Gates- und Rockefeller-Stiftungen finanzieren WHO-Richtlinien für den digitalen Impfpass

Von Norbert Häring

Die Gates-Stiftung und die Rockefeller-Stiftung, die über ID2020 und andere Initiativen Bevölkerungskontrolle mit einer globalen digitalen Bürgernummer anstreben, haben die jüngste Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation zum digitalen Impfpass finanziert. Der Rüstungs- und digitale Sicherheitskonzern Thales hatte diesen jüngst als Wegbereiter für den universellen mobil-digitalen Identitätsnachweis bezeichnet.

Die Weltgesundheitsorganisation hat am 27. August eine an die Mitgliedsregierungen gerichtete Richtlinie zur Einführung und technischen Spezifikation von digitalen Impfpässen veröffentlicht (Digital Documentation of COVID-19 Certificates: Vaccination Status: Technical Specification and Implementation Guidelines).

Finanziert haben das Unterfangen nicht etwa die Mitgliedsregierungen, sondern die Bill & Melinda Gates Stiftung, die Rockefeller Stiftung, Estland, Kuwait und eine weitere Stiftung.

Interessant ist auch die große Rolle der Weltbank. In den Danksagungen wird zwölf von deren Mitarbeitern und Beratern für Durchsicht und Kommentierung des Dokuments gedankt. Die Weltbank ist wichtig, weil sie die Macht hat, die ärmeren unter den Ländern dieser Welt durch Bedingungen für die üblichen Geldzuwendungen zur Umsetzung dieser Richtlinien zu bewegen.

Ich vertrete schon seit längerem die These, dass die zwanghafte Unterteilung der Menschen in Geimpfte und Ungeimpfte und die dafür eingeführten Nachweispflichten mit Vorteilen bzw. Schikanen auch dazu dienen, den Weg für universelle digitale Identitätsnachweise zu bereiten. Mit diesen wird man sich auf Schritt und Tritt ausweisen und seine Daten bereitstellen müssen.

Vor kurzem habe ich darüber geschrieben, dass der Rüstungskonzern Thales – wie zum Beleg dieser These – in Beiträgen auf seiner Website, die sich an Regierungskunden richten, digitale Impfpässe als Wegbereiter („precursor“)  für den universellen mobil-digitalen Identitätsnachweis bezeichnet hat.

Als wäre das nicht genug Bestätigung, zeigt sich nun, dass die Finanzierer und Betreiber der ID2020-Initiative die Harmonisierungsbemühungen der Weltgesundheitsorgansiation bezüglich digitaler Impfnachweise finanzieren. ID2020 strebt an, bis 2030 alle Menschen auf der Welt mit digitalen, biometrisch unterlegten Identitätsnachweisen auszustatten, die für viele verschiedene öffentliche und private Zwecke verwendbar sein sollen. Letztlich handelt es sich dabei um miteinander vernetzte Mega-Datenbanken, in denen alle Menschen mit einer Nummer und ihren biometrischen Merkmalen eindeutig und maschinenlesbar identifiziert sind, sodass alle Informationen über diese Menschen leicht zentral abrufbar werden.

Die Weltgesundheitsorganisation schreibt hinter die Information über die Financiers der Richtlinie, treuherzig, dass deren Präferenzen die Inhalte nicht beeinflusst hätten. Zwar wird tatsächlich keinen Mitarbeitern der Finanziers für Mitarbeit gedankt. Aber dass die Präferenzen der Gates-Stiftung, immerhin wichtigster privater Geldgeber der WHO, keine Rolle spielen, wenn die WHO eine Richtlinie publiziert, wäre neu. Die Finanzen der WHO hängen zu vier Fünfteln von privaten Geldgebern ab.

Zur Gegenprüfung habe ich in eine andere WHO-Richtlinie geschaut, auf die in dieser verwiesen wird. eine Richtlinie für nationale Impfstrategien von November 2020 (Guidance on developing a national deployment and vaccination plan for COVID-19 vaccines). Dort sind keine Financiers genannt und prompt ist die von Gates finanzierte Impfallianz Gavi – auch Mitglied von ID2020 – bei den Verfassern der Richtlinie mit aufgeführt und wird Mitarbeitern der Gates-Stiftung für Durchsicht und Anmerkungen gedankt. Offenkundig ist die WHO nicht so heilig wie sie tut, was das Vermeiden von Interessenkonflikten in der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Geldgebern angeht.

Auch was den Inhalt der Impfpass-Richtlinie angeht, so könnte der Text von der Gates-Stiftung selbst sein. Hier und da wird verschämt eingeräumt, dass man noch wenig über die Sicherheit und die Dauer des Schutzes der Impfstoffe weiß. Trotzdem geht man von der Grundannahme aus, dass der einzige legitime Grund sich nicht impfen zu lassen, nur mögliche Unverträglichkeiten oder Ähnliches sei.

Der Impfzwang wird kunstvoll umtanzt

Entsprechend taucht bei den möglichen ethischen Problemen der Nutzung von Impfpässen zur Teilnahme an Aktivitäten oder zur Zutrittskontrolle lediglich der Aspekt auf, dass Leute, die sich nicht impfen lassen können, benachteiligt werden könnten. Die Möglichkeit, dass auf diese Weise ein indirekter Impfzwang eingeführt werden könnte, wird nicht einmal explizit problematisiert. (Das Wort „explizit“ am 4.9. eingefügt.)

