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Tarifvertrag für Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in der Altenpflege scheitert an der Zustimmung des Caritasverbandes – die Kirchen fürchten sich vor dem Verlust ihrer Sonderrechte

Der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di war es gelungen, mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einen Tarifvertrag über Mindestbedingungen in der Altenpflege zu vereinbaren. Die Stundenlöhne sollten stufenweise ansteigen, sodass sie rund 25 Prozent über dem bisherigen Pflegemindestlohn liegen. Vereinbart wurden auch mindestens 28 Tage Urlaub und ein zusätzliches Urlaubsgeld von mindestens 500 Euro.

Um die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in der Altenpflege als Tarifvertrag allgemeinverbindlich zu erklären, ist die Zustimmung der beiden großen kirchlichen Unternehmen in der Altenpflege, Caritas und Diakonie, die Voraussetzung zu dem Verfahren.

Der Deutsche Caritasverband hatte dem geplanten Verfahren seine Zustimmung verweigert. Mit der Entscheidung ist wohl das gesamte Projekt eines allgemeingültigen Tarifvertrags in der Altenpflege erst einmal vom Tisch, weil die katholische Kirche um den Verlust ihrer Sonderrechte fürchtet.

Im Folgenden werden diese Sonderrechte, die schon längst abgeschafft gehören und die Situation der bei den Kirchen beschäftigten Menschen dargestellt. Tarifvertrag für Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in der Altenpflege scheitert an der Zustimmung des Caritasverbandes – die Kirchen fürchten sich vor dem Verlust ihrer Sonderrechte weiterlesen