Internationales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte können demokratische Rechte aushebeln – Staaten und Kritiker müssen Schadensersatz leisten

In der nächsten Zeit werden sich Investoren und findige Rechtsanwälte die Verträge mit einzelnen Staaten noch einmal genauer anschauen. Das haben einige Kanzleien schon kurz nach dem ersten Lockdown zu Beginn der Corona-Pandemie getan. Sie dachten damals schon über mögliche Konzernklagen gegen staatliche Notfallmaßnahmen zur Eindämmung des Virus und der entsprechenden wirtschaftlichen Folgen. Sie bastelten daran, welche Maßnahmen der Regierungen in den Geltungsbereich internationaler Investitionsabkommen fallen und zu einer Flut von teuren Schadensersatzklagen gegen Regierungen vor privaten Schiedsgerichten führen können.

Ihnen spielt in die Hände, dass im Investitionsrecht unter bestimmten Umständen nicht nur tatsächlich investierte Beträge schadensersatzpflichtig, wie die tatsächlichen Kosten des Investors sind, sondern auch entgangene Gewinne in der Zukunft.

Im Gegensatz zum Investitionsrecht sehen andere Rechtssysteme in der Regel keinen Schadensersatz für völlig hypothetisch entgangene zukünftige Gewinne vor, deshalb sind die Schiedssprüche im Streit zwischen Investoren und Staaten für die Unternehmen in jedem Fall lukrativer, weil im Ergebnis der Schadensersatz viel höher ist, als Entscheidungen ordentlicher Gerichte. Weltweit ermöglichen über 2.600 Handels- und Investitionsabkommen ausländische Investoren einzelne Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie ihre weitreichenden Rechte in den meist tausenden Seiten umfassenden Verträgen als verletzt ansehen. Dabei können Konzerne schwindelerregende Summen an Schadensersatz für angebliche Investitionseinbußen fordern, auch infolge indirekter Schäden.

Die Corona-Pandemie könnte nun eine Klagewelle auslösen, weil den Regierungen unterstellt wird, dass sie auf Covid-19 mit einer Reihe von Maßnahmen, wie Reisebeschränkungen, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit und Steuervorteile reagiert haben, die sich negativ auf die Unternehmen auswirkten, weil sie die Rentabilität verringerten, den Produktionsablauf verzögerten oder die Betriebe nicht mit staatlichen Leistungen bedacht wurden.

In den vergangenen 30 Jahren haben die Klagen von Investoren gegen Staaten vor Investitionsschiedsgerichten sprunghaft zugenommen. Geklagt haben vor allem Rohstoffkonzerne, die Schadensersatz für entgangene Gewinnerwartungen oder die Rücknahme von Lizenzen verlangen. Da wird keine Rücksicht auf nationale Rechtsprechung oder politische Entscheidungen von demokratisch gewählten Regierungen genommen, selbst wenn die sich für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt aussprechen.

Bis zum Beginn der 1990er Jahre hatte kaum jemand etwas von Schiedsverfahren gehört. Ursprünglich waren sie ein Instrument zur Schlichtung zwischen Staaten. Erst gegen Ende der Kolonialzeit wurden sie auch in der Wirtschaft populär. Aus Schlichtungsklauseln wurden Standards in Verträgen und Konzessionen zwischen Unternehmen und den ehemaligen Kolonien. Daraus hat sich dann ein ganzes System an Prinzipien und Doktrinen entwickelt.

Damals ging es immer noch um kommerzielle Schiedsverfahren, die auf normalen Verträgen beruhten und keine Investor-Staat-Schiedsverfahren, die durch völkerrechtliche Abkommen geregelt werden.

Im Jahr 1987 änderte sich dies. Damals zog ein englischer Investor vor das ICSID (Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten), das der Weltbankgruppe angehört. Seine Garnelenfarm war im Bürgerkrieg für eine tamilische Basis gehalten und vollkommen zerstört worden. Der Investor wollte sein Geld zurück und berief sich auf das Investitionsabkommen zwischen England und Sri Lanka.

