Redebeitrag von Andreas Buderus
Ein Parteiverbot fällt nicht vom Himmel.
Und ein Krieg beginnt nicht mit dem ersten Schuss.
Beidem geht etwas voraus: politische Vorbereitung, gesellschaftliche Formierung – und die Frage, wie mit denen umgegangen wird, die sich widersetzen. Das ist der Zusammenhang, um den es mir heute geht: Kriegsvorbereitung, Militarisierung, autoritäre Formierung der Gesellschaft und Repression.
Nicht, weil Deutschland 2026 dasselbe wäre wie die BRD 1956. Das ist es nicht.
Aber die Geschichte des KPD-Verbots zeigt ziemlich eindrücklich eine politische Logik, die uns auch heute interessieren sollte: Kriegsvorbereitung braucht nicht nur Waffen, Fabriken und Soldaten. Sie braucht auch Ruhe, Loyalität und Disziplin nach innen.
Das KPD-Verbot vom 17. August 1956 war nicht Ausgangspunkt, sondern ein vorläufiger Endpunkt eines bereits Jahre laufenden reaktionären politischen Re-Organisations- prozesses, überwiegend getragen von den alten faschistischen Herrschaftsgruppen und -cliquen in Industrie, Verwaltung und Justiz.
Die NATO wurde 1949 gegründet, im selben Jahr wurde erst die BRD und dann die DDR proklamiert. Bereits 1950 wurde unter strenger Geheimhaltung das sogenannte ´Amt Blank´ gegründet (Vorläufer der Bundeswehr), dessen Auftrag die illegale Wieder- bewaffnung des westlichen deutschen Teilstaates war. 1952 unterzeichnete die Adenauer-Regierung den Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft. 1955 wurde offiziell die Bundeswehr gegründet und die BRD NATO-Mitglied. Als die KPD dann nach einem fünf Jahre dauernden nachweislich durch die Regierung gesteuerten Schauprozess 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde, waren die entscheidenden Weichen für Blockkonfrontation, Westintegration und Remilitarisierung also bereits gestellt.
Diese Entwicklung war keineswegs eine historische Zwangsläufigkeit oder gar breiter gesellschaftlicher Konsens. Nach zwei vom deutschen Weltmachtanspruch ausgegangenen und von den reaktionärsten Teilen des Großkapitals angezettelten Weltkriegen und nach der militärischen Befreiung von der mörderischen faschistischen Nazi-Diktatur war die Ablehnung der Wiederherstellung einer kapitalistisch monopolistischen Eigentums- und Reproduktionsordnung und vor allem auch einer erneuten deutschen Militärmacht weit verbreitet. Sie wurde vom überwiegenden Teil der organisierten Arbeiterbewegung, (in den ersten Jahren nach der Befreiung vom Faschismus) den Gewerkschaften, der KPD und der FDJ getragen, reichte aber auch tief in die SPD und bis in bürgerliche Kreise hinein.
Ein besonders anschauliches Beispiel dafür, wie Antikommunismus – schon damals – politisch funktionierte, ist die Kriminalisierung und Unterdrückung der Volksbefragung gegen die Remilitarisierung von 1951. Sie wurde maßgeblich von Kommunistinnen und Kommunisten getragen, traf aber auf eine gesellschaftliche Opposition, die weit darüber hinausging. Trotz des Verbots beteiligten sich Millionen. Die Führungen von SPD und Gewerkschaften grenzten sich allerdings von der kommunistischen Aktionseinheit ab – während die Bundesregierung die gesamte Bewegung unter das Verdikt kommunistischer Steuerung stellte.
Der Verbotsbeschluss vom 24. April 1951 bezeichnete die Volksbefragung ausdrücklich als „von der SED betrieben“; Adenauer sprach von der „kommunistischen Volksbefragung“.
Genau darin lag die Wirkung der Antikommunismuskeule:
Sie traf nicht nur Kommunist*innen. Sie machte schon die Zusammenarbeit mit ihnen verdächtig, spaltete die antifaschistische, antimilitaristische und emanzipatorische Opposition – insbesondere die Arbeiter*innenbewegung – und verschob die Grenze dessen, was noch als legitimer Protest gelten durfte – und was eben nicht.
Parallel wurde die politische Repression verschärft: 1951 wurde die FDJ in Westdeutschland verboten und der Verbotsantrag gegen die KPD gestellt. Am 11. Mai 1952 wurde in Essen eine Demonstration gegen Wiederbewaffnung verboten; der 21-jährige Arbeiter und Kommunist Philipp Müller wurde von der Polizei hinterrücks erschossen.