Allerdings kommt man durchaus in die Nähe dieses Problems, wenn es heißt: „Der individuelle Impfstatus gehört zu den persönliche Daten und es muss dafür gesorgt werden, dass niemand gezwungen wird, seinen Impfstatus offenzulegen, oder öffentlich einen Impfpass zu zeigen, um Zugang zu einem öffentlichen Raum oder einer öffentlichen Aktivität zu erhalten. Eine solche Praxis und/oder das Fehlen eines Impfpasses selbst könnten zu Stigmatisierung von Menschen ohne Impfpass führen und das Risiko von Nachteilen erhöhen.“ (Das Zitat und die drei folgenden Absätze wurden am 4.9. eingefügt.)

Was die Bundesregierung und die Länder derzeit in Sachen Nutzung von Impfnachweisen tun und planen steht dieser Richtlinie der WHO diametral entgegen. Allerdings darf die Bundesregierung darauf vertrauen, dass die WHO oder andere wichtige Organisationen sie deshalb nicht rügen werden. Denn die etwas versteckte Mahnung ist für alle Leser des Dokuments erkennbar nur ein Feigenblatt mit dem die WHO ihre Blöße in Sachen Menschenrechte und Menschenwürde gegenüber der möglicherweise ungeplant dieses Dokument lesenden Öffentlichkeit notdürftig bedeckt.

Vieles in dem Dokument würde sinnlos, wenn man die Mahnung ernst nehmen würde, denn zur Hälfte geht es darin um den (erzwungenen) Nachweis der Impfung mit dem Argument des Gesundheitsschutzes für andere. (Die andere Anwendungsklasse, um die es in der Richtlinie geht, ist die Dokumentation des Impfstatus um die korrekte medizinische Behandlung der Betreffenden sicherzustellen.)

Es bleibt bei diesen zwei Sätzen. Das Wort Impfzwang oder ein vergleichbares taucht nicht auf. Eine eigene Richtlinie oder Ähnliches dazu scheint die WHO nicht zu haben. Dafür hätten Gates und Rockefeller sicherlich kein Geld übrig gehabt. Vielmehr wird in einer Fußnote auf ein Papier der Swiss National COVID-19 Science Task Force verwiesen. Für andere Länder als die Schweiz hat dieses keinerlei Verbindlichkeit.

Es gibt noch eine Stelle, an der das Problem des Impfzwangs indirekt thematisiert wird. Weil nämlich, wenn das Fehlen eines digitalen Impfnachweises große Nachteile bringt, Leute sich impfen lassen könnten, für die das  – auch nach Meinung gesundheitlicher Autoritäten – nicht gut ist. Was die Menschen selbst meinen, was gut für sie ist, darf dieser Richtlinie zufolge keine Rolle spielen. Dieses Problem ist keinen Satz wert.

Ausweitung auf andere Krankheiten

Zu den frohen Botschaften der Richtlinie für alle ID2020-Betreiber wie Gates-Stiftung und Rockefeller-Stiftung gehört, dass die digitalen Immunitätsnachweise später auch ausgeweitet werden können, um den Impfstatus bezüglich anderer Krankheiten zu belegen.

Fast bizarr mutet an, dass die Aufnahme von Informationen über Immunität durch eine überstandene Covid-Infektion in dem Dokument ausdrücklich nicht in Betracht gezogen wird, mit dem Argument, man wisse nicht genug über die Dauer der Immunität nach überstandener Krankheit. Dabei wird an anderer Stelle eingeräumt, dass man das bei Impfstoffen auch nicht weiß. Inzwischen ist sogar wissenschaftlich belegt, dass der Impfschutz weit schneller nachlässt als der Schutz durch eine überstandene natürliche Infektion.

Aber wenn man alle, die bereits eine Infektion durchgemacht haben, den Geimpften gleichstellen würde, könnte die ganze Aktion mit den Impfpässen schnell ihren Reiz verlieren, weil dann relativ bald fast alle als geschützt gelten könnten. Die Nachweispflicht per Impfpass würde ihren Sinn verlieren.

Dazu passt die absurde Art, wie die Regierung in Deutschland mit den Genesenen umgeht. Als genesen gelten offiziell nur diejenigen, die ihre Infektion mit einem PCR-Test vom Zeitpunkt der Infektion nachweisen können. Es gibt zuverlässige Tests, mit denen eine frühere Infektion nachträglich feststellbar ist. Hinzu kommen starke Indizien, dass die Immunität nach überstandener Infektion länger anhält als nach einer Impfung. Trotzdem werden die nachträglich nachgewiesenen Genesenen nicht als Genesene nach dem Infektionsschutzgesetz akzeptiert. Und dennoch wird der Status derer mit PCR-Nachweis der Infektion auf ein halbes Jahr beschränkt, während er für Geimpfte bisher zeitlich unbefristet ist.

Das sind weitere von den vielen scheinbaren Verrücktheiten rund ums Impfen und Testen, die sich schön unter die Rubrik einsortieren lassen: macht Sinn unter dem Aspekt der Durchsetzung von digitalen Impfpässen und Umsetzung von ID2020, sonst nicht.

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags wäre in mein im Oktober erscheinendes  Buch „Endspiel des Kapitalismus“ eingegangen, wenn er vor Drucklegung bekannt geworden wäre. Deshalb wird er auf der Informationsseite zu diesem Buch in die Rubrik „Neue Entwicklungen seit Mitte Juli“ aufgenommen, im Kapitel „ID2020: Eine Nummer für jeden Weltbürger“.

Englische Version

Mehr:

Wissenschaftliche Studie zu den Gefahren und falschen Versprechungen des Digitalen Impfpasses. (Text folgt)

Dossier zu ID2020

und, etwas breiter angelegt:

Dossier zur digitalen ID

 

 

 

 

Der Beitrag erschien am 03.09.2021 auf https://norberthaering.de/
und wird hiermit freundlicher Genehmigung gespiegelt.

Bild: wdr.de