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Zwei Jahre nach dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Von Harald Thomé

Vor zwei Jahren, am 05.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Hartz-IV-Sanktionsregimes als verfassungswidrig eingestuft. Mit klaren Worten urteilte das Gericht: „Die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften und sozialen Status, wie auch ohne Rücksicht auf Leistungen garantiert, sie muss nicht erarbeitet werden, sondern steht jedem Menschen aus sich heraus zu. Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates.“

Das Sanktionsregime im § 31 SGB II existiert weiter, Gesetzesänderungen wurden von den Unionsparteien verhindert, die Regierungsampel will das Hartz IV-System umbenennen in Bürgergeld, sagt aber gleich „an Mitwirkungspflichten halten wir fest“. Somit soll das Sanktionsregime weiter aufrecht erhalten werden.

Ändern wird sich daher nicht viel, außer dass das neue System einen neoliberalen neuen Namen bekommt.

Ich möchte den Blick auf zwei weitere Sanktionsarten richten, diese sind bisher völlig unterbelichtet und sind in der Konsequenz genauso scharf wie das für verfassungswidrig erklärte Sanktionsregime. Zwei Jahre nach dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts weiterlesen