Seit dieser Zeit ist die Zahl der Klagen von Konzernen gegen Staaten ständig angestiegen. Die Anwälte verdienen mittlerweile tausende Euro pro Stunde, die Kanzleien scheffeln bis zu 50 Millionen Euro pro Klage. Entschieden werden die Fälle von anderen Anwälten, die sich vielleicht Richter nennen, aber keine sind.

Anstelle, den Menschen vor Ort Unterstützung oder zumindest Schutz und politischen Protestraum zu gewähren, wird auf dem internationalen Parkett immer heftiger die Ausweitung dieser Konzernklagerechte diskutiert.

Die Konzerne können sich auf schwammige und undefinierte Rechtsbegriffe stützen. „Faire und billige Behandlung“ ist genauso wie der häufig verwendete Terminus „willkürlich“ eine Auslegungssache. Diese Auslegung wird nicht von staatlichen Gerichten getroffen, sondern von den Schiedsgerichten. Dabei haben die Schiedsrichter ein ökonomisches Interesse daran, dass Verhandlungen lange dauern, denn sie erhalten feste Tagessätze. Auch möchten sie, dass es weitere Klagen gibt, denn sie verdienen nur, wenn sie auch konsultiert werden.

Außerdem ist das Klagerecht völlig einseitig, nur Staaten können angeklagt werden.

Die Mehrheit der Prozesse wird laut aktuellen Studien von den Unternehmen gewonnen, die UNCTAD (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung) geht von 60 Prozent der Fälle aus. Ein überschaubares Risiko also für Unternehmen, die sich mittlerweile sogar gegen eine Niederlage vor einem Schiedsgericht versichern können. Die Konzerne sind die Gewinner und nehmen sich alles und die Staaten verlieren auf jeden Fall, entweder den ganzen Prozess oder zumindest zahlen sie die Prozesskosten zu ihrer Verteidigung.

Diese Kosten können sich schnell, wie bei der Klage von Fraport gegen die Philippinen gezeigt wurde, bis zu 58 Millionen Euro belaufen, die dem armen Land in Rechnung gestellt wurden.

Die Konzerne klagen auf Teufel komm raus, gegen neue Gesetze, die ihr Geschäft beeinträchtigen könnten, weil die Regierung ihnen Lizenzen entzieht, Subventionen aberkennt oder wegen vermeintlicher Unregelmäßigkeiten in öffentlichen Ausschreibungen.

Zwei Drittel der Klagen richteten sich gegen so genannte Schwellen- oder Entwicklungsländer, weil die alten Verträge, die den Klagen zugrunde liegen, ursprünglich dazu gedacht waren, Investitionen aus Industrieländern in Entwicklungsländern zu schützen, da dort vermeintlich weniger Rechtssicherheit herrscht.

An dem Beispiel Chevron gegen Ecuador wird deutlich, wie fortschrittliche Politik, von der die Gesellschaft insgesamt profitiert, von Konzernen kaputtgeklagt werden kann.

Beispiel Chevron gegen Ecuador

Die Ursprünge des Falls liegen schon Jahrzehnte zurück, als Chevron noch gar nicht in Ecuador aktiv war, sondern der Texaco Konzern, den Chevron erst im Jahr 2001 kaufte. Seit den sechziger Jahren bis 1992 hatte Texaco in der Region Lago Agrio im ecuadorianischen Amazonasdschungel Öl gefördert, zumeist in Partnerschaft mit der staatlichen Ölgesellschaft Petroecuador und erhebliche Umweltschäden verursacht.

Die Gegner von Chevron argumentieren, Texaco habe damals mehr als 70 Milliarden Liter giftige Flüssigkeiten in die Natur geleitet und mehr als 900 Müllhalden voller toxischer Stoffe hinterlassen. Dadurch sei die Umwelt in einer der artenreichsten Gebiete Südamerikas verseucht worden, mit beträchtlichen Folgen auch für die Gesundheit ihrer Bewohner.

Chevron wurde dann von ecuadorianischen Gerichten wegen massiver Umweltverschmutzung zu Schadenersatz verurteilt. Im ursprünglichen Urteil wurden 18 Milliarden Dollar Kompensation für die von Chevron verursachten Umweltschäden vereinbart. Später wurden diese auf 9,5 Milliarden Dollar verringert. Bisher ist aber noch kein Cent nach Ecuador geflossen.

