NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die Diensthandschellen von Michèle Kiesewetter finden die Ermittler in einem Tresor im Brandschutt der Wohnung von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in der Zwickauer Frühlingsstraße. – Dieser Fall wird von der Bundesregierung im Februar 2012 genannt.

  • Andreas Pietrzak

o   Alter: 41

o   Ort: Plattling

o   Datum: 6. Mai 2006

In der Nacht zum 6. Mai 2006 tötet ein junger Neonazi im bayerischen Plattling einen 41-jährigen Obdachlosen Andreas Pietrzak . Nachdem der 19-Jährige erst mit dem Opfer getrunken hat, schlägt er mit einem Holzpflock auf ihn ein und tritt dann mit seinen Springerstiefeln auf den Kopf des wehrlosen Mannes. Anschließend beraubt er den Bewusstlosen, übergießt ihn mit Spiritus und zündet ihn an. Ein Bekannter habe vor der Tat gesagt, „dass man dem Polen eine Abreibung verpassen müsse“, gibt der Angeklagte vor Gericht zu. Das Opfer hatte die deutsche und polnische Staatsbürgerschaft. Schon früher hatte der Mörder Pietrzak gemeinsam mit einem Bekannten misshandelt. Obwohl im Urteil die „ausländerfeindliche Gesinnung“ des Täters ausdrücklich festgestellt wird, sieht der Richter darin nicht das führende Motiv für die Tat. Der Angreifer wird im Mai 2007 vom Landgericht Deggendorf zu neun Jahren Jugendstrafe wegen Raubmordes verurteilt.

  • Halit Yozgat

o   Alter: 21

o   Ort: Kassel

o   Datum: 6. April 2006

Halit Yozgat wird am 6. April 2006 gegen 17 Uhr in dem Internetcafé, das er gemeinsam mit seinem Vater in der Holländischen Straße 82 in Kassel (Hessen) betreibt, von den Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) erschossen. Der 21-Jährige stirbt in den Armen seines Vaters, der kurz nach den tödlichen Schüssen in den Laden kommt. Ein Beamter des hessischen Verfassungsschutzes, der sich zur Tatzeit an einem der Computer im Internetcafé aufgehalten und sich später den Ermittlungsbehörden nicht als Zeuge zur Verfügung gestellt hatte, galt den Ermittlern wenige Wochen nach dem Mord als Tatverdächtiger. In zwei Untersuchungsausschüssen und vor dem Oberlandesgericht München hat der Beamte beteuert, er habe das Internetcafé vor dem Mord verlassen und von der Tat nichts mitbekommen. Aufwendige Rekonstruktionen der Wissenschaftler von Forensic Architecture an der Londoner Goldsmith University gehen vom Gegenteil aus. Im Mai 2006 beteiligten sich mehr als 4.000 Menschen in Kassel an einer Demonstration unter dem Motto „Kein 10. Opfer“, die von Opferangehörigen und der türkischen Gemeinde organisiert wurde. Seit 2013 ist ein Platz in der Nähe des Tatorts nach Halit Yozgat benannt. – Dieser Fall wird von der Bundesregierung im Februar 2012 genannt.

  • Mehmet Kubaşık

o   Alter: 39

o   Ort: Dortmund

o   Datum: 4. April 2006

Mehmet Kubaşık wird am 4. April 2006 gegen 13 Uhr in seinem Kiosk in der Mallinckrodtstraße 190 in Dortmund-Dorstfeld von der rechtsterroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) durch zwei Kopfschüsse ermordet, zwei weitere Schüsse verfehlen ihn. Der 39-Jährige kurdisch-alevitische Familienvater war gemeinsam mit seiner Ehefrau 1991 als Asylsuchender aus der Türkei nach Deutschland gekommen und hatte nach der Anerkennung seines Asylantrags die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Sein Kiosk ist ein beliebter Nachbarschaftstreffpunkt in einem Stadtteil, in dem zur Tatzeit und auch heute militante Neonazis immer wieder durch gewalttätige Angriffe auffallen. Doch als die Ermittler nach dem Mord von vermeintlichen Spuren ins Drogenmilieu ausgehen, sind seine Witwe und seine drei Kinder – eine zur Tatzeit 21-jährige Tochter und die 11- und 6-jährigen Söhne – über Jahre stigmatisiert und sozial isoliert. Seit 2012 erinnert ein Gedenkstein am Tatort an Mehmet Kubaşık. – Dieser Fall wird von der Bundesregierung im Februar 2012 genannt.

