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Hartz-IV-Sanktionen abschaffen, nicht aussetzen

Von Inge Hannemann

Die Hartz-IV-Sanktionen sollen für ein Jahr gestrichen werden – zumindest teilweise. Das ist sinnvoll. Doch um Armut zu überwinden, reicht das nicht.

Ab dem Sommer werden die Sanktionen des Jobcenters für ein Jahr ausgesetzt werden. »Es ist vollbracht«, könnte man jetzt glauben. Doch die Regierung möchte sich dann doch nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Im neuesten Gesetzesentwurf heißt, dass »Leistungen erst nach einem wiederholten Meldeversäumnis zu mindern sind […] wenn das vorangegangene Meldeversäumnis weniger als ein Jahr zurückliegt«. Übersetzt bedeutet das, dass Arbeitssuchende innerhalb eines Jahres einen Termin versäumen dürfen, aber keinen zweiten, sonst wird ihnen das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) um 10 Prozent gekürzt. Das sind immerhin knapp 45 Euro. Hartz-IV-Sanktionen abschaffen, nicht aussetzen weiterlesen

Stillstand bei den Entscheidungen über Hartz-IV-Sanktionen beim BVerfG und bei der Koalitionsregierung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe tut sich schwer, über eine Beschlussvorlage aus dem Jahr 2016 zu entscheiden, in welcher das Sozialgericht Gotha die Sanktionspraxis der Jobcenter als Verstoß gegen die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und freie Berufswahl gewertet hatte. Konkret, das BVerfG muss darüber entscheiden, ob die Sanktionen im SGB II mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Bereits am 15. Januar 2019 hatte es dazu verhandelt und war bisher nicht in der Lage, eine Entscheidung zu verkünden.

Kritiker reden bereits von einer bewussten Verschleppungstaktik des Gerichts und führen an, dass das höchste Gericht darauf wartet, was sich seitens der Bundesregierung in der Sache tut. Hatte die SPD doch vor einigen Monaten vollmundig eine „Hartz-Reform“ ankündigt, ohne dass bisher etwas Substantielles auf dem Tisch liegt oder wartet die Politik auf das grundlegende Urteil aus Karlsruhe?

Der Ball wird wie beim Ping Pong gegenseitig zugespielt, bis kaum noch jemand weiß, um was es eigentlich geht. Das Verzögerungsspiel kann aber auch heißen, dass man sich lieber nicht genauer mit dem Problem beschäftigen möchte, weil es vielleicht im Ergebnis zu einer Infragestellung des bestehenden SGB II-Systems führen würde, wenn man eine Verfassungswidrigkeit und damit eine Nicht-mehr-Anwendbarkeit des Instruments der Sanktionen statuiert.

Hier soll noch einmal in Erinnerung gerufen werden, was es mit der höchstrichterlichen Entscheidung zu den Hartz-IV-Sanktionen auf sich hat. Stillstand bei den Entscheidungen über Hartz-IV-Sanktionen beim BVerfG und bei der Koalitionsregierung weiterlesen

Linke und Grüne scheitern mit Anträgen gegen die Hartz-IV-Sanktionen im Bundestag

Der Bundestag hat am 28. Juni 2018, über das Pro und Contra von Sanktionen im System des Arbeitslosengeldes II (ALG II). Es zeigte sich auch diesmal, dass die Positionen der Fraktionen nach wie vor weit auseinanderliegen. Daran änderte auch die Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales nichts, in dem sich ein Großteil der Sachverständigen am 4. Juni 2018 für eine Abschaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktionspraxis ausgesprochen hatten.

Zur Abstimmung standen nun zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, in denen diese ein Ende der Sanktionen und eine bessere Betreuung der Arbeitslosen durch die Jobcenter fordern. Zumindest in letzterem Punkt herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit.

Dennoch lehnten in namentlicher Abstimmung 534 Abgeordnete den Antrag der Linken ab, 126 stimmten ihm zu, es gab eine Enthaltung. Den Antrag der Grünen lehnten 522 Abgeordnete ab, 124 unterstützten ihn, es gab ebenfalls eine Enthaltung. Der namentlichen Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde.  Linke und Grüne scheitern mit Anträgen gegen die Hartz-IV-Sanktionen im Bundestag weiterlesen