Zeitenwende

Von Wilma Ruth Albrecht

I. Nachdem bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 die SPD mit 25,9% der abgegebenen gültigen Stimmen vor der CDU mit 24,1% als Wahlsieger hervorgegangen war und sie am 24. November 2021 einen Koalitionsvertrag mit B´90/Die Grünen (14,8%) und FDP (11,5%) geschlossen hatte, erfolgte am 8. Dezember 2021 die Wahl von Olaf Scholz (SPD) zum Bundeskanzler; er und die von ihm ernannten Minister wurden noch am gleichen Tag vom Bundespräsidenten bestätigt.

Mit dem Juristen und SPD-Berufspolitiker Olaf Scholz, geboren am 14.6.1958 in Osnabrück, gelangte ein regierungserfahrener Politiker ins Bundeskanzleramt, der zuvor schon wichtige politische Ämter innehatte: 2001 Finanzsenator in Hamburg, 2007-2009 Bundesminister für Arbeit und Soziales im 1. Kabinett Merkel, 2011-2018 Erster Bürgermeister in Hamburg, 2018-2021 Finanzminister im 4. Kabinett Merkel (Große Koalition).

Veröffentlichte Kritik erfuhr Scholz wegen seiner Nähe zum Finanzkapital: 2016 soll er eine indirekt vermittelnde Rolle im Interesse der Hamburger Bank M. M. Warburg & Co im „Cum-Ex-Skandal“, einen Milliarden schweren Steuerbetrugsskandal, eingenommen haben, so dass er mehrmals vor den Hamburger Untersuchungsausschuss geladen wurde.

Veröffentlichte Kritik erfuhr Scholz auch, weil er als Finanzminister im Kabinett Merkel den langjährigen Goldman-Sachs-Manager (2006-2018) Jörg Kukies (Jg. 1968, SPD) als beamteten Staatssekretär in „sein“ Bundesministerium berief und 2021 auch ins Bundeskanzleramt (Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Klimapolitik sowie Europapolitik) mitnahm.

Als Bundeskanzler soll Scholz über die politische Richtlinienkompetenz, verfügen, während die Minister in ihrem Geschäftsbereich die Entscheidungen treffen. Die wichtigsten Minister im Ende 2021 gebildeten Kabinett Scholz sind: Robert Habeck (B`90/Grüne) für Wirtschaft und Klimaschutz, zugleich Stellvertreter des Bundeskanzlers, Christian Lindner (FDP) für Finanzen, Nancy Faeser (SDP) für Inneres und Heimat, Annalena Baerbock (B´90/Grüne) für Auswärtiges, Christine Lambrecht (SPD) für Verteidigung und Marco Buschmann (FDP) für Justiz.

II:

Am Sonntag, dem 27. 2. 2022, fand eine Sondersitzung des Bundestages in Berlin statt. Die Abgeordneten erschienen feierlich gekleidet, alle mit Mund- und Nasenschutz maskiert, die Tribünen mit ausgewählte Gästen, darunter Altbundespräsident Gauck und Ukraine-Botschafter Melnick, spärlich besetzt.

In dieser Kulisse beanspruchter Würde gab Bundeskanzler Olaf Scholz eine Regierungserklärung angesichts des am 24. 2. 2022 erfolgten Einmarsches russischer Truppen in die Ukraine ab. Er erinnerte an sein auf der Münchener Sicherheitskonferenz (18. bis 20. 2. 2022) abgegebenes Versprechen zur militärischen „Ertüchtigung“ und Aufrüstung der Bundeswehr. Seine stark moralisch wertenden und emotionalen Ausführungen wirkten einstudiert und effekthaschend; eine Choreografie mit Pausen, viel Applaus und mancher stehenden Ovation – besonders der drei Regierungsparteien.