  • Tim Maier

o   Alter: 20

o   Ort: Bad Buchau

o   Datum: 26. November 2005

Tim Maier wird am 26. November 2005 in Bad Buchau (Baden-Württemberg) von einem 24-jährigen Neonazi erstochen. Als er mit vier Freunden, von denen einer Türke ist, ein Lokal verlässt, wird die Gruppe von dem ehemaligen NPD-Mitglied Achim M. und einem weiteren Rechtsextremisten verfolgt und als „Scheißausländer“ beschimpft. Es kommt zu einer Rangelei, bei der Achim M. dem 20-Jährigen ein Messer in den Bauch stößt. In der Wohnung des Täters findet die Polizei Hakenkreuzfahnen, „Landser“-Hefte und eine Pistole. Er wird 2006 wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Laut Gericht kann der rechtsextreme Hintergrund nicht geleugnet werden, in den Parolen habe sich „dumpfe Ausländerfeindlichkeit“ ausgedrückt.

  • Theodoros Boulgarides

o   Alter: 41

o   Ort: München-Westend

o   Datum: 15. Juni 2005

Theodoros Boulgarides wurde am 15. Juni 2005 zwischen 18.30 und 19 Uhr durch drei Kopfschüsse von der rechtsterroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) in seinem Schlüsseldienstgeschäft in der Trappentreustraße 4 im Münchner Stadtteil Westend erschossen. Sein deutscher Geschäftspartner, mit dem der 41-Jährige erst zwei Wochen zuvor das Schlüsselwerk eröffnet hatte, fand Theodoros Boulgarides bei Ladenschluss tot auf dem Fußboden. Am selben Tag werden seine damals 15- und 18-jährigen Töchter und seine langjährige Ehefrau stundenlang getrennt voneinander vernommen. Die Ermittlungen richten sich ausschließlich gegen das nahe Umfeld des Familienvaters, der als Neunjähriger aus Griechenland nach Deutschland gekommen war, in München sein Abitur und eine Ausbildung bei der Deutschen Bahn gemacht hatte. Sein sechs Jahre jüngerer Bruder wird von den Ermittlern so lange krimineller Machenschaften verdächtigt, bis er Deutschland verlässt. Seine geschiedene Witwe verliert ihre Arbeitsstelle. Seit 2013 erinnert eine Gedenktafel am Tatort an Theodoros Boulgarides. – Dieser Fall wird von der Bundesregierung im Februar 2012 genannt.

  • İsmail Yaşar

o   Alter: 50

o   Ort: Nürnberg

o   Datum: 9. Juni 2005

İsmail Yaşar wird am 9. Juni 2005 morgens zwischen 9.50 und 10.15 Uhr in seinem Scharrer-Imbiss auf dem Parkplatz eines Edeka-Geschäfts an der Velburger Straße 3 in Nürnberg (Bayern) durch acht Schüsse vom rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) ermordet. Der Imbiss des 50-jährigen Vaters einer zur Tatzeit 22-jährigen Tochter und eines 15-jährigen Sohns war ein beliebter Anlaufpunkt in der Nachbarschaft und bei den Schülern der gegenüberliegenden Scharrer-Schule, die in den Pausen dort Döner, Süßigkeiten und Eis kauften. Mehrere Zeugen berichteten Polizeibeamten unmittelbar nach der Tat von zwei Fahrradfahrern, die aufgefallen waren. Einer Zeugin, der bei einer Lichtbildvorlage die Aufnahmen der Überwachungskamera kurz vor und nach dem NSU-Nagelbombenanschlag in Köln im Juni 2004 gezeigt wurden und die daraufhin einen der dort gezeigten Tatverdächtigen als einen der Fahrradfahrer am Imbiss von İsmail Yaşar wiedererkannte, schenkten die Ermittler keinen Glauben. Seit 2015 erinnert eine Bronzetafel am Tatort an den zweifachen Familienvater. – Dieser Fall wird von der Bundesregierung im Februar 2012 genannt.

