In Deutschland wurde im Jahr 2015 der Mindestlohn eingeführt, doch werden immer noch viele Beschäftigte um ihren Lohn geprellt und dem Staat entgehen Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben.
Die Umgehung der Zahlung des Mindestlohns ist in bestimmten Branchen besonders häufig anzutreffen, vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe, Einzelhandel und bei den privaten Haushalten. Dort sind besonders hohe Zahlen von Verfehlungen beobachtet worden und die Umgehung wird im Regelfall über die Gestaltung der Arbeitszeiten, konkret über unbezahlte Mehrarbeit erreicht. Die vielen unterbezahlten Menschen wissen genau, dass sie in der vorgegebenen bezahlten Zeit die geforderte Leistung nicht erbringen können. Sie müssen sich ihrem Schicksal ergeben, weil man das nur nachweisen und bekämpfen kann, wenn die Arbeitszeiten auch konkret kontrolliert werden.
Die Bundesregierung hat ihr Versprechen wahr gemacht und den Mindestlohn nun auf 12 Euro pro Stunde erhöht, bundesweit sollen über 6 Millionen Beschäftigte davon profitieren.
Da ist es an der Zeit, eine kleine Bilanz zu ziehen.
Verstöße gegen den Mindestlohn
Um die Auswirkungen der Pandemie unberücksichtigt zu lassen, werden hier vorrangig Daten aus dem Jahr 2019 genutzt. Damals hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit insgesamt 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohn-Verstößen gegen Unternehmen eingeleitet. Rund 1.000 Verstöße entfielen auf die Baubranche, 715 auf die Gastronomie und Hotellerie und 272 auf die Gebäudereinigung. Bei den meisten Verstößen wurde entweder der gesetzliche oder der branchenübliche Mindestlohn nicht ausgezahlt.
Geprüft wurden 54.733 Unternehmen aller Branchen und dabei Bußgelder in Höhe von knapp 27,2 Millionen Euro fällig, davon allein 8,1 Millionen Euro bei den Baufirmen. Im Gastgewerbe verhängte man 6,16 Millionen Euro Bußgelder. Die meisten Verstöße gab es mit 981 Fällen in Nordrhein-Westfalen. In Berlin wurden 201 Verstöße, in Niedersachsen 247 und in Hamburg 41 Fälle vom Zoll aufgedeckt.
Bei den hier genannten Fällen handelt es sich naturgemäß nur um die Verstöße, die bei Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher sein.
Ob die vom Bundesfinanzministerium in Aussicht gestellte Personalaufstockung von 6.000 Stellen für die nächsten Jahre eine Verbesserung bringen wird, dürfte fraglich sein. Auch weil eine Bundestagsanfrage der Grünen aus dem Jahr 2019 ergab, dass mehr als 3.000 Planstellen nicht besetzt sind, da es keine geeigneten Bewerbungen gab. Außerdem werden bis 2030 mehr als 10.000 Beschäftigte beim Zoll in den Ruhestand gehen.
Bei Minijobs gibt es die meisten Verstöße
Die meisten Verstöße gegen den Mindestlohn gab es bei den Minijobs. Die geringfügig Beschäftigten werden in der Regel nur bei Anwesenheit bezahlt. Obwohl sie Anspruch darauf haben, erhalten sie meistens keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das kommt vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen vor, dort sind auch die meisten Minijobs angesiedelt.
Neue Zahlen, die die FKS nun veröffentlichte, zeigen, dass vor allem in Speditionen, Landwirtschaft, Pflegeheimen, Gastronomie- und Reinigungsgewerbe, also in den klassischen Minijob-Unternehmen gegen die Auszahlung des Mindestlohns verstoßen wird.
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz fallen erst bei Kontrollen auf
Die Unternehmen werden aufgrund der personellen Ausstattung beim Zoll kaum behelligt, können ruhig schlafen und weiter von den Extra-Profiten träumen. Dreist wird die Auszahlung des Mindestlohns, die korrekte Aufzeichnung von Arbeitsstunden und das gesetzlich vorgeschriebene Bereithalten von Unterlagen flächendeckend in vielen Branchen unterlaufen.
