Der Bundestag hat das Tariftreuegesetz beschlossen und will damit die Tarifbindung stärken sowie Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verhindern. Doch zentrale Bereiche wie Rüstungsaufträge bleiben ausgenommen, und die Hürden greifen erst ab hohen Schwellenwerten. Profitieren am Ende vor allem die großen DGB-Gewerkschaften?
Ein Kommentar von Alexandra Baer
Am Donnerstag wurde im Bundestag das sogenannte Tariftreuegesetz beschlossen – ein Gesetz, mit dem die Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland stärken und sogenanntes Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verhindern möchte.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte das Vorhaben bereits kurz nach Amtsantritt angestoßen. Im August 2025 brachte das Kabinett das Gesetz auf den Weg.
Am Donnerstag wurde das Tariftreuegesetz maßgeblich mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. Auch die Grünen stimmten zu, die Linke enthielt sich, die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.
Kern des Gesetzes ist die Kopplung öffentlicher Aufträge des Bundes an tarifliche Standards. Unternehmen sollen Bundesaufträge künftig nur erhalten, wenn sie Tarifverträge oder vergleichbare Arbeitsbedingungen einhalten. Insgesamt wolle man mit dem Gesetz verhindern, dass Firmen mit niedrigeren Lohnkosten einen Wettbewerbsvorteil erhalten, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Tariftreuegesetz beschlossen: Sozialer Fortschritt oder Stärkung der DGB-Gewerkschaften? weiterlesen