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ver.di: Mindestlohn – Warum er auf 15 Euro steigen muss

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro die Stunde. Millionen Beschäftigte, mehrheitlich Frauen, leben vom Mindestlohn. ver.di fordert unter Verweis auf eine EU-Richtlinie eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde. Warum es einen gesetzlichen Mindestlohn braucht, warum er deutlich steigen muss, und was Beschäftigte noch wissen müssen

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro in der Stunde. ver.di fordert eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde und stützt sich dabei auf eine EU-Richtlinie, die einen Mindestlohn von 60 Prozent des Median-Einkommens vorsieht, dieses mittlere Einkommen liegt in Deutschland derzeit bei über 14 Euro. Zwar steigt der Mindestlohn im nächsten Jahr um 41 Cent, wie von der Mindestlohn-Kommission beschlossen, das reicht jedoch weiterhin nicht aus. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke sagt: „Da die durchschnittlichen Löhne weiter steigen werden, braucht es 2026 einen Mindestlohn von 15 Euro die Stunde“, und betont: „Insofern empfehle ich jeder Partei, die von breiten Teilen der Bevölkerung gewählt werden will, im Bundestagswahlkampf deutlich zu machen, dass sie für 15 Euro die Stunde eintritt.“ Scharf kritisierte der ver.di-Vorsitzende die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom letzten Jahr: „Eine derart geringe Erhöhung verschärft die Probleme der Menschen, die mit ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben finanzieren müssen und geht an der Realität der hohen Preise für Lebensmittel und Energie vorbei.“ Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte am 9. September 2024 in einem Interview ebenfalls, dass der Mindestlohn wegen der EU-Richtlinie 2026 zwischen 14 und 15 Euro liegen wird. ver.di: Mindestlohn – Warum er auf 15 Euro steigen muss weiterlesen

Die aktuelle Mindestlohndiskussion ist nur von oberflächiger Natur und lässt viele Aspekte unberücksichtigt

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich kürzlich dafür ausgesprochen, den Mindestlohn zunächst auf 14 Euro und dann auf 15 Euro zu erhöhen. Ob es ihm darum geht, seine schlechten Umfragewerte im Wahlkampfgetöse etwas zu verbessern oder es andere Gründe gibt, ist nicht zu erfahren. Auf jeden Fall ist die Aufregung groß und wieder ist der Aufschrei von Union und FDP im Gleichklang mit der organisierten Unternehmerschaft unüberhörbar, die Lohnfindung sei ausschließlich eine Sache der Sozialpartner, in die sich die Politik nicht einmischen dürfe.

Der Mindestlohn wurde eingeführt, weil das deutsche Sozialpartnerschaftsmodell  aufgrund der Schwäche der Gewerkschaften, hierzulande ausgerechnet im untersten Lohnbereich nicht mehr funktionierte. Weitere Gründe waren, dass die Höhe des Mindestlohns schon bei seiner Einführung mit 8,50 Euro auf einer rein politischen Entscheidung willkürlich festgelegt wurde und die Mindestlohnkommission von Anfang an mit der paritätische Besetzung einen schweren Konstruktionsfehler hatte, der der Gewerkschaftsseite jegliches Druckmittel aus der Hand nahm. So war es möglich, dass der Mindestlohn zuletzt nur im Centbereich erhöht wurde.

Mit seinem Vorstoß trägt auch Olaf Scholz nicht dazu bei, die Grundprobleme zu lösen, nämlich die Auflösung der Mindestlohnkommission anzugehen, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen wieder herzustellen, ihre Laufzeiten zu verringern, die nicht tabellenwirksamen Einmalzahlungen bzw. Inflationsausgleichsprämien abzuschaffen und die volle Tarifbindung wieder einzuführen. Die aktuelle Mindestlohndiskussion ist nur von oberflächiger Natur und lässt viele Aspekte unberücksichtigt weiterlesen

Der Abstand zwischen den Gering- und Besserverdienern wird kleiner. Der höhere gesetzliche Mindestlohn hat gewirkt

Von Stefan Sell

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert, berichtet das Statistische Bundesamt. Besserverdiener hatten im April 2023 das 2,98-fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienern erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-fache. Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert.

Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienern (untere 10 % der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienern (obere 10 %). Der Abstand zwischen den Gering- und Besserverdienern wird kleiner. Der höhere gesetzliche Mindestlohn hat gewirkt weiterlesen

Mindestlohn steigt 2024 lediglich im Centbereich – wenn er denn überhaupt gezahlt wird

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem vergangenen Jahr bei zwölf Euro pro Stunde. Nun soll er zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung im selben Umfang auf 12,82 Euro vereinbart. Gemessen am bisherigen Mindestlohn entspricht das einer Anhebung um 6,8 Prozent, auf zwei Jahre verteilt.

Die Gewerkschaften sind darüber in Rage, wollten sie doch eine Anhebung des Mindestlohns auf 13,50 Euro durchsetzen. Inwieweit die Aufregung ehrlich ist, darf angesichts ihrer mageren Tarifabschlüsse in den Jahren 2022 und 2023, Absprachen mit Regierung und Unternehmerschaft in der konzertierten Aktion und der Zulassung von Sonderzahlungen als Tarifverhandlungsergebnisse fraglich bleiben.

Die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne empfiehlt eine Höhe von 60 Prozent des Medianeinkommens – das wären in Deutschland 13,50 Euro. Um die Altersarmut zu verhindern, müsste der Mindestlohn nach Ansicht der Sozialverbände sogar noch höher liegen.

Laut einer aktuellen Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden zwischen 750.000 und mehr als drei Millionen Beschäftigte um ihren Mindestlohn betrogen. Die Spanne ist so breit, weil illegale Aktivitäten schwer zu erfassen sind. Hinzu kommt, dass seit Einführung des Mindestlohns die Zahl der Arbeitsplätze in den Niedriglohnbranchen sogar zugenommen hat. Es trifft vor allem Minijobber, Studierende, Rentner sowie Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Mindestlohn steigt 2024 lediglich im Centbereich – wenn er denn überhaupt gezahlt wird weiterlesen

Mindestlohn steigt lediglich im Cent-Bereich – wenn er denn überhaupt gezahlt wird – ein Desaster für die Beschäftigten

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem vergangenen Jahr bei zwölf Euro pro Stunde. Nun soll er zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung im selben Umfang auf 12,82 Euro vereinbart. Gemessen am bisherigen Mindestlohn entspricht das einer Anhebung um 6,8 Prozent, auf zwei Jahre verteilt.

Die Gewerkschaften sind darüber vorgeblich in Rage, wollten sie doch eine Anhebung des Mindestlohns auf 13,50 Euro durchsetzen. Inwieweit die Aufregung ehrlich ist, darf angesichts ihrer mageren Tarifabschlüsse in den Jahren 2022 und 2023, Absprachen mit Regierung und Unternehmerschaft in der konzertierten Aktion und der Zulassung von Sonderzahlungen als Tarifverhandlungsergebnisse fraglich bleiben.

Die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne empfiehlt eine Höhe von 60 Prozent des Medianeinkommens – das wären in Deutschland 13,50 Euro. Um die Altersarmut zu verhindern, müsste der Mindestlohn nach Ansicht der Sozialverbände sogar noch höher liegen.

Laut einer aktuellen Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden zwischen 750.000 und mehr als drei Millionen Beschäftigte um ihren Mindestlohn  betrogen. Die Spanne ist so breit, weil illegale Aktivitäten schwer zu erfassen sind. Hinzu kommt, dass seit Einführung des Mindestlohns die Zahl der Arbeitsplätze in den Niedriglohnbranchen sogar zugenommen hat. Es trifft vor allem Minijobber, Studierende, Rentner sowie Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Mindestlohn steigt lediglich im Cent-Bereich – wenn er denn überhaupt gezahlt wird – ein Desaster für die Beschäftigten weiterlesen

Tagesmütter arbeiten als „Scheinselbständige“ und werden weit unter Mindestlohn bezahlt

Seit dem 1. August 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes. Doch noch heute, fast 10 Jahre später kämpfen zahlreiche Eltern jeden Tag und oftmals mehr als verzweifelt darum, überhaupt irgendeinen Kita-Platz zu bekommen oder eine Kindertagespflegeperson zu finden.