  • Thomas Schulz

Alter: 32

o   Ort: Dortmund

o   Datum: 28. März 2005

Glatze, Springerstiefel, eine Rückentätowierung „Skinhead“ in altdeutschen Lettern – seine Gesinnung stellte Sven K. gern zur Schau. So war der 17-Jährige auch am Ostermontag 2005 als Rechtsextremist erkennbar, als er gegen 18.30 Uhr gemeinsam mit einer Freundin auf dem Heimweg von einem Fußballspiel in der Dortmunder U-Bahn-Station Kampstraße auf eine Gruppe von etwa zwanzig Punks traf. Über die Rolltreppen hinweg flogen wechselseitige Beschimpfungen. Die Punks zogen weiter zu einem Konzert – bis auf den 31-jährigen Thomas Schulz. Der zweifache Familienvater, von seinen Freunden „Schmuddel“ genannt, war alkoholisiert und bekifft und wollte Sven K. zur Rede stellen. Nach weiteren gegenseitigen Beschimpfungen zog Sven K. ein beidseitig geschliffenes Wurfmesser aus der Innentasche seiner Bomberjacke und stach sein unbewaffnetes Opfer durch die Brust ins Herz. Thomas Schulz starb kurz darauf im Krankenhaus. Wenige Tage danach klebten Dortmunder Neonazis in der Stadt höhnische Plakate: „Wer sich der Bewegung in den Weg stellt, muss mit den Konsequenzen leben.“ Sven K. sei ein „anerkanntes und respektiertes Mitglied“ der neonazistischen Kameradschaftsszene in Dortmund, hielt das dortige Landgericht im November 2005 in seinem Urteil fest. „Zu seinen Feindbildern gehörten auch ‚Punker‘ … Diese bezeichnete er als ‚Zecken‘.“ Seinem Hass hatte Sven K. schon einmal, ein Dreivierteljahr vor der Tötung von Thomas Schulz, freien Lauf gelassen: In einem Regionalzug beschimpfte und schlug er einen Punk mehrfach ins Gesicht. Nur drei Wochen vor dem Angriff auf Schulz wurde K. dafür zu einer Woche Dauerarrest und Schmerzensgeld verurteilt. Ausführlich ging das Gericht auf die Behauptung des Täters ein, er habe sich nur gegen Thomas Schulz gewehrt, quasi in Notwehr. Eine Bedrohung habe es nicht gegeben, das Opfer sei „in der konkreten Tatsituation arglos und damit wehrlos diesem Überraschungsangriff ausgesetzt“ gewesen, so die Richter. Wegen Totschlags wird Sven K. zu sieben Jahren Haft verurteilt. Aus dem Gefängnis verschickt er über neonazistische Websites Grüße an „die Kameraden“ und bittet in einschlägigen Szenepostillen um Briefe. Nach seiner Haftentlassung trat Sven K. unter anderem 2010 bei einem Neonaziaufmarsch als Redner auf. Erst durch eine gerichtliche Verfügung konnte ein Neonazi-Open-Air-Konzert zur „Feier“ des zehnten Jahrestag der Tat an Ostern 2015 in Dortmund-Dorstfeld verhindert werden.

  • Mehmet Turgut

o   Alter: 25

o   Ort: Rostock

o   Datum: 25. Februar 2004

Mehmet Turgut wird am 25. Februar 2004 kurz nach 10 Uhr morgens in einem Dönerimbiss im Neudierkower Weg 2 in Rostock-Dierhagen mit drei „fast aufgesetzten Schüssen“ in Hals, Nacken und Kopf von der rechtsterroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ermordet. Der 25-jährige älteste Sohn einer kurdischen Familie, der erst seit Kurzem in dem Imbiss als Aushilfe arbeitet und sich nach der Ablehnung seines Asylantrags ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, wird regelrecht „hingerichtet“, wie die Ermittler feststellen. Jahrelang verdächten sie Turguts Arbeitgeber und seine Familie in der Türkei der Tatbeteiligung. Für Mehmet Turgut, den alle „Memo“ nannten, sei Deutschland „das Land der Hoffnung“ gewesen, sagen seine jüngeren Brüder. Im Februar 2012 greifen zwei Dutzend mit Schlagstöcken bewaffnete Neonazis eine Gedenkveranstaltung für Mehmet Turgut an. Am Tatort erinnern seit 2014 zwei Betonbänke mit türkisch-deutschen Inschriften an den 25-Jährigen. – Von der Bundesregierung wird der Fall im Februar 2012 genannt.

  • Martin Görges

o   Alter: 46

o   Ort: Burg

o   Datum: 30. Januar 2004

In Burg (Sachsen-Anhalt) wird am 30. Januar 2004 der 46-jährige Martin Görges von fünf jungen Männern aus der rechten Szene getötet. Die 16- bis 22-Jährigen geben bei der Polizei an, sie hätten ihr Opfer angegriffen, weil er ein „Kinderschänder“ gewesen sei. Ihr Opfer haben sie bei einer Tanzveranstaltung kennengelernt. Zunächst will einer der jungen Männer aus der Clique verhindern, dass seine Mutter mit dem „Asozialen“ tanzt. Dann erfährt die Clique, dass der wohnungslose Görges wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Haft gesessen hatte. Die Rechtsextremisten schlagen Görges vor der Diskothek zusammen und lassen ihn schwer verletzt zurück. Einige Zeit später kommen die Täter wieder und töten ihr Opfer durch einen „Bordsteinkick“ – sie zertrümmern seinen Hinterkopf mit Fußtritten auf einer Bordsteinkante. Vor Gericht geben sie den Film American History X über einen US-amerikanischen Neonazi als Vorbild an. Die Täter erhalten Jugendstrafen zwischen drei und sieben Jahren. Das Landgericht Stendal stellte im Urteil fest, die Tatsache, dass es sich bei dem Opfer um einen „Kinderschänder“ gehandelt habe, sei „Motivation und Rechtfertigung“ für den tödlichen Angriff gewesen.

  • Oleg Valgar

o   Alter: 27

o   Ort: Gera

o   Datum: 20. Januar 2004

 

 

 

Quellen: die Linke, Tagesspiegel- und Zeit-Online-Recherchen

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