Um prüfen zu können, ob ausreichender Mindestlohn gezahlt wird, müssen die Behörden erst einmal wissen, wie viele Stunden der Beschäftigte gearbeitet hat. Neben dem Zoll prüfen auch die Länder, ob die Unternehmen Arbeitszeiten und Überstunden ordentlich erfassen. Obwohl Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit seit Jahren zunehmen, kontrollieren die Behörden aber immer seltener die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.
Hier liegt auch der Grund dafür, warum einige Branchen, wie die Gastronomie, immer schwerere Geschütze gegen den Mindestlohn aufgefahren hatten – nicht wegen der Höhe des Lohns, sondern weil durch die Kontrollen erstmals die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ans Tageslicht kommen.
Tricks, um den Mindestlohn zu unterlaufen
Besonders kreativ sind die Unternehmen, wenn es um die Erfindung von Möglichkeiten geht, um den Mindestlohn zu unterlaufen. In der alltäglichen Praxis gab es bisher solche Tricksereien:
- In manchen Betrieben wurde ohne Begründung der Mindestlohn nicht gezahlt oder behauptet, für bestimmte Tätigkeiten, Anstellungsverhältnisse wie Minijobs oder Betriebsgrößen gelte er nicht.
- Es wurden den Beschäftigten neue Verträge mit reduzierter Arbeitszeit vorgelegt, aber die Arbeit im alten Umfang erwartet.
- Im Einzelhandel haben Beschäftigte in Minijobs mit ihrem Vertrag übers Jahr gesehen eine feste Summe bekommen – ohne Berücksichtigung des Mindestlohns pro Zeitstunde.
- Beschäftigte erhielten nur für eine geringe Stundenzahl den Mindestlohn, der Rest wurde „schwarz“ ausgezahlt.
- In der Gastronomie wurden Trinkgelder verrechnet, indem das Trinkgeld in einen Topf geworfen wurde, um daraus die Lohnerhöhung zu finanzieren.
- Zuschläge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wurden gestrichen, um damit formell den Stundenlohn anzuheben. Bei anderen Beschäftigten fiel der bisher gezahlte Sonn- und Feiertagszuschlag plötzlich weg.
- Urlaubstage wurden auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum von 24 Tagen reduziert, um die Mindestlohnkosten wieder „reinzuholen“.
- Minijobber wurden angehalten, Familienangehörige unter 18 Jahren bei ihrem Betrieb anzumelden, um die Ausnahmeregelung für Minderjährige zur Umgehung des Mindestlohnes zu nutzen.
- Beschäftigte durchliefen ein mehrmonatiges Praktikum und bekamen dafür kein Geld. Laut Mindestlohngesetz ist ein freiwilliges Praktikum nach Studium oder Berufsausbildung ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Pflicht- oder Orientierungspraktika. Reguläre Arbeit wurde so als Praktikum deklariert, obwohl es sich nicht um Lernverhältnisse handelte.
- Die Unternehmen reduzierten formell die Arbeitszeit, um so bei gleichbleibendem Monatsentgelt auf Mindestlohnniveau zu kommen. So etwas bedarf einer Vertragsänderung, der beide Seiten zustimmen müssen.
- Beschäftigte erhielten den Mindestlohn, mussten aber eine „Umsatzabgabe“ zahlen.
- Ein Teil der Arbeit wurde zwar zum Mindestlohn abgerechnet, Überstunden tauchten aber auf dem Lohnzettel nicht auf. In einigen Betrieben wurden bis zu 200 Überstunden nicht bezahlt. Wenn nach den Belegen gefragt wurde, gab es die gar nicht.
- Saisonarbeiter wurden während der Ernte nach Kilo und nicht nach abgeleisteten Stunden bezahlt.
- Einige Unternehmen machten sich dagegen nicht einmal die Mühe, die Nichteinhaltung des Mindestlohns zu vertuschen. Sie weigerten sich ganz offen, den Mindestlohn zu zahlen.
