Dass Gewerkschaften ein Streikrecht haben, feiert man gemeinhin als demokratische Errungenschaft – wenn sie es dann aber in Anspruch nehmen, fährt man rabiate Methoden auf.
Das Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichtes, wonach die GDL sehr wohl streiken dürfe und der Eilantrag der Deutschen Bahn nichtig sei, könnte der letzte Sieg für jene sein, die ihre Arbeit niederlegen müssen, um den Wert ihrer Arbeit zu betonen. Nach diesem Streik, so signalisiert die Berliner Blase, würde sich in diesem Punkt etwas ändern: Arbeitskämpfe sollen erschwert werden.
Verkehrsminister Wissing erklärt, dass sich die Politik dessen annehmen würde. Und zwar nach diesem Konflikt. Denn einmischen könne sich die Politik, die Bundesregierung genauer gesagt, nicht. Diese Einschätzung ist infam. Die Deutsche Bahn befindet sich zum 100 Prozent in Händen des Bundes. Die Beteiligungsführung ist dem Verkehrsministerium Wissings unterordnet. Natürlich kann er als Verkehrsminister den DB-Vorständen mindestens nahelegen, den Lokführern die Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, die in anderen Branchen längst Realität sind. Das unterlässt Wissing – er geht gleich ans große Ganze: An das Streikrecht. Wir weben hinein den dreifachen Fluch weiterlesen