Die Dortmunder Variante von: „Sozial ist, was Arbeit schafft“

Im Bericht „Zur sozialen Lage in Dortmund 2018“ ist auch ein kurzer „Exkurs: Vom Strukturwandel auf dem Weg zur Digitalisierung“ der Wirtschaftsförderung aufgeführt. Darin wird der Beitrag der Wirtschaftsförderung zur Verbesserung der sozialen Situation der Menschen in Dortmund beschrieben, der hauptsächlich darin besteht, „indem sie attraktive Rahmenbedingungen für die Gründung und die Ansiedelung neuer Unternehmen schafft, bestehende Unternehmen partnerschaftlich unterstützt, Netzwerke für technische und soziale Innovation betreibt und die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fördert“.

Im Folgenden wird der Beitrag der Wirtschaftsförderung im Sozialbericht 2018 wörtlich wiedergegeben und die Aussagen  über die Beschäftigungsförderung einmal genauer beleuchtet.

Bericht „Zur sozialen Lage in Dortmund 2018“:

„Exkurs: Vom Strukturwandel auf dem Weg zur Digitalisierung
Die soziale Situation in Dortmund aus Sicht der Wirtschaftsförderung

Die soziale Situation ist in jedem Gemeinwesen eng mit der Erwerbssituation der Bevölkerung verknüpft. Dies gilt auch für die Stadt Dortmund und ihre Bürgerinnen und Bürger. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund leistet zur Verbesserung der sozialen Situation der Dortmunderinnen und Dortmunder ihren Beitrag, indem sie attraktive Rahmenbedingungen für die Gründung und die Ansiedelung neuer Unternehmen schafft, bestehende Unternehmen partnerschaftlich unterstützt, Netzwerke für technische und soziale Innovation betreibt und die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fördert.

Dortmund hat in den vergangenen 50 Jahren einen bemerkenswerten strukturellen Wandel durchlebt, weg von einer vorwiegend durch Montanindustrie geprägten Stadt hin zu einem modernen wissensgeprägten Technologie- und Dienstleistungsstandort. Einher mit diesem Wandel der lokalen Wirtschaftsstruktur ging auch ein Wandel des Arbeitsmarktes: Boten die Schwerindustrie und das produzierende Gewerbe über Jahrzehnte hinweg ein breites Spektrum an Verdienstmöglichkeiten auch für An- und Ungelernte, so kam es im Zuge der strukturellen Veränderungen in der Montanindustrie zu einem

starken Rückgang an Arbeitsplätzen. Insgesamt verlor die Stadt in der Zeit von 1960 bis 1994 rund 90.000 Arbeitsplätze, die Arbeitslosenquote stieg auf zeitweise 18 Prozent. Damit verbunden war nicht selten eine erhebliche Verschlechterung der sozialen Situation. Aus Arbeitslosigkeit wurde oftmals Langzeitarbeitslosigkeit, zunehmend verfestigt und entkoppelt von der konjunkturellen Situation, mit allen Begleiterscheinungen. Ein steigender Bezug von Transferleistungen und Kaufkraftverluste gehörten zu den Folgen.

Im Jahr 2018 steht Dortmund, insbesondere im Vergleich mit anderen Kommunen aus dem Ruhrgebiet, solide da. Die Einwohnerzahl ist auf über 600.000 Personen gestiegen, ca. 240.000 Personen befinden sich in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Dies war zuletzt Mitte der 1970er Jahre der Fall. Allein im Jahr 2017 wuchs die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 8.000 Personen.

Die Basis für die Entwicklung Dortmunds hin zu einem erfolgreichen Dienstleistungs- und Hochtechnologiestandort, der Hochqualifizierte aus dem In- und Ausland anzieht, wurde durch die Hochschulgründungen und später durch eine proaktive Förderung von Gründungen im IT- und Technologiebereich gelegt.