- Als Teil des zustehenden Lohns wurde den Beschäftigten im Sonnenstudio Solarium-Gutscheine, im Kino-Gutscheine für Popcorn oder in der Sauna Wellness-Gutscheine überreicht.
- In Nagelstudios wurde nur für die Zeit bezahlt, in der die Angestellten auch Kunden betreuten.
- Manche Gastronomen oder Friseure ließen ihre Angestellten als Selbstständige für sich arbeiten.
- Frührentner, die als Busfahrer Schüler fuhren, sollten nur dann bezahlt werden, wenn die Busse auch besetzt waren.
- In Bäckereien wurde die Vorbereitungszeit vor der Geschäftsöffnung unter den Tisch fallen gelassen.
- Beschäftigte im Dienstleistungssektor haben eine Kundenpauschale erhalten, unabhängig von der Dauer ihrer Anwesenheit im Betrieb.
- Eigentlich reguläre Arbeit, wie vor allem im Bereich Soziale Dienste, wurde als Ehrenamt deklariert und dort wurden Minijobs mit dem Ehrenamt gekoppelt.
- Die Zeitvorgaben wurden so kurz bemessen, dass sie nichts mehr mit dem realistischen Zeitaufwand zu tun hatten und bezahlt wurde nur die vorgegebene und nicht die tatsächliche Zeit.
- Im Taxigewerbe wurde das Mindestlohngesetz in besonderem Maße verletzt. Neun von zehn Taxifahrer arbeiteten für niedrigere Löhne. Von den mehr als 39.000 Vollzeitbeschäftigten der Branche verdienten zuletzt 87,7 Prozent weniger als die Niedriglohnschwelle von 2.056 Euro brutto im Monat
und
im Reinigungsgewerbe sind Arbeitsverträge mit 20 Wochenstunden verbreitet, doch in dieser Zeit kann die geforderte Zahl an Zimmern und Quadratmetern gar nicht gereinigt werden. Die Beschäftigten mussten fünf oder auch 10 Stunden mehr arbeiten, um ihr Soll zu erfüllen, aber es wurden nur 20 Stunden bezahlt.
Gewerkschaften sind optimistisch und halten die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro auch für gesamtwirtschaftlich sinnvoll
Nach der neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung
- verdienen Beschäftigte in etwa 8,6 Millionen Arbeitsverhältnissen aktuell weniger als 12 Euro brutto pro Stunde.
- sind zwei Drittel der Beschäftigten, die von einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren Frauen.
- wird für die Mehrzahl der Berufsgruppen, in denen aktuell weniger als 12 Euro bezahlt werden, eine abgeschlossene Ausbildung gefordert.
- würde von der Anhebung des Mindestlohns vor allem die Entlohnung von Beschäftigten ohne Tarifvertrag angehoben. Sie sind rund dreimal so häufig von Löhnen unter 12 Euro betroffen wie Beschäftigte, die nach Tarif bezahlt werden.
- wird die große Mehrheit der Arbeitsverhältnisse, in denen der höhere Mindestlohn direkt zu einer Lohnanhebung führen müsste, im Hauptberuf ausgeführt. Das sind derzeit 7,3 Millionen Arbeitsverhältnisse, rund 1,3 Millionen sind Nebentätigkeiten. Von den Hauptjobs sind rund drei Millionen Vollzeit- und knapp 4,3 Millionen Teilzeitstellen.
- arbeiten rund 30 Prozent der Beschäftigten, die in ihrer Haupttätigkeit nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, aktuell für weniger als 12 Euro pro Stunde. Mit Tarifvertrag sind es lediglich 9,5 Prozent.
- würde die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro in der Gesamtgruppe der Beschäftigten, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 1,0 Prozent bewirken. Unter den Beschäftigten ohne Tarifvertrag steigen die Löhne um durchschnittlich 4,1 Prozent. Die Zahlen zeigten, dass der höhere Mindestlohn vor allem eine wirksame Stütze zur Stabilisierung der Löhne von Beschäftigten ohne Tarifvertrag ist.
