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Über die konkrete Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt – Wenn die Auskunfts- und Beratungspflicht der Behörden entfällt

Immer wieder berichten Sozialberatungsstellen darüber, dass ihre Klienten von den Sozialleistungsträgern weggeschickt werden, dort Unterlagen angeblich nicht angekommen sind und Anträge auf Leistungen ohne Begründung mündlich abgelehnt werden.

Viele ratsuchende Menschen wissen gar nicht, dass fast alle Sozialleistungsträger mit ihren Verbänden und Beratungsstellen sowie die Anbieter von sozialen Leistungen auch eine Auskunfts- und Beratungspflicht haben. Wenn ihr Anliegen schroff abgewiesen wird, fühlen sie sich noch mehr als Bittsteller, entwickeln eine ohnmächtige Wut oder resignieren völlig.

Die Auskunfts- und Beratungspflicht dient dazu, die Betroffenen auf ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen, dabei sollen die Träger dem Gebot der Sachlichkeit Rechnung tragen und sachangemessen und zutreffend informieren. Die betroffenen Ratsuchenden müssen davon ausgehen können, dass die jeweiligen öffentlichen Stellen sie rechts- und sachkundig informieren und beraten und sie deren Ausführungen vertrauen können. Deshalb sind die jeweiligen Stellen verpflichtet, zutreffende Auskünfte zu geben und ausführlich zu beraten, ungeachtet eines ggf. anderen eigenen Standpunkts. Über die konkrete Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt – Wenn die Auskunfts- und Beratungspflicht der Behörden entfällt weiterlesen