Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission wurden emphatisch begrüßt und die Koalitionsspitzen versprachen, sie als „Gesamtkunstwerk“ eins zu eins umzusetzen.¹
Die 11. Empfehlung der Kommission „empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen“.²
Begründet wird die Empfehlung damit, dass die jetzige Hinterbliebenenrente aus einer Zeit stamme, in der die Alleinverdienerehe das dominante Familienmodell in Westdeutschland war. Die jetzt geltende Einkommensanrechnung, könne „Anreize setzen, die einer Aufnahme bzw. Ausweitung der Erwerbstätigkeit entgegen stehen“.
Das ist der springende Punkt: Alle Empfehlungen der Kommission zielen darauf soziale Regelungen zu streichen oder zu verteuern, die die Unterwerfung unter die Lohnarbeit behindern. Durch die 11. Empfehlung sollen vor allem Frauen gezwungen werden, durch Streichung eines wichtigen sozialen Schutzmechanismus sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Die Kommission formuliert so verschleiert, dass ihre Absicht schwer zu erkennen ist. Doch das Thema ist nicht neu. Alarm: Witwen- und Witwerrente sind in Gefahr! weiterlesen