Das Ereignis des Einmarsches russischer Truppen in die souveräne Ukraine bezeichnete Scholz als „Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinents“: „Wir erleben eine Zeitenwende. Und das bedeutet: Die Welt danach ist nicht mehr dieselbe wie die Welt davor.“ Wladimir Putin (Jg. 1952), der Präsident der russischen Föderation, wolle „ein unabhängiges Land von der Weltkarte tilgen, Er zertrümmert die europäische Sicherheitsordnung, wie sie seit der Schlussakte von Helsinki fast ein halbes Jahrhundert Bestand hatte.“

Deshalb müssten von der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Regierung fünf Handlungsaufträge gemeistert werden:

1) Deutschland müsse der Ukraine Waffen zur Verteidigung liefern.

2) Deutschland müsse und werde das Sanktionspaket der EU und anderer Verbündeter gegen Russland aktiv mittragen,

3) Deutschland werde seine Verteidigungsverpflichtungen gegenüber anderen NATO-Mitgliedsstaaten, insbesondere durch Stützpunkte in Litauen, Rumänien, der Slowakei sowie durch Aktivitäten in der Nord- und Ostsee, dem Mittelmeerraum und im Luftraum speziell in Osteuropa erfüllen,

4) Deutschland werde zur Ertüchtigung der Bundeswehr ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro auflegen und mehr als 2 Prozent seines Bruttoinlandprodukts (BIP) für Verteidigung festschreiben sowie seine Energieversorgung durch den Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung im Hinblick auf C0-2-Neutralität bis 2045 und den Aufbau von Kohle- und Gasreserven sichern und auch seine Importabhängigkeit abbauen.

5) Deutschland werde sich für die weitere Stärkung von EU, NATO und weltweiter Demokratie einsetzen.

III.

Überprüft man die wichtigsten sachlichen Aussagen dieser Rede von Bundeskanzler Scholz, dann ergibt sich:

(1) Entgegen seiner Aussage wurde das europäische Sicherheitssystem, wie in der Schlussakte von Helsinki 1975 niedergeschrieben und ratifiziert, schon vor 2022 gebrochen: die NATO führte vom 24. März bis 10. Juni 1999 einen Luftkrieg gegen Jugoslawien, das sich seit 1991 in einem ethnisch aufgestachelten Bürgerkrieg befand. Dieser NATO-Kriegseinsatz, an dem sich auch die Bundesrepublik Deutschland unter der rot-grünen Koalition Schröder-Fischer beteiligte, erfolgte weder aufgrund eines UN-Mandates noch lag ihm eine Bündnisverpflichtung der NATO zugrunde: Jugoslawien war kein NATO-Mitglied. Demnach hat – im Sinne von Bundeskanzler Scholz – die NATO mit Beteiligung der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland schon 1999 einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ begonnen und die europäische Sicherheitsordnung „zertrümmert“.

(2) Weiter hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine keinerlei offiziellen Handlungsauftrag. Die Ukraine und Russland gehören nicht der NATO noch der EU als Mitglieder an; das bedeutet: es gibt keinerlei Bündnisverpflichtungen. Zudem sollte aus historischer Sicht aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen und deutscher Besatzungspolitik in der Ukraine und in Weißrussland während des Zweiten Weltkrieges politische und vor allem militärische Zurückhaltung, wenn nicht Neutralität, jeder deutschen Bundesregierung (welcher politischen Zusammensetzung auch immer) mehr als geboten sein. Insofern wäre kluge vermittelnde, und Eskalation abbauende Diplomatie erforderlich. Stattdessen legt Bundeskanzler Scholz in der Regierungserklärung fünf Handlungsaufträge vor, die genau auf das Gegenteil zielen.

a) So sollen Waffen in das Kriegsgebiet Ukraine geschickt werden. Scholz verweist auf den Beschluss der Bundesregierung vom 26.2.2022, 1.000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen (Stinger) aus Bundeswehrbeständen über Drittländer (wie Estland und die Niederlande) an die Ukraine zu liefern.

