Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will ihre Struktur drastisch ändern (0)

Seit einiger Zeit ist in den Bezirksgeschäftsstellen von ver.di bei den haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten nicht mehr viel von der „geruhsamen Hektik“ der Vergangenheit zu spüren.

Vor allem aber brodelt es in der Mitgliedschaft der Dienstleistungsgewerkschaft.

Der Bundesvorstand hat vor dem Hintergrund von Einsparungen eine Riesenbaustelle eröffnet, auf der daran gewerkelt werden soll, z.B. die Zahl der Fachbereiche von derzeit 13 auf nur noch vier zu reduzieren.

Angedacht ist, ein Fachbereich A, der aus den bisherigen Fachbereichen Finanzdienstleistungen, Ver- und Entsorgung, Bildung, Medien und Telekommunikation bestehen soll. Ein Fachbereich B soll die bisherigen Bereiche Sozialversicherung, Bund und Länder, Gemeinden, Verkehr und Besondere Dienstleistungen umfassen. Der Fachbereich C würde die bisherigen Bereichen Postdienste, Speditionen, Logistik und Handel bündeln. Nur der Fachbereich 3 (Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen) würde künftig als Fachbereich D in der jetzigen Form weiter existieren, auch deshalb, weil er von der Mitgliederanzahl gleich stark ist, wie die drei neu geplanten Fachbereiche jeweils.

Der Bundesvorstand verspricht sich neben den Einsparungen, dass eine „sinnvolle Flächenpräsenz erreicht wird, die in Betreuungsregionen für die jeweiligen Fachbereichssekretär/-innen, mit angemessenen Wegezeiten zu bewältigen sind. Diese Gliederung schafft die Möglichkeit von regionalen Teamstrukturen und bringt eine bessere Vernetzung, eine bessere Aufteilung der Zuständigkeiten sowie Wachstums- und Erschließungsimpulse mit sich.“

Die hauptamtlichen Beschäftigten sollen sich künftig stärker spezialisieren und sich auf Innendienst – also Mitgliederbetreuung in den Büros – oder Außendienst – also Betreuung von Betrieben – konzentrieren.

POSITION DES BUNDESVORSTANDS ZUR  ZUKUNFT DER FACHBEREICHE IN VER.DI     Stand: 23. Juni 2017 

ZIELBILD:

Wir wollen uns für die bereits begonnenen und zukünftig noch bevorstehenden Branchenentwicklungen und Umwälzungen vieler Branchen insbesondere durch die Digitalisierung zukunftsgerecht aufstellen. Dies erfordert eine neue Betrachtung der ver.diinternen Abbildung der bisherigen Branchenzuschnitte innerhalb oftmals enger Fachbereichsgrenzen. Dabei sollen auch Unschlüssigkeiten in der bisherigen Struktur, die teils aus dem Gründungsprozess herrühren, teils durch unterschiedliche Branchenentwicklungen entstanden sind, auf den Prüfstand. Dafür schlagen wir – 16 Jahre nach der ver.di-Gründung – eine Neuaufstellung der Fachbereiche vor. Geeignete Bezeichnungen für die Fachbereiche sollen im weiteren Prozess gefunden werden. Hilfsweise sind die NEU-Fachbereiche hier mit Buchstaben versehen.

x       NEU-Fachbereich A: Die bisherigen Fachbereiche 1, 2, 5, 8, 9

Die Branchen dieses neuen Fachbereiches sind in besonderem Maße von technologischen Umbrüchen und der Digitalisierung beeinflusst. Die Fachbereiche 1 und 9 sind von einer besonderen Digitalisierungsdynamik geprägt, dies gilt – mit etwas zeitlicher Verzögerung – auch für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Damit in enger Verbindung stehen Forschung, Bildung und Kultur (Fachbereiche 5 und 8). Die Fachbereiche 2 und 9 sind in besonderem Maße von Netzstrukturen und  -ausbau beeinflusst, teilweise werden Netze gemeinsam genutzt. Für die Fachbereiche 8 und 9 ist feststellbar, dass die Grenze zwischen klassischer Massenkommunikation durch elektronische Medien und der Individualkommunikation verschwindet und Plattformökonomie zunehmend an Bedeutung gewinnt.