Auf der anderen Seite ist aktuell eine starke Veränderung der Helferarbeitsmärkte für An- und Ungelernte zu beobachten. Einfache Tätigkeiten kommen zunehmend unter Substitutionsdruck, sie können vermehrt auch durch digital gesteuerte Prozessketten abgebildet werden. Dies wird, trotz einer inzwischen auf 9,8 Prozent (Oktober 2018) gesunkenen Arbeitslosenquote, für die Stadt und ihre Einwohnerinnen und Einwohner zu einer Herausforderung, da sich neue Tätigkeiten und Strukturen herausbilden, die sich deutlich von den Mustern klassischer Erwerbsarbeit unterscheiden werden.

Die Wirtschaftsförderung Dortmund nimmt diese Herausforderungen an. Sie schafft Rahmenbedingungen für einen Standort Dortmund, der für die Ansiedelung neuer Unternehmen attraktiv ist. Ein Beispiel hierfür sind die Aktivitäten auf dem Gelände der Westfalenhütte. Hier ist es in den vergangenen Jahren gelungen, eine industrielle Brache in einen florierenden Logistikstandort zu transformieren. Unternehmen wie Decathlon, Schenker oder Amazon haben im Dortmunder Norden über 3.500 neue Arbeitsplätze, vielfach für An- und Ungelernte, geschaffen. Auf der anderen Seite der Innenstadt entstehen im Bereich von ‚Phoenix-West‘ eine Vielzahl von Arbeitsplätzen auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, beispielsweise in der neuen Zentrale des Netzbetreibers Amprion oder auch auf dem ‚Wilo Campus‘.

Ebenso engagiert sich die Wirtschaftsförderung in der Beschäftigungsförderung. Denn nur ein geregeltes Einkommen aus Erwerbsarbeit ermöglicht ein sozial abgesichertes Leben, ohne Abhängigkeit von Transferleistungen. Um zu verhindern, dass junge Talente mit schwierigen Startchancen dem Arbeitsmarkt verlorengehen, unterstützt die Wirtschaftsförderung Dortmunder Schülerinnen und Schüler beispielsweise im Projekt ‚jobtec‘ und mit einem Übergangs management an der Hauptschule Husen. Um bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und die für Dortmund so wichtigen kleinen und mittleren Unternehmen bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen, eröffnet die Wirtschaftsförderung Dortmund ihnen über die Programme Potenzialberatung, Bildungsscheck und ‚unternehmensWert:Mensch‘ Zugänge zu Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ebenso unterstützt sie, gemeinsam mit unterschiedlichen Trägern, über das Landesprogramm ‚Öffentlich geförderte Beschäftigung‘ Langzeitarbeitslose durch Qualifizierung und Coaching auf dem Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Neben den genannten Förderprogrammen setzt die Wirtschaftsförderung, unter anderem in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialamt, aber auch eigene beschäftigungspolitische Impulse. So beschreitet die Stadt Dortmund aktuell den landesweit beachteten Weg, mit der Etablierung eines ‚Service Center kommunale Arbeit‘ (SCA) über eine Neuausrichtung, u.a. der kommunalen Vergabepraxis, positive Arbeitsmarkteffekte für Langzeitarbeitslose zu erzielen. Diese enge Form der ressortübergreifenden Kooperation zwischen Wirtschaftsförderung, Sozialdezernat und Jobcenter ist in ihrer Struktur in Deutschland bisher einzigartig“.