Die organisierte Arbeiterbewegung und ihre Handlungsspielräume wurden rechtlich eingehegt. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 verpflichtete Betriebsräte auf die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ und „Friedenspflicht“ und beendete endgültig die Auseinandersetzung um die Mitbestimmung auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten zugunsten des Kapitals. 1955 wurde der politische Streik durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, weitgehend aus dem legitimen gewerkschaftlichen Handlungsrepertoire gedrängt. Der das Urteil verkündende BAG-Präsidenten Hans Carl Nipperdey war ein hoch dekorierter Nazijurist. Marxistische Gewerkschafter wie Viktor Agartz – SPD-Mitglied – oder Willi Bleicher wurden politisch isoliert und marginalisiert, weil sie am Anspruch einer klassenautonomen gewerkschaftlichen Gegenmacht und einer sozialistischen Utopie festhielten.
In diesen historisch politischen Zusammenhang gehört das KPD-Verbot von 1956.
Und genau hier liegt für mich die Verbindung zur Gegenwart.
Spätestens seit der Verkündung der Zeitenwende im Februar 2022 erleben wir erneut eine umfassende und permanent beschleunigte Militarisierung der gesamten Gesellschaft – weit über die Aufrüstungsprogramme hinaus. Seit der Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie von 2024 wird militärische Produktionsfähigkeit ausdrücklich zu einer dauerhaften Aufgabe staatlicher Industriepolitik. Produktion, Forschung und Infrastruktur werden zunehmend in eine militärische Sicherheitslogik integriert.
Entscheidend ist aber, was das im und für das gesellschaftliche Miteinander bedeutet.
Wir erleben bereits die Ausgrenzung antimilitaristischer Positionen auch innerhalb der Gewerkschaften – gerade dort, wo Kolleginnen und Kollegen nicht nur allgemein für Frieden eintreten, sondern Rüstungsproduktion, Kriegstüchtigkeit und die Einbindung der Gewerkschaften in diese Politik praktisch infrage stellen und den unmittelbaren Zusammenhang mit dem Sozialkahlschlag herstellen.
Der Burgfrieden entsteht heute weniger durch formale Vereinbarungen als durch zunehmend nur noch opportunistisch kapitulantenhafte Sozialpartnerschaft der Apparate und die Bindung von Arbeitsplätzen an Rüstungsaufträge mit ausdrücklicher Zustimmung oder gar auf Betrieben von Gewerkschaft und Betriebsräten – wie z.B. bei VW.
Wir sehen darüber hinaus neue Formen existenzieller Sanktionierung publizistischer Tätigkeit. Der Journalist Hüseyin Doğru wurde im Mai 2025, der Schweizer Publizist und Militäranalyst Jacques Baud im Dezember 2025 von der EU mit Sanktionen belegt. Die EU begründet dies mit der angeblichen Unterstützung russischer Destabilisierungs- und Informationsmanipulationsaktivitäten.
Die Folge sind aber massive existentiell bedrohliche Eingriffe – unter anderem Vermögenssperren und das Verbot wirtschaftlicher Unterstützung – ohne vorherige strafrechtliche Verurteilung und ohne rechtsstaatliche Verteidigungsmöglichkeit.
Das verbindet sich mit einer systematisch betriebenen Verengung des öffentlichen Meinungskorridors. Abweichende Analysen werden immer häufiger nicht lediglich als „falsch“ bestritten, sondern als „Desinformation“, „Propaganda“ oder Sicherheitsproblem markiert.
Das ist keine formale Zensur, führt aber zu faktischen Denkverboten.
Besonders deutlich wird die repressive Entwicklung bei der Palästina-Solidarität.
In Großbritannien wurde Palestine Action im Juli 2025 nach dem Terrorism-Act aus dem Jahr 2000 verboten; im Juli 2026 wurden neun Aktivist*innen wegen militanter Aktionen gegen den israelischen Rüstungskonzern Elbit zu hohen Haftstrafen verurteilt. Selbst bürgerliche UN-Menschenrechtsexperten sprechen in diesem Zusammenhang von einem „problematischen Missbrauch des Antiterrorrechts gegen Protest“.
In Deutschland sitzen seit über einem Jahr fünf Aktivist*innen der Kampagne ´Shut Elbit down´ – die sogenannten ´Ulm 5´ – unter verschärften Haftbedingungen in einem Hochsicherheitstrakt in Untersuchungshaft. Seit April 2026 wird ihnen vor dem Staatsschutzsenat des OLG Stuttgart in Stuttgart-Stammheim der Prozess gemacht – in eben dem Prozessgebäude, das untrennbar mit den Terrorprozessen der 1970er-Jahre verbunden ist. Sie werden beschuldigt, in den Räumlichkeiten von Elbit Systems Deutschland in Ulm Sachschäden verursacht zu haben. Niemand wurde verletzt. Konkret lautet die Anklage auf mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, gemeinschaftliche Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.