x     NEU-Fachbereich B: Die bisherigen Fachbereiche 4, 6, 7, 11, 13

Bündelung von großen Teilen der öffentlicher Daseinsvorsorge unter Einbeziehung zugehöriger und angrenzender Wirtschaftsbereiche. Schnittstellen, beispielsweise in der Arbeitsvermittlung, bei der Feuerwehr, an Flughäfen und bei Luftverkehrsdienstleistungen, in der Touristik oder zwischen kommunaler und privater Wohnungswirtschaft können leichter überbrückt werden.

x       NEU-Fachbereich C: Die bisherigen Fachbereiche 10, 12

Durch den rasant wachsenden E-Commerce und den ungebrochenen Trend des Outsourcings in Logistik und Handel verschwimmen die Grenzen zwischen den Branchen zunehmend. Logistiker handeln mit Lebensmitteln und Handelsketten übernehmen Logistik – bis hin zu klassischen Postdienstleistungen. Diese Entwicklung kann durch die Kompetenzbündelung wesentlich nachhaltiger und mitgliedsnäher gestaltet werden.

x      NEU-Fachbereich D: Der bisherige Fachbereich 3

Neben dieser Bündelung von Fachbereichen sollen im weiteren Verlauf des Prozesses auch Schnittstellen noch einmal gesondert betrachtet werden. Das betrifft die Zuordnung einzelner Branchen zu den neu zu bildenden Fachbereichen.

 

Ziel des Projekts „Perspektive: ver.di wächst!“ ist eine Stärkung der kollektiven Tarifarbeit (KBTA) mit den fünf Kernaufgaben: betriebliche und branchenpolitische Schwerpunktsetzung;  Erschließung; Aktivierung und Bindung gewerkschaftlicher Strukturen im Betrieb; Mitgliederorientierte tarifliche und betriebliche Auseinandersetzungen; Nachwuchsförderung. 

Gerade wenn wir die kollektive Arbeit erfolgreich weiterentwickeln wollen, brauchen wir ausreichend große Teamstrukturen und sinnvolle Führungsspannen in den Fachbereichen. Diese bieten Möglichkeiten zum Austausch und zu regelmäßiger Rückkoppelung und zur gegenseitigen Vertretung. Derzeit sind viele Ehren- und Hauptamtliche in etlichen Fachbereichen – insbesondere in Flächenbezirken –weitgehend auf sich allein gestellt. Statt die entstehenden Freiräume durch die Trennung von individueller und kollektiver Gewerkschaftsarbeit als Chance für mehr Betreuung und Erschließung zu erfahren, existiert in der bestehenden Struktur von kleinen oder mittelgroßen Fachbereichen die Gefahr, dass die Effekte durch unseren  Umbauprozess „Perspektive: ver.di wächst!“ nicht zur Wirkung kommen. Einzelsekretär/-innen von Fachbereichen für immer größere Betreuungsregionen sind genauso wenig sinnvoll, wie ein sich eher aus Zufälligkeiten ergebendes Stellen-Splitting einzelner Stellen zwischen mehreren Fachbereichen.

Mit der Bündelung in vier große Fachbereiche soll eine sinnvolle Flächenpräsenz erreicht werden, in Betreuungsregionen für die jeweiligen Fachbereichssekretär/-innen, die mit angemessenen  Wegezeiten zu bewältigen sind. Die vorgeschlagene Gliederung der Fachbereiche bietet die Möglichkeit zur Schaffung von Teamstrukturen in den Regionen und auf der  Landesbezirksebene. Damit einher geht eine bessere Vernetzung und Austausch, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten können besser ver- und geteilt werden. 

