Immer mehr der rund sieben Millionen überschuldeten Menschen werden dazu gezwungen oder entschließen sich aus der Situation heraus dazu, ihre konkrete Lebenssituation an der, in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegten Pfändungsfreigrenze auszurichten. Die Einhaltung dieser Grenzen bei Pfändungen sollte ursprünglich trotz Schulden das Existenzminimum garantieren.
Die Einkommensgrenze des Arbeitseinkommens, das nicht gepfändet werden darf, liegt derzeit bei monatlich 1.555,00 Euro für eine Einzelperson, bei Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich der Betrag. Aber auch Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Dies gilt insbesondere für sogenannte Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion, wie Arbeitslosengeld, Renten, Krankengeld, Übergangsgeld oder Unterhaltsgeld.
Menschen, deren Einkommen gepfändet wird, leben in einer existentiellen Dauerstresssituation, der sie meistens allein nicht entkommen können und nicht selten endet das Schuldnerleben in der Selbsttötung.
Richtig organisiert, gibt es sogar ein würdevolles und selbstbewusstes Leben an und mit der Pfändungsgrenze. Über die konkrete Lebenssituation armer Menschen – Vom Leben an der Pfändungsfreigrenze weiterlesen

