Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) – ist das überhaupt eine Gewerkschaft?

Rainer Wendt ist erneut zum Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gewählt worden. Der 64-Jährige erhielt 188 von 331 Delegiertenstimmen.

Aus diesem aktuellen Anlass lohnt es sich, einen näheren Blick auf die DPolG und ihren neuen und alten Vorsitzenden zu werfen.

Im Folgenden wird ein Beitrag auf gewerkaschaftsforum.de aus dem Jahr 2018 wieder veröffentlicht.

Wenn es irgendwo im Land darum geht, eine Diskussion über innere Sicherheit, Einwanderung, Datenspeicherung, Demonstrationsrecht, Straftäter, Gewalt und Kriminalität so richtig anzuheizen, dann ist sofort die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zur Stelle, um Öl ins Feuer zu gießen. Da werden Pressemitteilungen gerne von den Medien aufgegriffen und Rainer Wendt, dem Vorsitzenden sofort mit Kameras und Mikrofonen eine Bühne geboten, auf der er seine rechten Sprüche ablassen kann. Ebenfalls gern gesehen und für die rechte Stimmung zuständig sind er und seine Kumpanen in Talk-Shows im Fernsehen oft zu sehen.

Auch gab Rainer Wendt bereits mehrfach der Jungen Freiheit Interviews, dem Sprachrohr der neuen Rechten.

Es lohnt sich, einen näheren Blick auf die DPolG zu werfen.

Die DPolG ist die kleinere der beiden Polizeigewerkschaften und im Deutschen Beamtenbund (dbb) organisiert. Ihre Mitgliederzahl beträgt ca. 94.000. Sie wird leicht mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verwechselt, die dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angeschlossen ist und rund 170.000 Mitglieder hat.

Die DPolG ist so wie die Polizei selbst, hierarchisch strukturiert, mit einer Bundes- und Landesleitung und den Kreisverbänden. Reiner Wendt ist seit 2007 der Bundesvorsitzende.

Die folgenden Beispiele werfen einen Blick auf die Positionen der DPolG, die meistens von ihrem Vorsitzenden öffentlich und lautstark vertreten werden:

  • Als das Oberverwaltungsgericht Koblenz 2012 entschied, dass die Polizei kein „Racial Profiling“ betreiben, also Menschen nicht aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollieren darf, sagte Wendt: „Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus.“
  • Nach den Vorwürfen gegen Bundespolizisten, die Migranten auf der Wache misshandelt haben sollen, lehnte er den Einsatz unabhängiger Expertenkommissionen zur Aufklärung von Polizeigewalt strikt ab.
  • Die Justizminister der Länder wurden von der DPolG aufgefordert, eine flächendeckende, rechtskonforme Lösung für die Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern zu beschließen, „damit die Polizei und die Bevölkerung nicht mit freigelassenen tickenden Zeitbomben leben müssen.“
  • Äußerst unzufrieden ist Wendt mit dem Bundesverfassungsgericht. Als dies zuletzt entschieden hatte, dass der Zugriff auf bestimmte Arten von Daten, die im Zusammenhang mit Telekommunikation anfallen, für Ermittler künftig stärker reglementiert werden müssen, erklärte er: „Es darf nicht sein, dass die Politik tatenlos zusieht, wie uns das Gericht die Hände bindet.“
  • Zum Vorgehen der Polizei beim Wasserwerfer-Einsatz bei einer Demo gegen Stuttgart 21, bei dem ein Demonstrant sein Augenlicht verlor, meint er:  „polizeiliche Einsatzmittel müssen Waffen sein, die weh tun, nur dann wirken sie“ und „sicherer für die Einsatzkräfte wäre eine Waffe, die bereits aus der Distanz eingesetzt werden könnte. Wenn Wasserwerfer nicht mehr reichen, muss die Polizei als Antwort auf die Steine, Brandsätze und Stahlkugeln der Demonstranten Gummigeschosse einsetzen.“
  • Die DPolG macht sich weiterhin stark für einen konsequenten Kampf der Strafverfolgungsbehörden gegen Drogenhandel und Drogenmissbrauch und fordert dazu eine bundeseinheitliche Strafverfolgungspraxis. Gleichzeitig werden Überlegungen, bestimmte Drogen zu legalisieren oder durch den Staat an abhängige Menschen abzugeben, strikt abgelehnt.
  • Gefordert wird auch eine „Unterstützung der Polizei“ durch die Wirtschaft in Form von Sicherheitskooperationen, die so aussehen könnte: „Durch den Abschluss vertraglicher Werbevereinbarungen mit seriösen Wirtschaftsunternehmen verpflichten sich diese, der Polizei finanzielle oder sachliche Mittel zweckgebunden für die Ausstattung zukommen zu lassen. Als Gegenleistung erhalten die Unternehmen das Recht, mit dem Namen der Polizei für ihre Produkte zu werben.“
  • Zur Verhütung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung „muss eine Person vorübergehend, mit richterlicher Anordnung bis zu 10 Tagen, in Unterbindungsgewahrsam genommen werden können. Für die Prognoseentscheidung, ob eine solche Tat unmittelbar bevorsteht, muss u.a. ausreichen, dass diese Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat, Waffen, Werkzeuge oder andere Tat relevanten Gegenstände mit sich führt oder als Wiederholungstäter gilt.“
  • Mit Sorge sieht die DPolG, dass „schon bislang strafunmündige Kinder unter 14 Jahren kriminelle Taten begehen. Deshalb wird bereits seit dem Jahr 1997 die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre gefordert.“
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist aus Sicht von Wendt so sinnvoll wie überfällig. Allerdings sei die Speicherfrist von zehn Wochen für Telekommunikationsdaten zu kurz und er sagt „immer wieder wird den Menschen eingeredet, es würden Telefongespräche massenhaft abgehört und intimste Lebensbereiche ausgeforscht. In Wahrheit werden lediglich Verkehrsdaten beim Netzanbieter gespeichert, was zu Abrechnungszwecken ohnehin notwendig ist.“
  • Im Februar 2013 forderte Wendt kurzfristig den Einsatz von 2.000 Cyber-Cops zur Bekämpfung von Internet-Kriminalität. Beim Polizeikongress forderte er sogar die vollständige Aufhebung der Privatsphäre im Internet und damit stellte er sich direkt gegen entsprechende Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts.
  • In einem Interview äußerte er sich im Juni 2013 im Rahmen der Enthüllungen wohlwollend zum US-amerikanischen Internet-Überwachungsprogramm PRISM so: „Präsident Barack Obama argumentiert mutig, entschlossen und er hat fachlich hundertprozentig recht.“ Das „wertvollste“ Bürgerrecht sei immer noch der Schutz vor Terror und Kriminalität. „Diese Politik wünschte ich mir auch in Deutschland und Europa.“
  • 2012 forderte Wendt die Abschaffung aller Stehplätze in deutschen Stadien. Für den Polizeieinsatz in der Veltins-Arena, bei dem die Polizei mit extrem hartem Einsatz in den Block der Heimfans eingedrungen war und 87 Fußballfans verletzte, fand er nur lobende Worte.
  • Rainer Wendt wird im Zusammenhang mit dem Unwort des Jahres 2008 von der Jury gerügt, da er Kritiker des BKA-Gesetzes als „Karlsruhe-Touristen“ bezeichnete. Dies wurde als „bedenkliches Verständnis der Grundrechte“ gewertet.