Die NEU-Fachbereiche sind ausreichend groß um einerseits die notwendige Fachlichkeit und andererseits eine gute Abbildung in der Fläche zu ermöglichen. Der fachliche Mix ermöglicht darüber hinaus Spezialisierungen innerhalb der Landesbezirksfachbereiche. 

Ziel der Neuaufstellung ist es, weiterhin Wachstumspotenziale besser heben zu können. Etwa in dem sich in den Landesbezirksfachbereichen einzelne Sekretär/-innen im besonderen Maße auf Erschließungsaufgaben konzentrieren können. 

Bisherige Schnittstellen zwischen verschiedenen Fachbereichen, teils auch ver.di-interne Tarifkonkurrenz und Abstimmungsbedarfe, sollen mit dem neuen Fachbereichsmodell minimieren werden. Auf der Bundes- wie auf der Landesbezirksebene soll die Fachlichkeit in den NEU-Fachbereichen in den zugeordneten Bereichen gesichert werden, in denen sich die Branchen abbilden.

Ziel muss es sein, dass die neuen Fachbereiche als Ansprechpartner/-innen für die Mitglieder in Betrieben und Dienststellen präsent sind und entsprechende ehrenamtliche Gremien/Strukturen aufbauen und deren Arbeit begleiten. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Kontakt zu Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertretungen vor Ort.

Angesichts der Umbrüche in der Arbeitswelt sollen zudem die Ansprache und Aktivierung von Beschäftigten in nicht permanent betriebsgebundenen Erwerbsformen entwickelt werden. Die neuen Fachbereiche sollen auf Grund ihre Größe ausreichende Ressourcen und Möglichkeiten dafür haben, Mitglieder und Beschäftigte über das Netz und Soziale Medien gezielt anzusprechen, mit ihnen in Interaktion zu treten, sie zu vernetzen, etc.

VORGEHEN:

Gemeinsames Ziel des Bundesvorstandes ist es, bis zum Bundeskongress 2019 im Rahmen von verbindlichen Verabredungen zwischen den jeweiligen Fachbereichen die Umsetzung des ZielModells sicherzustellen.

Die Umsetzung soll schrittweise zwischen 2018 und 2023 (erste Bundesfachbereichskonferenzen in neuen Strukturen) erfolgen.

Bis Mitte 2018 treffen alle betroffenen Bundesfachbereichs-Vorstände eine verbindliche Entscheidung zum schrittweisen Zusammengehen der Fachbereiche, verbunden mit der Zustimmung zu einem Kooperations- und/oder Fusionsvertrag, in dem   zukünftige (bis 2023 umzusetzende) fachliche Gliederung (Abbildung der Branchen aus den bisherigen Fachbereichen in den neuen „Bereichen“) erfolgen, die Finanzierung der 4. Ebene geklärt werden und gegebenenfalls die Land/Bund-Umverteilung bei Sachkosten und Personalkosten. Zumindest für die Landesbezirke Hamburg und Nord muss zudem die regionale Aufstellung entschieden werden. Gleichzeitig nominieren die Bundesfachbereichs-Vorstände eine/-n gemeinsame/-n Bundesfachbereichsleiter/-in.

Die Organisationswahlen 2018/2019 finden in den bisherigen Fachbereichsstrukturen statt. Auf den entsprechenden Bundesfachbereichskonferenzen soll dann jeweils ein/-e gemeinsame/-r Bundesfachbereichsleiter/-in nominiert werden.

Die neue Struktur kann dann – wenn die Bundesfachbereiche vorher entsprechende Beschlüsse gefasst haben – vom Bundeskongress im September 2019 übernommen werden.

