Schlagwort-Archive: Sanktionen Hartz IV

Der DGB will seine eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation

Da muss man vor den Richtern am Sozialgericht Gotha den Hut ziehen: Nachdem der erste Vorlagenbeschluss zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) wegen formeller Fehler abgelehnt wurde, haben sie einen weiteren Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemacht, um eben die Rechtmäßigkeit von Sanktionen im SGB II prüfen zu lassen.

Denn die Gothaer Richter sind der Meinung, dass einem Hartz-IV-Bezieher nicht das Arbeitslosengeld gekürzt werden darf, weil er ein Arbeitsangebot abgelehnt hat und diese geltende Praxis verfassungswidrig ist, weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antastet, sowie Leib und Leben gefährden kann.

Erstmals wird auch gefragt, ob neben der Verletzung der Gewährleistungspflicht des Existenzminimums und damit auch des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, gleichfalls noch die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit durch die Sanktionen ausgehebelt wird. Der Aspekt der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit hat in den seit Jahren geführten Diskussionen um die Sanktionsmechanismen praktisch so gut wie nie eine Rolle gespielt. Obwohl die Menschen, die im Hartz-IV-Bezug sind, permanent unter Druck möglicher Sanktionen stehen, weil jeder Vermittlungsvorschlag des Jobcenters ein „nichtablehnbares Angebot” ist. Die Freiheit der Berufswahl gibt es für sie nicht.

Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach der Bundestagswahl erneut entscheiden.

Dafür hat das Verfassungsgericht wie immer Stellungnahmen von sachkundigen Organisationen eingeholt. Darunter auch eine des DGB, doch der will seine eigene Stellungnahme zu den Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen. Dazu äußert sich Volker Ritter, ver.di Erwerbslosenausschüsse Hannover-Leine-Weser und Nds./HB. Der DGB will seine eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation weiterlesen

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Sanktionen bei Hartz IV sind nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch kontraproduktiv

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden im Jahr 2015 insgesamt 980.100 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung ausgesprochen. Die Zahl der Sanktionen sei damit das erste Mal seit 2011 wieder unter die Marke von einer Million gesunken. Der überwiegende Teil, nämlich 76 Prozent aller Sanktionen, komme durch Meldeversäumnisse zustande.

Im Rahmen der Dokumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV werden wissenschaftliche Studien ausgewertet, die die nicht intendierten Effekte von Sanktionen untersuchen.

Der wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Schluss, dass Sanktionen bei Hartz IV nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch kontraproduktiv sind. Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Sanktionen bei Hartz IV sind nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch kontraproduktiv weiterlesen