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Nun doch Änderungen beim Mindestlohn – damit wird er noch schwerer durchsetzbar

trudy-talks.de  imagesSechs Monate nach Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro lockert Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Dokumentationspflichten. Sie macht damit einen Kotau vor der organisierten Unternehmerschaft und deren politischen Arm im Parlament und gibt dem Quengeln der Arbeitgeber über zu viel Bürokratie nach.

Die Arbeitszeit muss nicht mehr aufgezeichnet werden, wenn das monatliche Arbeitsentgelt mindestens 2000 Euro brutto beträgt und in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig gezahlt wurde. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der dokumentationspflichtigen Arbeitsverhältnisse durch die Absenkung der Bruttogrenze massiv sinken wird. Kontrollieren wird die Einhaltung der Lohnuntergrenze auch nicht der Zoll, wie ursprünglich vorgesehen, sondern sollen dies nun die für die Arbeitszeit zuständigen Landesbehörden machen, die aber nur auf eine Anzeige hin tätig werden dürfen. Konkret wird das heißen, dass gar nicht erst überprüft wird, ob der Mindestlohn eingehalten wird oder nicht. Nun doch Änderungen beim Mindestlohn – damit wird er noch schwerer durchsetzbar weiterlesen

Die Mindestlohntrickser – die Kreativität der Arbeitgeber ist beachtlich

trudy-talks.de  imagesSeit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Die Betriebe müssen ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten, ob Minijobber, Saisonkräfte oder Teilzeitbeschäftigte.

Ausnahmen gelten für Minderjährige, Auszubildende, Ehrenamtliche sowie bestimmte Langzeitarbeitslose und Praktikanten. Für einen Übergangszeitraum von maximal zwei Jahren sind noch weitere Ausnahmen vom Mindestlohn möglich – etwa dort, wo Branchenmindestlöhne gezahlt werden. In mehreren Niedriglohn – Branchen werden deshalb auch jetzt noch weniger als 8,50 Euro gezahlt: so in der Land- und Forstwirtschaft mit dem Gartenbau, in der Fleischindustrie, im Friseurhandwerk sowie bei den Zeitungszustellern und Zeitarbeitern. Spätestens ab dem 1.1.2018 gilt dann aber für alle Branchen der gesetzliche Mindestlohn, wenn er denn höher ist als der Branchenmindestlohn. Der Mindestlohn wird dann voraussichtlich auch schon mehr als 8,50 Euro betragen, weil er alle zwei Jahre überprüft und angepasst wird.

Nach dem das Gesetz eine halbes Jahr in Kraft ist, können aus der gewerkschaftlichen Rechtsberatung unzählige Beispiele von Arbeitgebern benannt werden, die Zahlung des Mindestlohns zu umgehen.

Das bestätigt auch eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Gewerkschaft: Mit 18 Prozent gab fast jeder fünfte Befragte an, bereits Erfahrungen mit solchen Tricks gemacht zu haben, entweder, weil er selbst davon betroffen war oder aber betroffene Beschäftigte kennt. Die Mindestlohntrickser – die Kreativität der Arbeitgeber ist beachtlich weiterlesen

In Seattle/USA wurde der weltweit höchste Mindestlohn erkämpft

seattleDas war ja sensationell! Knapp vor einem Jahr beschloss der Stadtrat von Seattle/USA einstimmig ein neues Gesetz, mit dem der städtische Mindestlohn nach und nach auf 15 US-Dollar die Stunde angehoben wird. Damit wird der Mindestlohn in der Stadt Seattle doppelt so hoch sein, wie der landesweit geltende Mindestlohn in den USA in Höhe von 7,25 Dollar.

Das erreichte Ergebnis wird die Debatte über den Mindestlohn nicht nur in den USA beflügeln und die Messlatte für mögliche neue Mindestlohnstandarts höher legen.