Jahrzehntelang war es für die Bundesrepublik Deutschland ein Tabu, Waffen in Kriegsgebiete zu schicken – sieht man von den juristischen Spitzfindigkeiten und interpretatorischen Fallstricken ab, um es faktisch dennoch zu tun. Dies hing einerseits mit der Übereinkunft der Siegermächte im Potsdamer Abkommen (2.8.1945) über die Entmilitarisierung Deutschlands und andererseits mit antimilitaristischen Stimmungslagen nach dem Zweiten Weltkrieg in der deutschen Bevölkerung zusammen. So beinhaltete das am 23. Mai 1949 verabschiedete Grundgesetz keine Bestimmungen zu einer Armee. Erst mit dem sogenannten Kalten Krieg und dem Koreakrieg begann der damalige Bundeskanzler Adenauer 1958, zunächst heimlich, dann verdeckt (durch das Amt Blank) eine Armee aufzubauen. Das führte im Zusammenhang der Westorientierung und dem Aufbau der NATO offiziell mit der Ergänzung des Grundgesetzes (Art. 87 a/b) 1956 zur Schaffung von Streitkräften und zur NATO-Mitgliedschaft. Gleichwohl bestanden weiterhin antimilitaristische Stimmungen, so dass sich 1971 die damalige Bundesregierung unter Brandt-Scheel im Dokument „Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ (bes. III.,7; inzwischen dreimal überarbeitet und 2019 bestätigt) verpflichtete, keine Waffen in Kriegsgebiete zu exportieren. Ohne parlamentarische Debatte, veröffentlichte Diskussion wird nun 2022 dieser offenkundige Richtungswandel in der Waffenexportpolitik unter der Regierung Scholz hingenommen. (Und dass demnächst auch schwere und Angriffswaffen an die Ukraine geliefert werden, ist absehbar.)

b) Hinsichtlich des zweiten Handlungsauftrags betont Bundeskanzler Scholz, dass Deutschland die Sanktionspolitik sowohl der EU als auch den G7-Staaten gegenüber Russland vollinhaltlich unterstützt. Diese Sanktionen umfassen: Ausschluss russischer Banken vom internationalen Zahlungsverkehr, Exportverbot von technischen Geräten wie hochwertige Elektronikerzeugnisse (Funk- und Telekommunikationstechnologie), Halbleiter und Software, bestimmte Maschinen und Fahrzeuge, Ausrüstung der Energiewirtschaft (Erdöl- und Gasindustrie), der Raumfahrt- und Luftfahrtindustrie, Güter mit doppeltem (militärisch-zivilem) Verwendungszweck und Luxusgüter, dazu bestimmte Dienstleistungen sowie Beschränkungen gegenüber einflußreichen russischen Personen. Importsanktionen beziehen sich auf Kohle, Gold, Stahl, Eisen, Holz und teilweise Erdöl und Gas.

Für Deutschland ist entscheidend, dass auf massivem Drängen der USA (zuletzt beim Treffen von Bundeskanzler Scholz mit US-Präsident Biden am 7.2.2022) die Gaspipeline Nordstream 2 nicht in Betrieb genommen wird: am 22.2.2022 wurde die Betriebsgenehmigung nicht erteilt. Hinzu kommt die Absicht, dass Deutschland überhaupt auf russisches Gas verzichten und ab 2023 auch die Importe von russischem Öl einstellen will.

Bundeskanzler Olaf Scholz scheint aber bei dieser Sanktionspolitik nicht oder unzureichend berücksichtigt zu haben, dass Sanktionen auch Rückwirkungen auf die Sanktionierenden und auf weltweite wirtschaftliche Verflechtungen haben.

c) Als dritten Handlungsauftrag führt Scholz die Bundeswehrpräsenz im Rahmen der NATO in Osteuropa an, speziell in Litauen (2.000 bis 4.000 Soldaten, jeweils zur Hälfte in Litauen und an Standorten in Deutschland), in Rumänien (derzeit sechs Eurofighter mit Personal), in der Slowakei (derzeit Patriot-Luftabwehrraketen sowie entsprechendes Personal, etwa 700 Soldaten) und auf See (diverse Marineeinheiten). Diese Präsenz soll anläßlich des Ukrainekrieges verstärkt werden. Damit vergrößert und verstärkt die Bundeswehr ihre Außenposten bzw. Militärbasen in Osteuropa.

