Der Zweck der Aufrüstung
Als Donald Trump 2025 seine Initiative zu einem Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine startete ohne die Europäer einzubinden, erfasste die Politiker der sich als Großmächte verstehenden europäischen Staaten blankes Entsetzen. Sie taten alles in ihrer Macht Stehende, um einen Friedensschluss zu verhindern. Am 27.11. 2025 fasste das europäische Parlament im Anschluss an eine Brandrede von Ursula von der Leyen einen Beschluss über die Bedingungen eines Friedensvertrages. Darin wird bekräftigt:
Kein von Russland besetztes Territorium darf von der EU und ihren Mitgliedstaaten rechtlich als russisches Territorium anerkannt werden.
Keine Friedensverhandlungen ohne europäische Beteiligung.
Der Ukraine darf durch Friedensabkommen keine „Beschränkung im Hinblick auf die Möglichkeiten, ihre Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit zu verteidigen, auferlegt werden“… .
Die Ukraine muss ihre Bündnisse (militärischer und wirtschaftlicher Natur) frei von jeglichem Veto Russlands wählen dürfen.
Russland muss in einem Friedensabkommen verpflichtet werden, „die Ukraine für alle materiellen und immateriellen Schäden, die es verursacht hat, in vollem Umfang zu entschädigen“. Dazu werden die eingefrorenen Vermögenswerte Russlands den Grundstock bilden.1
Damit macht sich das Europäische Parlament im Wesentlichen die Kriegsziele Deutschlands zu eigen. Wiederherstellung der territorialen Integrität in den Grenzen von 1991 bedeutet Räumung der Krim und des Donbass. Bündnisfreiheit bedeutet Aufnahme der Ukraine in EU und NATO. Wenn Russland für alle Kriegsschäden aufkommen soll, bedeutet das, dass Russland seinen Krieg als Kriegsverbrechen anerkennt. Nur die Forderung deutscher Politiker, russische Kriegsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen, taucht in der Resolution nicht auf. Die Resolution wurde mit 401 Stimmen verabschiedet; mit Nein stimmten 70 Abgeordnete; 90 enthielten sich.
Es ist völlig klar, dass diese Positionen nur bei einer vollständigen militärischen Niederlage Russlands zu erreichen sind. Europa legt sich so auf einen Siegfrieden fest. Mehr noch: Selbst ein Friedensschluss, der diesen Zielen nicht genügt, darf von der EU und ihren Staaten nicht akzeptiert werden. Ein eventueller Friedensschluss, der von Ukraine Einschränkungen einfordert, gilt als erzwungen und rechtlich nicht bindend. Damit hält sich die EU auch für die Zukunft offen, den Krieg immer wieder vom Zaun zu brechen. Sozialkahlschlag für Großmachtziele weiterlesen
