Schlagwort-Archive: Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen

DGB-Gewerkschaften im Sinkflug – sie haben es nicht verhindert, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen faktisch abgeschafft ist

Für Gewerkschaften gibt es nichts Wichtigeres als Mitglieder. Wenn sie die Unternehmen nicht mit Mitgliedern beeindrucken können, können sie sie auch nicht mit Streikdrohungen erschrecken. Wer nicht einmal mit Streiks drohen kann, der braucht an den Tischen der Tarifverhandlungen gar nicht erst Platz zu nehmen.

Die Zahl der Mitglieder, die in den DGB-Gewerkschaften organisiert sind, ist seit der Wiedervereinigung um etwa die Hälfte eingebrochen. Im Jahr 2017 ist sie erstmals unter 6 Millionen gesunken. Zum Jahresende 2021 waren es noch 5.7 Millionen Mitglieder, gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 130.000.

Von offizieller Seite wird diese Entwicklung hauptsächlich auf die demografische Entwicklung, Beschäftigungsabbau allgemein, Strukturwandel in der Berufswelt und neuerdings zusätzlich noch auf die Pandemie, mit ihrer erschwerten Mitgliederwerbung geschoben. Doch diese Sichtweise ist mehr als kurzsichtig, die Gründe sind vielfältiger und durch den DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften auch hausgemacht.

Zum Beispiel haben die DGB-Gewerkschaften es nicht verhindert, dass in Deutschland die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen faktisch abgeschafft ist. DGB-Gewerkschaften im Sinkflug – sie haben es nicht verhindert, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen faktisch abgeschafft ist weiterlesen

Der ver.di-Vorstoß, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wieder einzuführen, ist erneut gescheitert

Der Begriff der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ist bei den meisten Beschäftigten schon wieder aus dem Kopf, viele hörten während der Tarifauseinandersetzung im Handel davon zum ersten Mal. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte seit Beginn der Auseinandersetzung mit den Handelsunternehmen auch die Forderung erhoben, die Tarifverträge des Einzelhandels für allgemeinverbindlich zu erklären.

Noch bis Ende der 1990er Jahre waren die wesentlichen Tarifverträge im Einzelhandel für allgemeinverbindlich erklärt. Damit galten ihre Bestimmungen auch für Unternehmen der Branche, die nicht den Arbeitgeberverbänden angeschlossen waren und für die nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten.

Seither ist die Tarifbindung im Handel dramatisch zurückgegangen. Ende 2019 waren nur noch 28 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel und 33 Prozent der im Großhandel durch einen Branchen- oder Haustarifvertrag erfasst. Für die nicht tarifgebundenen Arbeitskräfte im Handel bedeutet das materiell unter anderem, Entgelte, die um bis zu einem Drittel unter denen der Beschäftigten liegen, die in tarifgebunden Unternehmen arbeiten. Der ver.di-Vorstoß, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wieder einzuführen, ist erneut gescheitert weiterlesen