d) Der vierte Handlungsauftrag beinhaltet ein militärisches Aufrüstungsprogramm finanziert über Schulden und ausgewiesen als „Sondervermögen“ in Höhe von 100 Milliarden Euro. Scholz verbindet es mit einem direkten Auftrag an die Rüstungsindustrie und die größten Rüstungskonzerne: „… wir werden den Eurofighter gemeinsam weiter entwickeln. Gut ist auch, dass die Verträge zur Eurodrohne in dieser Woche unterzeichnet werden konnten. Auch die Anschaffung der bewaffneten Heron-Drohne aus Israel treiben wir voran. Für die nukleare Teilhabe werden wir rechtzeitig einen modernen Ersatz für die veralteten Tornado-Jets beschaffen. Der Eurofighter soll zu Electronic Warfare befähigt werden. Das Kampfflugzeug F 35 kommt als Trägerflugzeug in Betracht.“

Hauptprofiteure dieses Aufrüstungsprogramms sind in Deutschland Rheinmetall AG, Krauss-Maffei-Wegmann GmbH, Diehl Defence, Heckler & Koch GmbH, in Europa Airbus Deutschland (Eurofighter), Airbus Defence and Space, Frankreich/Italien (Eurodrohne), Israel Aerospace Industries Ltd (Heron-Drohne), USA Lockhead Martin (F 35-Kampfflugzeug) und Boeing Com. 40,9 Milliarden Euro des „Sondervermögens“ soll zur Waffenbeschaffung für den Luftraum (FCAS, ECR-Eurofighter, Heron-Drohnen, schwere Transporthubschrauber, Unterstützungshubschrauber, Seefernaufklärer, Frühwarnsysteme, Weltraumantennensysteme), 19,3 Milliarden Euro für die Seekriegsführung (Korvette Typ 150, Fregatte F 126, Jagd-U-Boot 212 CD, Mehrzweckkampfboote, Schlauchboote, Marine Rakete), 16,6 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Landstreitkräfte (Schützenpanzer Puma), 20,7 Milliarden Euro für Funkgeräte, Digitalisierung, Rechenzentren, Satellitenkommunikation, 2 Milliarden Euro für Bekleidung und persönliche Ausrüstung der Truppe und 500 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden. Das „Sondervermögen“ steht zusätzlich zum Verteidigungshaushalt (2022: 50,33 Milliarden Euro) zur Verfügung und kann über mehrere Jahre (5 Jahre) genutzt werden; die Tilgung soll ab 1.1.2031 erfolgen.

Darüber hinaus verspricht Scholz, dass die Bundesregierung die Verpflichtung gegenüber der NATO, 2% des BIP für den Verteidigungshaushalt bereit zu stellen, einhalten werde. Dadurch wird der Verteidigungshaushalt stark ansteigen: 2021 wären es bei einem BIP von 3,56 Billionen Euro 72 Milliarden statt der ausgewiesenen 46,9 Milliarden Euro gewesen.

Außer dem militärischen Aufrüstungsprogramm beschäftigt sich der vierte Handlungsauftrag mit der Energieversorgung Deutschlands. Scholz will die „Importabhängigkeit von einzelnen Energielieferanten überwinden“, gemeint ist Russland mit 48 Milliarden Kubikmeter Pipelinegas 2021. Auch soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden, damit Deutschland bis 2045 CO-2-neutral sein soll. Deshalb werden eine Kohle- und Gasreserve angelegt, zusätzliches Gas auf dem Weltmarkt besorgt und zwei Flüssiggasterminals (in Brunsbüttel und Wilhelmshaven) gebaut. Mit dieser Ankündigung beugte sich Scholz nicht nur den Forderungen der USA; sondern öffnete den westlichen Öl- und Gaskonzernen (im Pipline- und Frackingsektor) einen neuen großen Markt mit hohen Gewinnraten.

Mit Blick auf den Primärenergieverbrauchs nach Energieträgern in Deutschland und die Energie-Rohstofflieferanten war und ist absehbar, dass durch die angestrebte Energiewende, die Sanktionen gegenüber Russland und die verkündete abrupte regionale energetische Umorientierung der deutschen Regierung die Gas- und Strompreise rasch und erheblich ansteigen werden: Deshalb verspricht Kanzler Scholz der Bevölkerung eine finanzielle Entlastung durch Abschaffung der EEG-Umlage, Erhöhung der Pendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse für Geringverdienende, Zuschüsse für Familien und Steuerentlastungen.