- könnte langfristig gesehen die Wirtschaftsleistung von einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um etwa 50 Milliarden Euro im Jahr steigen und die Einnahmen des Staates sich um rund 20 Milliarden Euro jährlich erhöhen.
und
die Gesamtbeschäftigung würde von einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auch langfristig nicht negativ beeinflusst. Im Gegenteil, die Anhebung der Lohnuntergrenze über die unmittelbar betroffenen Arbeitsverhältnisse hinaus, würde auch auf Löhne über 12 Euro ausstrahlen.
Hoher Preis muss bezahlt werden – Verdienstgrenze für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wird erhöht
Für diesen Erfolg soll aber ein hoher Preis bezahlt werden, die Verdienstgrenze für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse soll ebenfalls zum 1.10.2022 von 450 Euro auf 520 Euro heraufgesetzt und danach dynamisiert werden. Die Verdienstgrenze für „Midijobs“, für die geringere Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, soll auf 1600 Euro erhöht werden. Der Übergang zwischen Mini- und Midijob soll erleichtert werden, indem die Sozialversicherungsbeiträge im Übergang zu Midijobs noch einmal gesenkt werden sollen. Diese Aufwertung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist ein herber Rückschlag bei der Bekämpfung des Niedriglohnsektors. Denn mehr als 75 Prozent der geringfügig Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen. Es ist außerdem auch ein Rückschlag für die Förderung einer gleichberechtigten Erwerbsarbeit von Frauen, da diese Arbeitsverhältnisse die Ideologie eines kleinen Zuverdienstes für „Hausfrauen“ weiterhin verfestigen.
Die Stundenlöhne geringfügig Beschäftigter liegen derzeit im Durchschnitt zwischen 10 und 11 Euro. Das Gros wird damit deutlich unter Tarif und unter den Stundenlöhnen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gleichen Betrieb und mit vergleichbarer Tätigkeit bezahlt, das ist ein eindeutiger Rechtsverstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser Verstoß wird aber mit dem Sonderstatus dieser Beschäftigtengruppe legitimiert: Wenn Beschäftigte demnächst monatlich bis zu 520 Euro verdienen oder als Saisonkräfte nur bis zu 3 Monate im Jahr eingesetzt werden, zahlen sie bekanntlich keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Auch von den Beiträgen zur Rentenversicherung können sie sich befreien lassen, was auch die Meisten tun. Sie bekommen also ihren Stundenlohn „brutto für netto“.
Hier müssen die Unternehmen zwar über 30 Prozent an Lohnnebenkosten zahlen und damit mehr als für Beschäftigte mit Sozialversicherung. Trotzdem lohnt sich der Einsatz für sie, weil sie diese steuer- und sozialrechtliche Sonderstellung ausnutzen und die Stundenlöhne weit unter das Niveau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten absenken. Außerdem werden Geringverdiener häufig als „Stundenlöhner/Aushilfen“ behandelt. Diesen Beschäftigtenstatus gibt es arbeitsrechtlich gar nicht, doch haben diese Menschen zumindest außerhalb großer, stärker kontrollierter Unternehmen häufig keinen Kündigungsschutz oder feste Arbeitszeiten und die Hälfte der Minijobbeschäftigten erhält keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ein Drittel bekommt keinen bezahlten Urlaub.
All das ist rechtswidrig; es wird aber von vielen Beschäftigten nicht als ungerecht empfunden, da sie ja „Brutto für Netto“ bekommen.
Die Realität auf dem Arbeitsmarkt sieht doch anders aus
In Deutschland arbeiten rund 21 Prozent aller abhängig Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Er umfasst Beschäftigte, deren Stundenlöhne nur bis zu 2/3 des Median-Stundenlohns betragen. Dieser Median-Stundenlohn betrug Ende des vergangenen Jahres 18,41 Euro, die Niedriglohnschwelle lag also bei 12,27 Euro. Selbst Vollzeitbeschäftigte kamen damit bei einer 38-Stunden-Woche nur auf ein Bruttomonatsentgelt von 2.027 Euro. Dieser Niedriglohnsektor wurde in den letzten Jahren trotz guter Arbeitsmarktentwicklung, steigender Realeinkommen und sinkender Arbeitslosigkeit nur wenig reduziert. Er erreichte 2011 den Höchststand mit 24,1 Prozent aller Beschäftigten, stagnierte bis 2017 bei ca. 23 Prozent und sank bis 2021 auf 21 Prozent.