Chevron hatte nach dem ursprünglichen Urteil sofort alle Mittel aus Ecuador abgezogen und angekündigt, keinesfalls zu bezahlen. Eine Unterlassungsklage, die Chevron in New York einreichte, ermöglichte dem Konzern unter anderem ein zivilrechtliches Verfahren gegen Anwalt Donziger, der die geschädigten Menschen in der Region Lago Agrio vertrat.

Der Ölmulti verklagte dann Ecuador auf Grundlage eines bilateralen Investitionsabkommens. Es ging zunächst um die Verantwortung. Ist Texaco, sein Rechtsnachfolger Chevron, oder Petroecuador, also der ecuadorianische Staat selbst verantwortlich? Chevron argumentierte, Texaco habe seine Verpflichtungen durch die Zahlung von 40 Millionen Dollar im Jahr 1995 erfüllt, in Absprache mit der damaligen ecuadorianischen Regierung, drei Jahre, nachdem Texaco das Land verlassen hatte und lange Zeit, bevor Chevron den Konkurrenten kaufte.

Das Geld sollte dazu dienen, einen großen Teil der Umweltschäden zu beseitigen. Der Rest, erklärte Chevron, liege in der Verantwortung von Petroecuador.

Unabhängig vom tatsächlichen Sachverhalt hat Chevron vor Kurzem einen wichtigen juristischen Teilerfolg errungen. Der Konzern erhob den Vorwurf, das Schadensersatzverfahren in Ecuador sei offenbar nicht ganz sauber abgelaufen. Ein Gericht in New York sah das ähnlich und befand, dass die Anwälte der Kläger die Verhandlungen in Ecuador durch Bestechung und gefälschte Beweise beeinflusst hätten. Deshalb dürften sie zumindest in den USA keine Schadenersatzforderungen gegen Chevron durchsetzen.

Im Gegenteil. Nun wurde von Chevron Ecuador „juristische Verschleppung“ in sechs Handelsverfahren vorgeworfen und der Staat Ecuador angeklagt, einen Verstoß gegen das bestehende Investitionsschutzabkommen getätigt zu haben. Nachdem die Verhandlungen mit dem Erdölkonzern Chevron gescheitert waren, hat die Regierung von Ecuador im Sommer 2016 die vom Obersten Gericht der USA verhängte Strafe von 96 Millionen US-Dollar plus Zinsen beglichen. Ecuador kritisiert den Schiedsspruch des Gerichts weiterhin, sah sich aber gezwungen, die Strafe zu bezahlen. Ecuador hat in den vergangenen Prozessen immer wieder ohne Erfolg darauf hingewiesen, dass der bilaterale Freihandelsvertrag erst 1997, also nach den Verfahren zwischen 1964 und 1992, in Kraft trat, doch die Gerichte folgten dieser Argumentation nicht.

Die Folgen für die Gesundheit der Anwohner kamen in diesen Verfahren gar nicht mehr zur Sprache, denn bei den Auseinandersetzungen mit den großen Konzernen wird kaum etwas von dem Schicksal der geschädigten Menschen, die Widerstand leisten und das ihrer Anwälte bekannt. So auch bei der Auseinandersetzung Chevorn-Ecuador, dort warten die Menschen auf Entschädigung und ihr Anwalt Steven Donziger wurde und wird massiv eingeschüchtert.

Anwalt Steven Donziger verbrachte der mehr als zwei Jahre in Hausarrest und 45 Tage im Gefängnis

Wegen des Falls Chevron gegen Ecuador, der in den 1990er-Jahren begann, hatte der US-Anwalt mehr als zwei Jahre in Hausarrest und 45 Tage im Gefängnis verbracht. Seit dem 25. April 2022 ist er wieder frei.

Der Ölkonzern Chevron, gegen den der Umweltanwalt 2011 gewonnen hatte, hatte anschließend alles darangesetzt, ihn handlungsunfähig zu machen.