In der Kooperationsphase nach dem Bundeskongress wird in Ergänzung der weiterbestehenden Bundesfachbereichs-Vorstände ein „Gründungsvorstand“ des „NEU-Fachbereiches“ gebildet. Auch in den Landesbezirken werden solche „Gründungsvorstände“ für die NEU-Fachbereiche gebildet. Einzelheiten dazu sind im o.g. Kooperations- und Fusionsvertrag festzulegen (Kompetenzen, Zusammensetzung, Entsendungsprinzip, etc.).

Die vier Bundesfachbereichsleiter/-innen (Bundesvorstandsmitglieder) führen die entsprechenden Fachbereiche nach dem Bundeskongress in einem Ressort zusammen. Auf der Bundesebene würde dann ein gemeinsamer Stellenplan für den NEU-Fachbereich aufgestellt und umgesetzt.

Auch die Sachkosten Haushalte der alten Bundesfachbereiche werden schrittweise zusammengeführt. Einzelheiten dazu können in der bereits eingerichteten Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Budgetierungsrichtlinie entwickelt werden. Es wird ein gemeinsames Kommunikations- und Publikationskonzept entwickelt sowie das zukünftige gemeinsame Fachbereichsstatut vorbereitet, etc.

Auf der Ebene der Landesbezirke würde der Prozess vergleichbar verlaufen.

In einem ersten Schritt sollen alle bisherigen Landesbezirksfachbereichsleiter/-innen ihre Funktion behalten. Sie stimmen die fachliche Arbeit in den NEU-Fachbereichen gemeinsam ab, ein/-e federführende/r Landesbezirksfachbereichsleiter/-in übernimmt die Koordination innerhalb des NEU-Fachbereichs. Es ist auf eine angemessene Vertretung der bisherigen Fachbereiche bezogen auf die federführende Fachbereichsleitung im NEU-Fachbereich zu achten. Dazu muss (möglichst schon im Kooperations- und Fusionsvertrag) die Federführung für die NEU-Fachbereiche für die jeweiligen Landesbezirke festgelegt werden. Es wird ein Betreuungskonzept entwickelt, die Stellenpläne zusammengeführt, die Jugend- und Frauenarbeit zusammengeführt, usw.

Perspektivisch (ab 2023) sollte aufgrund der Bündelung bisher getrennt arbeitender Branchen und Bereiche und der damit verbundenen größeren Anforderungen an die Koordination, zusätzlich zur Landesbezirksfachbereichsleitung die Funktion einer „Stellvertretenden Landesbezirksfachbereichsleitung“ eingeführt werden. So können notwendigen Abstimmungen und Führungsaufgaben kontinuierlich, auch bei Urlaub, Krankheit oder sonstigen Abwesenheiten, gewährleistet werden. Bis 2023 ausscheidende Landesbezirksfachbereichsleiter/-innen werden dann in der Regel nicht ersetzt, die Funktion geht auf die/den „federführendende/-n“ Landesbezirksfachbereichsleiter/-in über.

Auch zukünftig sind die Bundesfachbereichsleiter/-innen Mitglieder des Bundesvorstandes und damit wie bisher politisch verantwortlich für den Fachbereich und für die Gesamtorganisation.

Mit der Zusammenführung mehrerer Fachbereiche werden deutlich höhere Anforderungen an das jeweilige Bundesvorstandsmitglied gestellt werden. Dies schließt die gleichzeitige Verantwortung für zeitintensive Querschnitte weitgehend aus. Deshalb sollen – neben dem Vorsitz – die zeitintensiven Querschnittsaufgaben und/oder die Zuständigkeit für bestimmte Personengruppen bei den weiteren Bundesvorstandsmitgliedern gebündelt werden, zum Beispiel Personal/Organisationsentwicklung, Finanzen, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, Gewerkschaftliche Bildung und Bildungszentren, Organisationspolitik, Recht/Rechtspolitik und Mitbestimmung, etc.

