Finanzkontrolle beim Mindestlohn zeigt: da wird gelogen und betrogen, auf dem Rücken der Beschäftigten

In Deutschland wurde im Jahr 2015 der Mindestlohn eingeführt. Heute, 4 Jahre später, werden immer noch viele Beschäftigte um ihren Lohn geprellt und dem Staat entgehen Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben.

Neue Zahlen, die die Spezialeinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nun veröffentlichte  zeigen, dass in Speditionen, Landwirtschaft, Pflegeheimen, Gastronomie- und Reinigungsgewerbe die Auszahlung des Mindestlohns viel zu selten kontrolliert wird. Die Unternehmen werden kaum vom Zoll behelligt, können ruhig schlafen und weiter von den Extra-Profiten träumen. Dreist wird die Auszahlung des Mindestlohns, die korrekte Aufzeichnung von Arbeitsstunden und das gesetzlich vorgeschriebene Bereithalten von Unterlagen flächendeckend in vielen Branchen unterlaufen.

Die Umgehung der Zahlung des Mindestlohns ist in bestimmten Branchen besonders häufig anzutreffen, vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe, Einzelhandel und bei den privaten Haushalten. Dort sind  besonders hohe Zahlen von Verfehlungen beobachtet worden und die Umgehung wird im Regelfall über die Gestaltung der Arbeitszeiten, konkret über unbezahlte Mehrarbeit erreicht. Die vielen unterbezahlten Menschen wissen genau, dass sie in der vorgegebenen bezahlten Zeit ihre Leistung nicht erbringen können. Sie müssen sich ihrem Schicksal ergeben, weil man das nur nachweisen und bekämpfen kann, wenn die Arbeitszeiten auch  konkret kontrolliert werden.

Hier liegt auch der Grund dafür, warum einige Branchen wie die Gastronomie, immer schwere Geschütze gegen den Mindestlohn auffahren – nicht wegen der Höhe des Lohns, sondern weil durch die Kontrollen erstmals die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ans Tageslicht kommen.

Besonders kreativ sind die Arbeitgeber, wenn es um die Erfindung von Möglichkeiten geht, um den Mindestlohn zu unterlaufen. In der alltäglichen Praxis gab es bisher solche Tricksereien:

  • In der Gastronomie wurden Trinkgelder verrechnet.
  • Zuschläge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wurden gestrichen, um damit formell den Stundenlohn anzuheben.
  • Bei anderen fiel der bisher gezahlte Sonn- und Feiertagszuschlag plötzlich weg.
  • Beschäftigte durchliefen ein mehrmonatiges Praktikum und bekamen dafür kein Geld. Laut Mindestlohngesetz ist ein freiwilliges Praktikum nach Studium oder Berufsausbildung ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit mindestens 9,19 Euro pro Stunde zu vergüten. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Pflicht- oder Orientierungspraktika. Reguläre Arbeit wurde so als Praktikum deklariert, obwohl es sich nicht um Lernverhältnisse handelte.
  • Die Arbeitgeber reduzierten formell die Arbeitszeit, um so bei gleichbleibendem Monatsentgelt auf mindestens 9,19 Euro pro Stunde zu kommen. So etwas bedarf einer Vertragsänderung, der beide Seiten zustimmen müssen.
  • Wurde die Arbeitszeit wegen des Mindestlohns einseitig reduziert, erwarteten die Arbeitgeber trotzdem die bisherige Arbeitsleistung, allerdings nun unbezahlt.
  • Beschäftigte erhielten zwar den Mindestlohn, mussten aber eine „Umsatzabgabe“ zahlen.
  • In einigen Betrieben wurden bis zu 200 Überstunden nicht bezahlt. Wenn nach den Belegen gefragt wurde, gab es die gar nicht.
  • Einige Unternehmen machten sich dagegen nicht einmal die Mühe, die Nichteinhaltung des Mindestlohns zu vertuschen. Sie weigerten sich ganz offen, den Mindestlohn zu zahlen.
  • Als Teil des zustehenden Lohns wurden Mitarbeiterinnen im Sonnenstudio Solarium-Gutscheine, im Kino Gutscheine für Popcorn oder in der Sauna Wellness- Gutscheine überreicht.
  • In Nagelstudios wurde nur für die Zeit bezahlt, in der die Angestellte auch Kunden betreute.
  • Manche Gastronomen oder Friseure ließen ihre Mitarbeiter als Selbstständige für sich arbeiten.
  • Frührentner, die als Busfahrer Schüler fuhren, sollten nur dann bezahlt werden, wenn die Busse auch besetzt waren.
  • In Bäckereien wurde die Vorbereitungszeit vor der Geschäftsöffnung unter den Tisch fallen gelassen.
  • Eigentlich reguläre Arbeit, wie vor allem im Bereich Soziale Dienste, wurde als Ehrenamt deklariert und dort wurden Minijobs mit dem Ehrenamt gekoppelt.
  • Die Zeitvorgaben wurden so kurz bemessen, dass sie nichts mehr mit dem realistischen Zeitaufwand zu tun hatten und bezahlt wurde nur die vorgegebene Zeit und nicht die tatsächliche.
  • Im Taxigewerbe wird das Mindestlohngesetz in besonderem Maße verletzt. Neun von zehn Taxifahrern in Deutschland arbeiten für niedrige Löhne. Von den mehr als 39.000 Vollzeitbeschäftigten der Branche verdienten zuletzt 87,7 Prozent weniger als die Niedriglohnschwelle von 2.056 Euro brutto im Monat.
  • Im Reinigungsgewerbe sind Arbeitsverträge mit 20 Wochenstunden verbreitet, doch in dieser Zeit kann die geforderte Zahl an Zimmern und Quadratmetern gar nicht gereinigt werden. Die Beschäftigten müssen fünf oder auch 10 Stunden mehr arbeiten, um ihr Soll zu schaffen, aber es werden nur 20 Stunden bezahlt.