Wieder hat sich gezeigt, dass nur Beschäftigte, die gut organisiert sind, es schaffen und dass es eine breite Unterstützung für höhere Löhne geben muss, damit selbst die Hardliner unter den Unternehmern sich schließlich beugen müssen und mehr zahlen.

Aber so einfach war das alles nicht, vor allem dann nicht, wenn es sich beim Kampf um gerechte Löhne auch noch um neue Vorgehensweisen handelt. Aber wie haben sie das geschafft? In Seattle/USA wurde der weltweit höchste Mindestlohn erkämpft weiterlesen

Übersicht über die wesentlichen Inhalte des Mindestlohngesetzes sowie die damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen

trudy-talks.de  imagesSeit dem 01.01.2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen, flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn für Arbeitnehmer. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Hintergrund ist das sog. Mindestlohngesetz (MiLoG), welches wiederum Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie ist.

Unabhängig vom Mindestlohn verbleibt es bei der bisherigen Rechtsprechung zum sittenwidrig geringen Entgelt (§ 138 BGB), d. h. neben dem Mindestentgelt nach § 1 MiLoG bildet die Sittenwidrigkeit eine (weitere) Untergrenze der Vergütung.

Mit dem MiLoG wurde das MiArbG (Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen) aufgehoben.

Der Mindestlohn ist unabdingbar, der Arbeitnehmer kann auf Mindestlohn nicht verzichten (§ 3 MiLoG). Alle Abreden die darauf hinauslaufen, den Mindestlohn freiwillig zu unterschreiten, werden demnach – von den noch zu besprechenden Ausnahmen abgesehen – keine Wirksamkeit erlangen können.

Die nachfolgende Übersicht mit dem Stand vom 06.01.2015 gibt auf über 20 aktuelle Fragen zum Mindestlohn umfangreiche Antworten und einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Mindestlohngesetzes sowie den damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen.

Die Zusammenstellung wurde von den Arbeitsrechtlern der ETL European Tax & Law e. V., Verwaltung Berlin, Mauerstraße 86-88, 10117 Berlin, erarbeitet und hier mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.

Zur Kenntnis nehmen sollte der Leser, dass so große Arbeitsrecht-Kanzleien ihr Geld natürlich mit den Ratschlägen für die Unternehmen verdienen. Hier wird das Thema von der anderen Seite her gedacht behandelt.

Aber gerade deshalb ist die Übersicht für Gewerkschafter, Betriebs- und Personalräte so interessant. Übersicht über die wesentlichen Inhalte des Mindestlohngesetzes sowie die damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen weiterlesen

Mindestlohn – mindestens ein Lohn über 10,00 € pro Stunde

Bild: redaktion mindestlohn dgb

Während der Verhandlungen des Koalitionsvertrags im Herbst 2013 stand der Mindestlohn in der öffentlichen Diskussion. Die SPD ging mit der angeblich unumstößlichen Haltung in die Verhandlungen, die in ihrem Wahlprogramm noch lautete: „Wir wollen einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro einführen – einheitlich in Ost und West, der auf Vorschlag einer vom BMAS (Bundesarbeitsministerium) eingesetzten Mindestlohnkommission jährlich angepasst wird“.

Doch herausgekommen ist eine „light“-Version: Der Mindestlohn soll erst 2015 und komplett frühestens 2017 kommen, die Ausnahmen für Tarifverträge mit niedrigen Mindestlöhnen treffen vor allem den Osten, aber auch den Westen. Dies bedeutet, dass es in vielen Branchen und vor allem im Osten eben gerade keinen Mindestlohn von 8,50 Euro geben wird. Dass es eine erste Anpassung erst 2018 geben soll ist blanke Realitätsverweigerung. Danach wird der Mindestlohn 2017, wenn er dann wirklich für alle gelten soll, kaum noch 8,50 Euro wert sein. So kann man Niedriglöhne  nicht bekämpfen. Mindestlohn – mindestens ein Lohn über 10,00 € pro Stunde weiterlesen