Als Ergebnis der jetzt notwendigen Diskussionen in den ehrenamtlichen Gremien soll die Grundentscheidung des Gewerkschaftsrates möglichst frühzeitig und zeitnah erfolgen. Optionen für eine freiwillige Umsetzung des Ziel-Modells sind Fusionen oder freiwillige Kooperationen von Fachbereichen. Kooperationsvereinbarungen sollen rechtzeitig zu den Organisationswahlen 2022/2023 in verbindliche Fusionen umgesetzt sein.

WEITERGEHENDE UMSETZUNGSSCHRITTE:

Abhängig von den konkreten Entscheidungen müssten weitere notwendige Folgeänderungen berücksichtigt werden, insbesondere in Bezug auf die Satzung und die jeweiligen Fachbereichsstatuten, die noch keiner Einzelprüfung diesbezüglich unterzogen wurden. Diese müssen bei den weiteren Planungen ebenfalls berücksichtigt werden. Auch die Verzahnung mit dem Prozess „Perspektive: ver.di wächst!“ muss – mit Blick auf Stellenpläne, Qualifizierungen, Teamentwicklung – gewährleistet werden.

Für den Bundesvorstand ist es selbstverständlich, dass der Vorschlag zur Zukunft der Fachbereiche weder eine Alternative, noch eine Konkurrenz zum Organisationsprozess „Perspektive: ver.di wächst!“ darstellt. Im Gegenteil: Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gewerkschaftsrates zum Rollout von Perspektive kann die Neuaufstellung der Fachbereiche – auf der Grundlage des Basis- und Einführungsmodells – den Prozess der Trennung von Individueller Mitgliederarbeit und Kollektiver Betriebs- und Tarifarbeit stärken. Die NEU-Fachbereiche können auf breiterer Basis die KBTA Schwerpunkte besser auf zusätzliche Wachstums- und Erschließungsimpulse ausrichten.

Zur weiteren Bearbeitung und Begleitung der organisationspolitischen Veränderungen, die mit einer entsprechenden Strukturveränderung einhergehen, ist es notwendig, eine entsprechende Arbeitsstruktur zu entwickeln.

Hierdurch soll unter Federführung eines Bundesvorstandsmitgliedes und der Begleitung durch den Bereich Organisationspolitik insbesondere eine Beteiligung der unterschiedlichen Fachbereichsstrukturen (Haupt- und Ehrenamtlich) sowie bei fachlichen Fragen der jeweiligen Bereiche der Bundesverwaltung (insb. Personal, Finanzen, OE.BO) sichergestellt werden. Vorbild für eine solche Arbeitsstruktur kann die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Budgetierungsrichtlinie sein, die ihrerseits Vorschläge für die Budgetierung in neuen Fachbereichsstrukturen erarbeiten sollte.

DISKUSSIONSPROZESS:

Der Bundesvorstand hat seinen Vorschlag zur Zukunft der Fachbereiche intern beraten und abgestimmt. Dieser Vorschlag wurde am 18. Juni gemeinsam dem Beirat (Landesbezirksleiter/innen) und dem Präsidium des Gewerkschaftsrates vorgestellt. In der 25. Kalenderwoche 2017 haben die Bundesfachbereichsleiter/-innen die Präsidien ihrer Bundesfachbereiche sowie die Landesbezirksfachbereichsleiter/-innen ebenfalls informiert.

Mit diesem Papier soll der Vorschlag den ehren- und hauptamtlichen Führungskräften in ver.di vorgestellt und erläutert werden und damit die Basis für den notwendigen Diskussionsprozess vor allem in den Fachbereichsgremien, aber darüber hinaus auch in der Gesamtorganisation bilden. Der Vorschlag wird – unter Berücksichtigung der Rückmeldungen und Bewertungen aus den Fachbereichen – auch in der Sitzung des Gewerkschaftsrates am 28./29. September 2017 diskutiert werden. Auf Basis der Diskussionen werden dann rechtzeitig mögliche

Beschlussfassungen in den jeweils zuständigen Vorständen und Gremien vorbereitet.

 

Quelle: http://www.labournet.de/

Bild: ver.di