Der Niedriglohnsektor konzentriert sich auf besondere Branchen, auf besondere Beschäftigungsverhältnisse, auf besondere Regionen und auf Unternehmen mit niedriger Tarifbindung.
Die 7,2 Millionen Niedriglohnbeschäftigten arbeiteten 2019 vor allem in den Branchen
- Einzelhandel mit 159.000 = 40,1 Prozent der dort Beschäftigten
- Gastronomie mit 662.000 = 62,5 Prozent der dort Beschäftigten
- Gebäudebetreuung mit 655.200 = 61,2 Prozent der dort Beschäftigten
- Gesundheitswesen mit 612.00 = 16,4 Prozent der dort Beschäftigten
- Erziehung/Unterricht mit 345.600 = 11,7 Prozent der dort Beschäftigten
Regional betrachtet mussten 29,1 Prozent der Beschäftigten in Ostdeutschland zu Niedriglöhnen arbeiten, in Westdeutschland „nur“ 16,4 Prozent.
In den nicht tarifgebundenen Unternehmen werden häufiger Niedriglöhne gezahlt: 2017 bekamen „nur“ 17 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen einen Stundenlohn unter 12 Euro; bei allen Beschäftigten lag das Risiko aber bei 27 Prozent. Im Lohnsegment unter 12 Euro arbeiteten nur 1/3 der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen.
Nach dem Beschäftigungsstatus sind Vollzeitbeschäftigte von Niedriglöhnen zwar am wenigsten betroffen; aber auch hier arbeiten 12 Prozent im Westen bzw. 18,7 im Osten zu Niedriglöhnen. Bereits bei sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten steigt das Risiko auf mehr als ein Fünftel. Geringfügig Beschäftigte sind sogar zu mehr als 3/4 davon betroffen.
Die Branchen mit hohem Anteil an Niedriglöhnen beschäftigen auch viele Frauen in Minijobs. So arbeiteten in der Gastronomie 52,6 Prozent aller Beschäftigten im Minijob, in der Gebäudebetreuung 45 Prozent und im Einzelhandel 27,5 Prozent.
Schlechte Aussichten
Wenn man sich also den Arbeitsmarkt anschaut, mit seinem hunderttausendfachen Missbrauch mit Leiharbeit, Werkverträgen und den rund eine Milliarde dokumentierten Überstunden, die die abhängig Beschäftigten den Unternehmern jährlich mit mindestens 30 Milliarden Euro vergolden, dann kann gar nicht genug angeprangert, reglementiert und kontrolliert werden.
Der Mindestlohn wird auch mit 12 Euro pro Stunde aber weder die wachsende Armut und Lohnungleichheit verringern, noch die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung verändern, noch die Zahl der sogenannten Aufstocker senken und schon gar nicht die Konsumnachfrage steigern. Steigende Preise bei geringen Lohnerhöhungen in der Vergangenheit fressen die Einkommen derzeit einfach auf. So führt z.B. die hohe Inflation im 2. Quartal 2022 zu einem Reallohnrückgang von 4,4 Prozent, nachdem die Reallöhne im 1. Quartal 2022 um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken waren.
Richtungweisend ist auch die Anhebung der Verdienstgrenze für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die den Niedriglohnsektor weiter ausbauen wird.
Wer in dem Jubelchor das Lied von der Erfolgsgeschichte des Mindestlohns mitsingt, outet sich als jemand, der sich von der konkreten Lebenssituation der Beschäftigten um Lichtjahre weit entfernt hat.
Quellen: WSI, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), WAZ, Gegenblende, Bundesfinanzministerium, FKS, IAQ Report, BA, IAB Bildbearbeitung: L.N