Um mögliche Klagen der Eltern, deren Kinder keinen Platz erhielten, zu vermeiden, wurde die Tätigkeit Tagesmutter beworben und auf die Schnelle zusätzliche Betreuungsplätze in der Kindertagespflege geschaffen. Dieses Provisorium herrscht bis heute vor, auch weil die Kommunen und die Länder als Verantwortliche nach wie vor ein starkes Interesse daran haben, dass es diese scheinselbstständige Beschäftigung gibt, denn sie sparen dabei viel Geld ein. Tagesmütter arbeiten als „Scheinselbständige“ und werden weit unter Mindestlohn bezahlt weiterlesen

Von wegen Mindestlohn von 12,00 Euro – der Mindestlohn steigt zum 01.01.2021 um 15 Cent auf 9,50 Euro brutto!

Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihren Dritten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst und die Bundesregierung setzte nun den angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft. Am 01.01.2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro, zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde.

Dieses Ergebnis ist nicht nur der Arbeit der Kommission „vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation“ geschuldet, sondern liegt einem Deal der Regierungsparteien zugrunde. Vor allem aber verdeutlicht es noch einmal, dass die Festlegung des Mindestlohns durch die staatlichen Institutionen die Gewerkschaften insgesamt vorführt und zeigt das Scheitern gewerkschaftlicher Lohnpolitik der letzten Jahrzehnte auf. Von wegen Mindestlohn von 12,00 Euro – der Mindestlohn steigt zum 01.01.2021 um 15 Cent auf 9,50 Euro brutto! weiterlesen

Mindestlohn: 9,19 Euro – viel zu wenig!

Bundesregierung und Mindestlohn-kommission  (DGB und Arbeitgeber) haben den Mindestlohn für 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde festgesetzt. Alleinstehende Vollzeitbeschäftigte  (38,5  Wochenstunden: 167 Stunden im Monat) bekommen 1.535 Euro brutto. Davon müssen sie dem Finanzamt noch 79 Euro Lohnsteuer abtreten. Abzüglich der Sozialversicherungs- beiträge bleiben 1.148 Euro netto zum Leben.

Kann man von diesem Mindestlohn leben? Nur sehr schlecht! Mindestlohn: 9,19 Euro – viel zu wenig! weiterlesen

Finanzkontrolle beim Mindestlohn zeigt: da wird gelogen und betrogen, auf dem Rücken der Beschäftigten

In Deutschland wurde im Jahr 2015 der Mindestlohn eingeführt. Heute, 4 Jahre später, werden immer noch viele Beschäftigte um ihren Lohn geprellt und dem Staat entgehen Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben.

Neue Zahlen, die die Spezialeinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nun veröffentlichte  zeigen, dass in Speditionen, Landwirtschaft, Pflegeheimen, Gastronomie- und Reinigungsgewerbe die Auszahlung des Mindestlohns viel zu selten kontrolliert wird. Die Unternehmen werden kaum vom Zoll behelligt, können ruhig schlafen und weiter von den Extra-Profiten träumen. Dreist wird die Auszahlung des Mindestlohns, die korrekte Aufzeichnung von Arbeitsstunden und das gesetzlich vorgeschriebene Bereithalten von Unterlagen flächendeckend in vielen Branchen unterlaufen. Finanzkontrolle beim Mindestlohn zeigt: da wird gelogen und betrogen, auf dem Rücken der Beschäftigten weiterlesen

Internationaler Mindestlohnreport des WSI: Im EU-Mittel kräftige Zuwächse, in Westeuropa meist über 9,60 Euro, neue Ansätze für europäische Koordination

