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DGB: Sechs-Punkte-Plan zur Umgestaltung des Hartz-IV-Systems

Der DGB zeigt sich alarmiert: Viel zu viele Arbeitnehmer werden nach dem Verlust des Jobs „ins Hartz-IV-System durchgereicht“. Die Gewerkschaften fordern deshalb eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und verbesserte Sozialleistungen.

Die Arbeitslosenversicherung müsse wieder das Sicherungssystem werden, das das Risiko der Erwerbslosigkeit im Regelfall absichert. Dazu müssten die Zugänge zum Arbeitslosengeld erleichtert werden. Ältere ab 50 Jahren sollten nach den Vorstellungen des Gewerkschaftsbundes bis zu sechs Monate länger Arbeitslosgengeld bekommen. Zudem dürfe die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme die restliche Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld nicht verkürzen.

Den Langzeitarbeitslosen müsse eine echte Perspektive eröffnet werden dazu seien mehr und bessere Weiterbildungsmaßnahmen sowie öffentlich geförderte Arbeitsplätze für diejenigen, die heute nahezu chancenlos sind, nötig.

Der DGB fordert zudem ein verbessertes Wohngeld und ein höheres, einkommensabhängiges Kindergeld, um so Erwerbstätige aus dem Hartz-IV-System herauszuholen. Außerdem müssten die Hartz-IV-Regelsätze deutlich erhöht und in ihrer Struktur verändert werden, um Armut und Ausgrenzung zu überwinden.

In seinem Sechs-Punkte-Plan drängt der DGB  auf neue Regeln für Jobangebote. Zukünftig sollten – einheitlich sowohl in der Arbeitslosenversicherung als auch im Hartz-IV-System – nur solche Stellenangebote als zumutbar gelten, die sozialversicherungspflichtig sind und tariflich entlohnt werden. Kommt kein Tarifvertrag zur Anwendung, müssten die ortsüblichen Löhne maßgeblich sein. DGB: Sechs-Punkte-Plan zur Umgestaltung des Hartz-IV-Systems weiterlesen

Der DGB will seine eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation

Da muss man vor den Richtern am Sozialgericht Gotha den Hut ziehen: Nachdem der erste Vorlagenbeschluss zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) wegen formeller Fehler abgelehnt wurde, haben sie einen weiteren Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemacht, um eben die Rechtmäßigkeit von Sanktionen im SGB II prüfen zu lassen.

Denn die Gothaer Richter sind der Meinung, dass einem Hartz-IV-Bezieher nicht das Arbeitslosengeld gekürzt werden darf, weil er ein Arbeitsangebot abgelehnt hat und diese geltende Praxis verfassungswidrig ist, weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antastet, sowie Leib und Leben gefährden kann.

Erstmals wird auch gefragt, ob neben der Verletzung der Gewährleistungspflicht des Existenzminimums und damit auch des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, gleichfalls noch die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit durch die Sanktionen ausgehebelt wird. Der Aspekt der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit hat in den seit Jahren geführten Diskussionen um die Sanktionsmechanismen praktisch so gut wie nie eine Rolle gespielt. Obwohl die Menschen, die im Hartz-IV-Bezug sind, permanent unter Druck möglicher Sanktionen stehen, weil jeder Vermittlungsvorschlag des Jobcenters ein „nichtablehnbares Angebot” ist. Die Freiheit der Berufswahl gibt es für sie nicht.

Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach der Bundestagswahl erneut entscheiden.

Dafür hat das Verfassungsgericht wie immer Stellungnahmen von sachkundigen Organisationen eingeholt. Darunter auch eine des DGB, doch der will seine eigene Stellungnahme zu den Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen. Dazu äußert sich Volker Ritter, ver.di Erwerbslosenausschüsse Hannover-Leine-Weser und Nds./HB. Der DGB will seine eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation weiterlesen

Ein Bertelsmann beim DGB – Thomas Fischer leitet die DGB-Abteilung Grundsatzangelegenheiten und Gesellschaftspolitik

Als zum 1. August 2014 Thomas Fischer die Leitung der Abteilung Grundsatzangelegenheiten und Gesellschaftspolitik des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) übernommen hatte, war er schon fast 15 Jahre lang in verschiedenen Positionen für die Bertelsmann Stiftung tätig.

Zuletzt leitete er das Büro Brüssel und das Zentrum Internationales der Stiftung. In seiner neuen Position ist er der TOP-Berater für den Vorsitzenden des DGB, Reiner Hoffmann.

Der Wechsel von Thomas Fischer war innerhalb der Gewerkschaften kein Thema, nur ein paar kritische Medien problematisierten dies und wiesen auf die Gefahr der „Bertelsmannisierung“ des DGB hin, was nahelag, denn die Abteilung Grundsatzangelegenheiten und Gesellschaftspolitik ist ja wohl keine Abteilung des DGB die für die Beschaffung von Büroklammern zuständig ist.

Seitdem sind über 2 Jahre vergangen und die Krake Bertelsmann hat sich weiter ausgebreitet. Fast jede Kleinkomune und jedes Schulverwaltungsamt lässt sich von an der Bertelmann Stiftung und deren Unterfirmen beraten und beeinflussen.

Es ist an der Zeit, auf diesen Vorgang beim DGB noch einmal hinzuweisen.

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