 

Bundesland Bayern war Vorreiter beim Abbau von Planstellen für Zollbeamte

Gegen die Kontrolle des Mindestlohns ging das Bundesland Bayern schon kurz nach seiner Einführung besonders gründlich vor, dort wurde die Kontrolle durch die Hintertür schlichtweg abgeschafft. Der Wirtschaftsausschuss des bayrischen Landtages beschloss, dass die 1.600 Planstellen für Zollbeamte zur Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns „entbehrlich“ seien, weil die Betriebe ausreichend durch und regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und die Prüfung durch den Zoll nur zusätzlich Zeit, Geld und Nerven kosten würde.

Der DGB Bayern sah das anders, er machte darauf aufmerksam, dass die Deutsche Rentenversicherung weder personell noch organisatorisch in der Lage ist, die Einhaltung des Mindestlohnes zu überprüfen. Er widerlegte die Behauptung der Landtagsmehrheit, dass die Einhaltung des Mindestlohns auch zu ihren Prüfungsschwerpunkten gehören würde.

Der DGB Bayern wies auch noch darauf hin, dass die Rentenversicherung zudem nur alle vier Jahre prüft und die Aufbewahrungsfrist der Dokumente für den Mindestlohn aber nur zwei Jahre beträgt. Außerdem darf die Rentenversicherung weder die Arbeitszeiterfassung kontrollieren, noch Bußgelder verhängen. Im Gegensatz zur Finanzkontrolle nimmt sie nicht direkt Kontakt mit den Beschäftigten auf, sondern prüft nur die entsprechenden Unterlagen. Die Rentenversicherung in Bayern sagt selbst, dass die Prüfung nicht ihre Aufgabe sei, sondern die der Finanzkontrolle und sie selbst nicht für alle Beschäftigten eine Prüfung im Einzelfall durchführen kann.

Die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn, auf die unter anderem bayrische Politiker bestanden hatten, zeigt sich heute als Flopp. Nicht einmal 2.000 Langzeitarbeitslose haben seit der Einführung des Mindestlohns davon profitiert, bei offiziell durchschnittlich 1,04 Millionen gemeldeten langzeitarbeitslosen Menschen im ersten Jahr des Mindestlohns im Jahr 2015. Für die Arbeitgeber ist es viel attraktiver, Langzeitarbeitslose über einen Eingliederungszuschuss einzustellen, denn dieser beträgt für maximal zwölf Monate mindestens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und zukünftig soll dieser Bereich noch erheblich ausgebaut werden.

Spezialeinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist unterbesetzt, die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist relativ gering

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist in 41 Hauptzollämtern an 113 Orten bundesweit tätig und hat derzeit rund 6.800 Mitarbeiter. Für die bis 2021 dauernde Legislaturperiode in Berlin ist ein Zuwachs um mindestens 1.400 Stellen geplant, darüber hinaus sollen ab 2022 mindestens weitere 1.500 Stellen garantiert werden. Allerdings werden sich die Aufgaben, die dem Zoll im Gesetzentwurf gestellt werden, erheblich vergrößern, weil die FKS künftig mehr Kompetenzen etwa gegen „Kindergeldmissbrauch“ und Menschenhandel auf dem Arbeitsmarkt erhält.