Die Ursache für den langen Hausarrest war eine Kleinigkeit. Chevron warf Donziger, der in Ecuador Milliarden an Kompensationszahlungen für die dortige Bevölkerung erstritten hatte, Bestechung vor, weil er sich weigerte, mit Hinweis auf den Schutz seiner Mandanten, dem Gericht sein Notebook auszuhändigen. Die Weigerung wurde als Missachtung des Gerichts gewertet, worauf bis zu sechs Monate Gefängnis stehen. Doch Anwalt Donziger verbrachte dann mehr als zwei Jahre in Hausarrest und wurde erst dann zur Höchststrafe von sechs Monaten verurteilt, welche er im Oktober 2021 antrat. Die über 800 Tage Hausarrest wurden nicht angerechnet.

Steven Donziger ist zwar jetzt frei, aber das Verfahren ist noch nicht beendet, weil der damalige Fall formal noch immer nicht abgeschlossen ist.

Chevron hat Donziger auf Millionen Dollar Verfahrenskosten verklagt. Im Klartext heißt das, er soll die extrem hohen Kosten ersetzen, die dadurch angefallen sind, dass Chevron ihn vernichten wollte.

Eine Chance hat Donziger noch, die ganze Sache zu umgehen. Eine Arbeitsgruppe der UNO hat im vergangenen Jahr ein Gutachten öffentlich gemacht, nach dem der andauernde Hausarrest gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) verstoße. Die UNO-Juristen forderten die USA damals auf, Anwalt Donziger sofort freizulassen und ihm ein „einklagbares Recht auf Entschädigung zu gewähren“.

Strategic Lawsuits Against Public Participation

Die sogenannten missbräuchlichen Gerichtsverfahren, wie das Chevron gegen Donziger werden SLAPP (Strategic Lawsuits Against Public Participation) genannt

und gerne gegen Whistleblower, Journalisten, Umweltorganisationen oder andere zivile Organisationen geführt. Diese Verfahren werden erbittert gegen eine Person oder Organisation mit viel Geld und allen juristischen Tricks geführt, um sie durch Kosten und Aufwand zum Zusammenbruch zu bringen und mundtot zu machen.

In den vergangenen Jahren haben diese SLAPP-Einschüchterungsklagen so stark zugenommen, dass einzelne Staaten, wie die Schweiz oder auch die EU selbst, Maßnahmen gegen die Verfahren ergreifen wollen, aber Konkretes gibt es noch nicht.

Anwalt Donziger hofft nun darauf, dass bald solche Klagen so früh wie möglich abgewiesen werden können und darauf, seine Anwaltszulassung wieder zu bekommen.

Verloren haben doch diejenigen, um die es eigentlich ging, die geschädigten Menschen in Ecuador

Einseitigkeit des internationalen Investitionsrechts

Die Unausgewogenheit des internationalen Investitionsrechts macht dies zu einem für Profitinteressen günstigen Rechtssystem. In den Investitionsabkommen werden Rechte, aber keine Pflichten für ausländische Investoren festgeschrieben. Die Schiedsgerichte setzen sich über alle im Verfassungsrecht gewachsenen Eigentumskompromisse hinweg, die die soziale Funktion von Eigentum anerkennen und es gegen andere gesellschaftliche Interessen abwägen. Sie schränken in der Regel staatliche Entscheidungsspielräume stärker ein, als die demokratisch legitimierten Gerichte und so etwas wie Ermessensspielräume werden erst gar nicht eingeräumt.

Die Einseitigkeit des Investitionsrechts wirft die Frage nach der Gültigkeit für ein paralleles Rechtssystem, das die Reichsten der Reichsten besserstellt als alle anderen in der Gesellschaft und auch nach der Rechtfertigung für so ein Sonderrecht auf.

Gerade in Zeiten einer weltweiten Wirtschafts- und zusätzlich einer globalen Gesundheitskrise müssen diese Sonderrechte radikal bekämpft werden. Zumindest muss schnellst möglich ein internationales Klagemoratorium geschaffen werden.

 

 

 

 

 

Quellen: zeit-online, Linksnet, PowerShift, iz3w, aktuelle-sozialpolitik.de, bundesverfassungsgericht.de, infosperber

Bild: wdr