Die Mindestlöhne in den 22 EU-Staaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind zuletzt im Mittel kräftig angehoben worden – nominal um 4,8 und nach Abzug der Inflation um 2,7 Prozent. 20 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne zum 1. Januar, zum 1. Februar 2019 oder in der zweiten Hälfte 2018 erhöht, in Großbritannien ist eine Anhebung des National Minimum Wage für April beschlossen. Erstmals seit sieben Jahren stieg zum 1. Februar auch der griechische Mindestlohn wieder. Lediglich in Lettland gibt es aktuell keine Erhöhung. Die nominalen Steigerungen waren die zweitstärksten seit 2009. Das zeigt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der deutsche Mindestlohn ist mit 9,19 Euro pro Stunde weiterhin spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten, die alle 9,66 Euro und mehr Stundenlohn vorsehen, in Frankreich erstmals über zehn und in Luxemburg sogar 11,97 Euro. Internationaler Mindestlohnreport des WSI: Im EU-Mittel kräftige Zuwächse, in Westeuropa meist über 9,60 Euro, neue Ansätze für europäische Koordination weiterlesen

Bundesarbeitsgericht urteilt: Ausschlussfrist oft hinfällig – hohe Nachforderungen möglich – indirekte Folge des Mindestlohngesetzes

Günstig für viele Beschäftigte: Eine arbeitsvertragliche Klausel, nach der ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und demnach auch der gesetzliche Mindestlohn nach einer bestimmten Frist verfallen, ist komplett rechtsunwirksam – jedenfalls  dann, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 abgeschlossen worden ist. Bundesarbeitsgericht urteilt: Ausschlussfrist oft hinfällig – hohe Nachforderungen möglich – indirekte Folge des Mindestlohngesetzes weiterlesen

Gewerkschaften fordern mehr Mindestlohn-Kontrolleure – 1,8 Millionen Beschäftigte werden um den Mindestlohn betrogen

Die neusten Zahlen geben zu denken: Rund 1,8 Millionen der Beschäftigten werden noch immer um den Mindestlohn betrogen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) muss deshalb von den rund 7.200 massiv um mindestens 10.000 Stellen aufgestockt werden, um den Mindestlohn flächendeckend kontrollieren zu können. Dagegen hält die Bundesregierung ihre Planung bis 2022 mit 1.600 zusätzlichen Stellen für ausreichend, was die Arbeitgeber anstachelt, den offenen Rechtsbruch weiter zu führen. Sie haben bereits unglaublich viel Kreativität dabei entwickelt, die Beschäftigten um ihren Lohn zu prellen. Gewerkschaften fordern mehr Mindestlohn-Kontrolleure – 1,8 Millionen Beschäftigte werden um den Mindestlohn betrogen weiterlesen

Zeitungszustellung – Bundesarbeitsgericht billigt Benachteiligungen beim Mindestlohn

Während Sozialdemokraten und Christen-Union in ihrem neuen Koalitionsvertrag den Eigentümern der deutschen Tageszeitungen neue, durch nichts zu rechtfertigende Millionensubventionen auf Kosten der Zeitungsbot/innen bis 2022 versprechen, hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) der Benachteiligung der Zusteller/innen beim gesetzlichen Mindestlohn in den Jahren 2015 bis 2017 den verfassungsrechtlichen Segen erteilt.
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WSI-Studie: Lohnuntergrenze wirkt trotz Umgehungen positiv gegen Armut – 2,7 Millionen Beschäftigte bekamen auch 2016 weniger als den Mindestlohn

In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag wird das Mindestlohngesetz weitaus konsequenter eingehalten als in Firmen, in denen beides fehlt. Umgehungen des Mindestlohns kommen in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben etwa fünf Mal seltener vor. Gesamtwirtschaftlich sind Verstöße gegen den Mindestlohn aber weiterhin ein Problem: 2016 bekamen rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den Mindestlohn, obwohl er ihnen zustand. Damit erhielten 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Mindestlohn hatten, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Legale Ausnahmen vom Mindestlohn sind dabei bereits herausgerechnet.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP). WSI-Studie: Lohnuntergrenze wirkt trotz Umgehungen positiv gegen Armut – 2,7 Millionen Beschäftigte bekamen auch 2016 weniger als den Mindestlohn weiterlesen