Hartz IV Erhöhung 2020 um 8 Euro

Das Arbeitslosengeld II, auch unter dem Namen Hartz IV („das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt„) bekannt, ist eine Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende, die durch die Jobcenter erbracht wird. Keine andere Sozialleistungen ist so präsent und heiß diskutiert – in 2019 nun im vierzehnten Jahr nach der Einführung – und beschäftigt die Sozialgerichte in solchem Ausmaß.

Die Bundesregierung will rund 450 Millionen Euro in die Hand nehmen, um den Hartz IV Regelsatz zum 01.01.2020 um erneut 8 Euro (1,88 %) auf 432 Euro (424 Euro bis 31.12.2019) anzuheben. Die Kinder-Regelsätze steigen um 5-6 Euro. Der entsprechende Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde am 18.09.2019 vom Bundeskabinett genehmigt.

Maßgeblicher Regelbedarf als Ausgangswert

Die Regelungen sehen ab 2020 einen monatlichen Eck-Regelsatz von 432 Euro vor (424 Euro bis 2019), wobei sich die Bemessung und Erhöhung des Regelsatzes an den Verbraucherpreisen (70%) sowie am Lohnniveau (30%) orientieren soll. Für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft hat sich der Betrag jeweils von 382 Euro auf 389 Euro erhöht. Zusätzlich zu den Regelleistungen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete inkl. Heizkosten) übernommen.

Auch das Bundessozialgericht sowie das Bundesverfassungsgericht haben sich bereits mit den Leistungen um Hartz IV beschäftigt. Mitunter ist regelmäßig die Handhabe mit Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose sowie die Bedarfsermittlung des Regelsatzes an sich ein Streitpunkt. Betrachtet man das oben aufgeführte Diagramm, stellt sich zudem die Frage, wie ob Hartz IV zu einem menschenwürdigen Leben ausreicht.

Zusammensetzung des Regelbedarfs 2020

Besonders interessant ist jedoch, für was die Leistung laut Gesetzgeber vorgesehen ist. Die Berechnungsmethode des Hartz IV Regelsatzes ist im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) festgehalten. Das Statistische Bundesamt hat 2013 eine „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) durchgeführt, welche seit 2017 die Grundlage der Berechnung für den Regelsatz bildet. Dabei wurden 12 Abteilungen der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben erfasst, die in der Summe den Eckregelsatz (100 %) ergeben und regelmäßig auf den aktuell geltenden Regelsatz umgelegt werden können.

Regelbedarf ab dem 01.01.2020 / Gesamt* 100% 432,00 €

ANTEIL AM REGELBEDARF IN % VON DER RL IN € VON DER RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,86% 150,60 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,59% 41,43 €
Nachrichtenübermittlung 8,94% 38,62 €
Bekleidung, Schuhe 8,76% 37,84 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,87% 38,32 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,16% 26,61 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,93% 34,26 €
Verkehr 8,33% 35,99 €
Gesundheitspflege 3,80% 16,42 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,49% 10,76 €
Bildung 0,26% 1,12 €

Die Kategorie „Alkoholische Getränke, Tabak und Drogen“ ist in der Tabelle nicht mit aufgenommen, da für diese kein Geld im Regelbedarf vorgesehen ist.

2020: Strompreise sollen neues Rekordhoch erreichen

Es lässt sich bereits erahnen, dass die vorgesehenen Sätze der einzelnen Kategorien nicht dem tatsächlichen Bedarf eines deutschen Durchschnittsverbrauchers entsprechen. Insbesondere die tatsächlichen Kosten für „Wohnen, Energie, Instandhaltung“ übersteigen regelmäßig den vorgesehen Satz, wodurch Hartz IV Empfänger vermehrt von Stromsperren betroffen sind. Im Jahr 2020 ist für Strom und Co. 38,32 Euro  (37,60 Euro bis 2019) monatlich vorgesehen.

Allerdings werden für das kommende Jahr erneute Strompreisrekorde erwartet. Die EEG-Umlage soll 2020 um etwa 5,5 Prozent steigen, die Strombeschaffung wird durch steigende CO2-Preise teurer und auch die Preise der Netzentgelte werden deutlich angezogen. So sollen private Haushalte auch 2020 wieder tiefer in die Tasche greifen müssen.

Hartz IV Erhöhung beweist sich als Schmach

Die groß angekündigte Hartz IV Anpassung für 2020 beweist sich in Anbetracht der enorm steigenden Strompreise als Milchmädchenrechnung. Es ist daher ein Trugschluss anzunehmen, dass Leistungsempfänger durch die Hartz IV Erhöhung 2020 mehr Geld zur Verfügung haben werden als zuvor.

 

 

Quelle und Grafik: https://www.hartziv.org