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Das Arbeitssicherstellungsgesetz im Kontext der Zeitenwende

Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) ist kaum einem Menschen bekannt. Dabei gibt es das ASG schon seit 1968, zu Zeiten der Notstandsgesetzgebung und es kam noch nie zur Anwendung. Das Gesetz wurde im Frühjahr 2025 noch von der Scholz-Regierung überarbeitet.

Es gilt nur im Spannungs- und Verteidigungsfall und damit es greift, muss der Bundestag diesen Ernstfall mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Dann ermöglicht es z.B. die „Verpflichtung in Arbeitsverhältnisse“ und eine „Beschränkung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ zu verhängen. Möchte etwa eine Krankenschwester im Spannungsfall kündigen, würde die Agentur für Arbeit auf Grundlage des ASG prüfen, ob sie die Kündigung „unterbindet“. Äußerst brisant ist auch die Rolle, die den Gewerkschaften in dem Spannungs- und Verteidigungsfall zugedacht ist, so sollen dann regionale Unternehmerverbände und Gewerkschaften als „Sozialpartner“ in sogenannte Arbeitskräfteausschüsse eingebunden werden, die über die Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden.

Die von den DGB-Gewerkschaften so hochgehaltene Sozialpartnerschaft wird in die militärische Zwangsarchitektur überführt, die Interessenvertretung zur staatlichen Mobilmachung genutzt und die Kriegsvorbereitung greift praktisch in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein. Das Arbeitssicherstellungsgesetz im Kontext der Zeitenwende weiterlesen