Hartz IV Erhöhung 2021

Der Bundestag hat am 05. November 2020 die Erhöhung der Regelsätze für 2021 beschlossen. Der Eckregelsatz soll um 14 Euro von 432 Euro auf 446 Euro angehoben werden (Erhöhung um ca. 3,24 Prozent).

Auch die die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft steigen, von 389 Euro auf 401 Euro.

Die Kinder-Regelsätze steigen ebenfalls. Dabei profitieren Kinder im Altern von 14 bis 17 Jahren am meisten, hier steigt der Satz von 328 € auf 373 €. Bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren steigt der Regelsatz von 308 € auf 309 € und bei Kindern bis fünf Jahren erhöhen sich die monatlichen Leistungen ab 01.01.2021 von 250 € auf 283 €.

Welche einzelnen Bedarfe der Gesetzgeber mit dem monatlichen Regelbedarf abgedeckt sieht, verdeutlicht nachfolgende Grafik:

Maßgeblicher Regelbedarf als Ausgangswert

Die Bemessung und Erhöhung des Regelsatzes soll sich an den Verbraucherpreisen (70%) sowie am Lohnniveau (30%) orientieren. Zusätzlich zu den Regelleistungen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete inkl. Heizkosten) übernommen. Zur Online Berechnung kann der Hartz IV Rechner genutzt werden.

Auch das Bundessozialgericht sowie das Bundesverfassungsgericht haben sich bereits mit den Leistungen um Hartz IV beschäftigt. Mitunter ist regelmäßig die Handhabe mit Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose sowie die Bedarfsermittlung des Regelsatzes an sich ein Streitpunkt. Betrachtet man das oben aufgeführte Diagramm, stellt sich zudem die Frage, wie ob Hartz IV zu einem menschenwürdigen Leben ausreicht.

Hartz IV Regelsätze 2021

Hartz IV Regelsatz für Kinder – Übersicht

In der Grafik finden Sie eine Übersicht der Regelleistungen für Kinder mit Aufschlüsselung nach Verwendung. Diese Werte basieren auf der Ermittlung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes – (RBEG). Die letztmalige Änderung des § 6 RBEG wurde am 09.12.2020 vorgenommen und gilt ab 01.01.2021.

Hartz IV Erhöhung beweist sich als Schmach

Die groß angekündigte Hartz IV Anpassung für 2021 beweist sich in Anbetracht der enorm steigenden Energiepreise als Milchmädchenrechnung. Es ist daher ein Trugschluss anzunehmen, dass Leistungsempfänger durch die Hartz IV Erhöhung 2021 mehr Geld zur Verfügung haben werden als zuvor.

 

 

Quelle und Grafiken: https://www.hartziv.org/