und

er bezeichnete den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse als „die personifizierte Beschädigung des Ansehens des deutschen Parlaments“, weil dieser sich am 1. Mai 2010 in Berlin-Prenzlauer-Berg an einer Sitzblockade gegen einen Aufzug von rund 700 Rechten beteiligt hatte.

Immer wieder konnte Rainer Wendt seine rechte Anschauung medienwirksam verbreiten und alles unter dem Namen Gewerkschaft.

Selbst als  Report München im März 2017 berichtete, dass Wendt jahrelang eine Besoldung als Hauptkommissar erhielt, ohne diese Tätigkeit tatsächlich ausgeübt zu haben, nahm er keinen Schaden. Der damalige nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) hielt die Hand über ihn und betonte, dass diese Besoldungspraxis der Förderung der Gewerkschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen diene und schon seit mehr als zehn Jahren bestehe. In diesem Zusammenhang kam auch heraus, dass Rainer Wendt neben der Beamtenbesoldung auch ein sechsstelliges Jahresgehalt bezog. Als Polizeihauptkommissar hat er demnach 3.348,68 Euro brutto im Monat erhalten, von seiner Gewerkschaft kam eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 520 Euro brutto hinzu, sodass sich  seine Einkünfte auf 124.145,29 Euro brutto jährlich beliefen.

Damit nicht genug. Es wurde auch bekannt, dass Wendt trotz seines Beamtenverhältnisses als Mitglied des Aufsichtsrats des Versicherungskonzerns AXA eine Aufwandsentschädigung von 50.000 Euro pro Jahr erhält. Wendt hatte die Nebentätigkeit nicht wie vorgeschrieben angezeigt. Offiziell ging er nur der Nebentätigkeit als Geschäftsführer bei der DPolG-Service-Gesellschaft nach.  „Spiegel Online“ sprach gar von  insgesamt 77.721,13 Euro brutto die Wendt für fünf verschiedene Gremienposten erhält. Er hat diese Bezüge weder angegeben noch die Nebentätigkeit angezeigt.

Daraufhin kündigte das Land Nordrhein-Westfalen an, ein Disziplinarverfahren gegen Wendt einzuleiten, über den Stand des Verfahrens ist derzeit nichts bekannt.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellte die Untreue-Ermittlungen im Fall Rainer Wendt im November 2017 ein. Die Begründung lautete: den für die Besoldung Verantwortlichen sei kein Vorsatz nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft fand keine Anhaltspunkte dafür, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig gehandelt und einen finanziellen Schaden des Landes bewusst in Kauf genommen hätten. Es habe sich um eine lange Praxis gehandelt, die auch in anderen Bundesländern üblich sei, um den Gewerkschaftsvorsitzenden ihre verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben zu ermöglichen.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da wird ein Rechtsaußen wie  Rainer Wendt von Politik und Justiz aufgepäppelt, für seine Hetzerei noch entlohnt und benutzt, um den Gewerkschaftsgedanken in den Dreck zu treten.

Es ist an der Zeit, dass die DPolG demokratische Strukturen aufbaut, schnellstens das G für Gewerkschaft aus ihrem Namen streicht und ihren Funktionären einen Dauer-Maulkorb verpasst.

 

 

 

 

 

Quelle: DPolG, Wikipedia, Report, Faz-net

Bild: abendblatt.de