Sechs Monate nach Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro lockert Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Dokumentationspflichten. Sie macht damit einen Kotau vor der organisierten Unternehmerschaft und deren politischen Arm im Parlament und gibt dem Quengeln der Arbeitgeber über zu viel Bürokratie nach.
Die Arbeitszeit muss nicht mehr aufgezeichnet werden, wenn das monatliche Arbeitsentgelt mindestens 2000 Euro brutto beträgt und in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig gezahlt wurde. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der dokumentationspflichtigen Arbeitsverhältnisse durch die Absenkung der Bruttogrenze massiv sinken wird. Kontrollieren wird die Einhaltung der Lohnuntergrenze auch nicht der Zoll, wie ursprünglich vorgesehen, sondern sollen dies nun die für die Arbeitszeit zuständigen Landesbehörden machen, die aber nur auf eine Anzeige hin tätig werden dürfen. Konkret wird das heißen, dass gar nicht erst überprüft wird, ob der Mindestlohn eingehalten wird oder nicht. Nun doch Änderungen beim Mindestlohn – damit wird er noch schwerer durchsetzbar weiterlesen