Nicht vordringlich „Putins Krieg“, sondern die Energiewende, die EU- und BRD-Politik der Sanktionen gegenüber Russland (auch gegenüber anderen Energielieferanten) und die Nichtinbetriebnahme von Nordstream 2 führten und führen zur Energieverknappung. Diese Grundtatbestände bedingen in Verbindung mit dem Ersatz von Pipelinegas durch Fracking- und Flüssiggas die enormen Preissteigerungen.

e) Der fünfte Handlungsauftrag, den Kanzler Scholz wortreich umgeht und verdreht, bezieht sich auf die diplomatischen Aktivitäten der deutschen Regierung im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Hier spricht er von einer Zäsur, auch für unsere Außenpolitik“. Faktisch erkennt er kein vermittelndes diplomatisches Handlungsfeld und will „Kein Reden, um des Redens willen“.

(3) Wer sich nicht von moralisch aufgeladenen nebeligen Ausführungen in der Rede von Olaf Scholz verwirren lässt, sondern nach den Profiteuren der „Zeitenwende“ Ausschau hält, dem weist Scholz selbst den Weg:

a) Da ist zuerst die Rüstungsindustrie, die von der Erhöhung des Rüstungshaushaltes auf 2% des BIP und von dem 100 Milliarden „Sondervermögen“ profitiert.

b) Sodann finden sich als Gewinner im Energiekrieg gegen Russland die USA, Norwegen (mit 20%-Anteil Exportgas in die BRD), Katar und deren Öl- und Gasproduzenten: Exxon Mobil, Chevron, British Petrol, ConocoPhillips, Equinor, Wintershall Dea. Vorteile können auch Atomenergieunternehmen wie Exelon (USA), EDF (Frankreich), CGN (China) aus den weltweiten Energieverwerfungen ziehen, eher am Rande auch Erzeuger alternativer Energien (Windrad, Sonne, Biogas).

c) Hauptprofiteur des Ukrainekriegs wie auch der Coronakrise ist zweifelsohne der Finanzkomplex: Durch die enormen staatlichen Schuldenaufnahmen: etwa EU-Wiederaufbaufond von 750 Milliarden Euro mit 202,5 Mrd. Euro Belastung allein für Deutschland, 600 Milliarden Wirtschaftsstabilitätsfonds wegen Corona (real 250 Milliarden), 100 Milliarden Rüstungssondervermögen zusätzlich zu den schon bestehenden 2,3 Billionen Euro Staatsschulden der BRD wird dem Anlage suchenden realen und spekulativem Finanzgroßkapital ein weites Feld geboten. Dabei stellt das Finanzkapital faktisch ein Kartell dar, wie es die Bietergruppe für die Bundesemissionen veranschaulicht: sie besteht aus den weltweit größten Banken wie 2020 BNP Paribas S. A., Barclay Bank Irland PLC, Deutsche Bank AG, J .P. Morgan S.E., Commerzbank. Mit der Staatsverschuldung wird bewusst ein Umverteilungsprozess von Steuern zugunsten der Superreichen und zum Nachteil der überwiegenden Bevölkerung des Landes in bisher unvorstellbarem Ausmaß und zusätzlich zu anderen Verarmungsmaßnahmen angeheizt. Wahrlich eine Zeitenwende …

———————

 

*) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reden/regierungserklaerung-von-bundeskanzler-olaf-scholz-am-27-februar-2022-2008356; alle im Beitrag benützten Daten finden sich in diversen amtlichen Publikationen der Bundesregierung.

 

 

 

 

 

 

Der Beitrag erschien am 14.10. 2022 in "Untergrundblättle"
https://www.untergrund-blättle.ch/ und wird hier mit freundlicher Genehmigung der Autorin und der Redaktion gespiegelt.
Bildbearbeitung: L.N.