Die Statistik des Zolls für 2018 zeigt:
  • die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Mindestlohngesetz stieg von 1.316 Fällen im Jahr 2015 auf 6.220 Fälle im Jahr 2018 – obwohl in problematischen Branchen wie dem Bau weniger kontrolliert wurde.
  • Die aufgedeckten Verstöße gegen Lohnansprüche oder Abgaben im Rahmen von allgemein verbindlichen Tarifverträgen verursachten 2018 einen Schaden von knapp 32 Millionen Euro. Die Summe der gegen Firmen verhängten Verwarnungsgelder und Geldbußen belief sich auf 20,4 Millionen Euro.
  • Bei den Branchen liegt das Baugewerbe vorn, dort wurden 2018 rund 1.150 Verfahren neu eingeleitet, knapp 1.300 bereits laufende Verfahren wurden abgeschlossen. 2017 wurden nur 2,4 Prozent aller Betriebe kontrolliert. Am Bau wurden 2018 rund 13.000 Unternehmen überprüft – bei zwei Millionen Beschäftigten in der Branche.
  • Das Unterlaufen von Mindestlohnvorgaben am Bau sorgte für einen Schaden von mehr als 16 Millionen Euro, die Geldbußen lagen bei 14,5 Millionen Euro. Bei der Gebäudereinigung erreichte der Schaden 4,5 Millionen Euro, gegen betroffene Firmen wurden Strafen von knapp einer Million Euro verhängt.
  • Das Risiko für Unternehmen, erwischt zu werden, ist in vielen Branchen verschwindend gering und macht erst den wirtschaftlichen Reiz beim Mindestlohnbetrug aus. Führte der Zoll 2014, also im Jahr vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns noch 63.000 Unternehmensprüfungen durch, waren es 2018 rund 53.500. Offiziell steckt die neue Strategie des Zoll dahinter, will heißen: Weniger prüfen, dafür effektiver, prüfen und mit stärkerem Fokus auf die Problembranchen.
  • 2017 erreichte der Schaden durch nicht gezahlte Steuern, unterschrittenen Mindestlohn und Sozialleistungsbetrug der Unternehmen rund eine Milliarde Euro. Die Dunkelziffer dürfte aber weit größer sein

und 2016 haben rund 1,8 Millionen anspruchsberechtigte Personen gemessen an ihrer vertraglichen Arbeitszeit unter 8,50 Euro brutto pro Stunde verdient, dem damaligen Niveau des Mindestlohns.

Um prüfen zu können, ob ausreichender Mindestlohn gezahlt wird, müssen die Behörden erst einmal wissen, wie viele Stunden der Arbeitnehmer gearbeitet hat. Neben dem Zoll prüfen auch die Länder, ob Arbeitgeber Arbeitszeiten und Überstunden ordentlich erfassen. Obwohl Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit seit Jahren zunehmen, kontrollieren Behörden aber immer seltener die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Knapp 15.200 Arbeitszeitkontrollen führten die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer 2017 durch – 21 Prozent weniger als im Vorjahr und 41 Prozent weniger als noch im Jahr 2010. Dabei entdecken die Kontrolleure bei zwei Drittel aller Prüfungen einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Wenn man sich den Arbeitsmarkt anschaut, mit seinem hunderttausendfachen Missbrauch mit Leiharbeit, Werkverträgen und dem rund eine Milliarde dokumentierten Überstunden, die die abhängig Beschäftigten den Unternehmern jährlich mit mindestens 30 Milliarden Euro vergolden, dann kann gar nicht genug angeprangert, reglementiert und kontrolliert werden.

Der Mindestlohn hat aber weder die wachsende Armut und Lohnungleichheit verringert, noch die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung verändert, noch die Zahl der sogenannten Aufstocker gesenkt und schon gar nicht die Konsumnachfrage gesteigert.

Wer in dem Jubelchor das Lied von der Erfolgsgeschichte des Mindestlohns mitsingt, outet sich als jemand, der sich von der konkreten Lebenssituation der Beschäftigten um Lichtjahre weit entfernt hat.

 

 

Quelle: der Spiegel, Bundesfinanzministerium/Zoll, waz 

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