Gleichzeitig verändert sich weitgehend unbeachtet in zunehmendem Tempo die staatliche repressive Sicherheitsarchitektur.
- Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett eine Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. BND und Verfassungsschutz sollen nicht mehr nur beobachten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv eingreifen können. Das ist nicht weniger als die Aufweichung des historisch aus den Erfahrungen von Faschismus und Gestapoterror entstandenen Trennungsprinzips zwischen Nachrichtendiensten
und Polizei. - Die Notstandsverfassung der späten 60er Jahre wird praktisch aktiviert.
Am 1. Juli 2026 beschloss die Bundesregierung, die überwiegend aus dem Kalten Krieg stammenden Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze zu modernisieren und die Verzahnung von militärischer und ziviler Seite ausdrücklich zu stärken. - Die Berufsverbotepraxis der siebziger und 80er Jahre feiert grausame Urständ:
Der Radikalenerlass stammt von 1972; seit 2026 gibt es in Hamburg wieder eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Bewerberinnen und Bewerber im öffentlichen Dienst. Andere Bundesländer sind gerade dabei dem Hamburger Beispiel zu folgen. Und die Gewerkschaft ver.di hat in der letzten Tarifrunde zum TVöD eine Klausel unterschrieben, die vorsieht, dass Auszubildende nur nach einer Überprüfung ihrer Verfassungstreue durch den Inlandsgeheimdienst übernommen werden können.- 2024 wird Ahmad Othman, IT-Administrator beim Land NRW wegen seines politischen Engagements in der Palästinasolidarität gekündigt. Trotz mittlerweile mehrfach gewonnener Arbeitsgerichtsprozesse wird ihm bis heute die Wiedereinstellung verweigert.
- 2025 wird Lisa Poettinger als Lehramtsanwärterin in Bayern wegen ihres antifaschistischen Engagements und weil sie Aktivistin von Instinction Rebellion ist, das Refrendariat verweigert.
- Christopher Tersch wird im Herbst 2025 in Sachsen von der DHL fristlos gekündigt wegen eines Aufrufs zur Blockade von Waffenlieferungen an Israel im Rahmen eines Gewerkschaftsprotestes.
- Melanie Schweizer, wird 2025 vom Arbeitsministerium Berlin wegen israelkritischer Positionierungen auf Social Media gekündigt.
Und das sind nur vier von unzähligen Beispielen dafür, wie ganz aktuell wieder zunehmend politische Repression gegen widerständige und insbesondere antimilitaristische Positionen alltäglich wird, für den Versuch, eine wachsenden antimilitaristische Opposition schon im Entstehen im wahrsten Sinne des Wortes mundtot zu machen.
In all diesen Entwicklungen liegt für mich die Aktualität des KPD-Verbots.
Repression beginnt nicht erst mit einem Parteiverbot.
Sie beginnt dort, wo aus politischem Widerspruch ein Loyalitätsproblem wird;
wo Antimilitarismus als Sicherheitsrisiko erscheint; wo Protest, Streik und publizistischer Widerspruch nicht mehr nur bekämpft, sondern aus dem Bereich legitimer gesellschaftlicher Auseinandersetzung herausdefiniert und verfolgt werden.
Die Geschichte wiederholt sich nicht.
Aber die historische Erfahrung von 1951 bis 1956 zeigt:
Wer Krieg nach außen vorbereitet, braucht Ruhe und Disziplin nach innen.
Und deshalb gehört zum Kampf gegen Kriegsvorbereitung immer auch der Kampf für gewerkschaftliche Unabhängigkeit, politische Streikfähigkeit, Meinungs- und Organisationsfreiheit. Wir brauchen heute mehr denn je wieder die Bereitschaft zu kollektiver Widerständigkeit, Arbeitskampf und gesellschaftlicher Gegenmacht und den Mut zu zivilem Widerstand bis hin zum Generalstreik.
Krieg dem Kriege!
Hoch! die internationale Solidarität!
Denn trotz Verbot, sie ist nicht tot – sie lebt noch die Commune!
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Redebeitrag von Andreas Buderus, den er am 23.08.2026 auf der Diskussionsveranstaltung zu ´70 Jahre KPD-Verbot´ der Initiative ´Gib Antikommunismus keine Chance!´ in Gelsenkirchen gehalten.
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Der Autor:
Andreas Buderus ist Gewerkschaftsaktivist und Mitinitiator der gewerkschaftlichen Basisinitiative ´SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden´
Bild: Von G. Hoffmann, Quelle BArch Bild 183-40899-001