Die Wirtschaftsförderung scheint vermitteln zu wollen, dass es einen einheitlichen Arbeitsmarkt, mit erwerbslosen und erwerbstätigen Menschen gibt

In dem Statement der Wirtschaftsförderung werden die neu entstandenen Arbeitsplätze willkürlich hintereinander gereiht, ohne zu berücksichtigen, dass diese zusätzlichen Stellen zu 75 Prozent aus Teilzeitstellen bestehen. Man unterschlägt auch, dass es in Dortmund seit mehr als 30 Jahren einen völlig zersplitterten Arbeitsmarkt gibt, der durch die Hartz-Gesetzgebung, auf Drängen der organisierten Unternehmerschaft, noch weiter zerfleddert wurde. Befristung, Teilzeit, Leiharbeit, Minijobs und andere prekäre Arbeitsverhältnisse wie die wachsenden Zahlen der Tagelöhner laufen nebeneinander her und immer mehr Menschen können von ihrem Lohn nicht leben und müssen dann als Aufstocker Transferleistungen vom Jobcenter beziehen.

Nun kommen die Beschäftigten des „sozialen Arbeitsmarktes“ hinzu, die wiederum eine Sonderstellung auf dem Arbeitsmarkt einnehmen sollen und diese Beschäftigungsform in der Öffentlichkeit hochgelobt wird.

Hoffnung auf den „Sozialen Arbeitsmarkt“

Um den Arbeitsmarkt in Schwung zu bringen liegen die großen Hoffnungen auf dem „Sozialen Arbeitsmarkt“ und auf dem für viele Akteure unbekannten Beschäftigung gemäß Teilhabechancengesetz.

Die Regierungskoalition hat Ende letzten Jahres im Bundestag das Teilhabechancengesetz beschlossen, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Sie stellt vier Milliarden Euro bereit, um Unternehmen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen für langzeitarbeitslose Menschen anbieten, die Lohnkosten zu subventionieren. Ohne jedwede arbeitsmarkt- und sozialpolitische Diskussion wurde mit dem neuen Gesetz ein gravierender Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Neuerdings steht allen wirtschaftlichen Organisationsformen, auch der heimischen Privatunternehmen und -konzernen, staatliche geförderte Beschäftigung, ohne irgendeine Einschränkung offen.

Das neue Gesetz sieht im Einzelnen vor, dass

  • die Dauer der Maßnahme fünf Jahre oder auch eine kürzere Befristung mit optionaler einmaliger Verlängerung explizit erlaubt ist.
  • nach 5 Jahren keine Verpflichtung für die Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung besteht und ein Großteil der Betroffenen wieder in den Hartz-IV-Bezug gehen wird.
  • der typische Arbeitsvertrag im Rahmen dieser Förderung voraussichtlich zunächst auf zwei Jahre angelegt sein wird und bei guter Führung und Leistung anschließend für drei Jahre verlängert werden kann.
  • es sich nur zum Teil um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Da keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhoben werden, ist am Ende nur der Hartz-IV-Bezug möglich und das Hartz IV-System greift wieder. Es muss nicht Arbeitslosengeld 1 nach dem SGB III gezahlt werden und es fallen keine Vermittlungskosten an.
  • die Jobcenter zusammen mit den potenziellen Arbeitgebern entscheiden, welcher Mensch welche Stelle annehmen muss. Der Arbeitszwang seitens der Jobcenter steht dabei der Selbstbestimmung des Einzelnen entgegen.
  • ein Angebot nicht abgelehnt werden kann. Auf jegliche Verweigerung folgt die Sanktionierung durch die Jobcenter.
  • der Mindestlohn, selbst in Vollzeit sind das etwa 1.550 Euro brutto, zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel ist. Schon gar nicht kann man davon eine Familie ernähren.
  • es sich um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme handelt und sich damit kein Arbeitsverhältnis begründet. So sind Verstöße gegen Arbeitsrechte und Arbeitsschutz vorprogrammiert.
  • im Zuge der Beschäftigung von Zusatzjobbern reguläre Beschäftigung in nicht zu vernachlässigendem Umfang verdrängt und der bestehende Wettbewerb beeinflusst werden.
  • Maßnahmeteilnehmer aus der Maßnahme durch die Arbeitsverwaltung abberufen werden können, z.B. für Bildungsmaßnahmen oder eine andere Arbeitsaufnahme

und

dass die Beschäftigten immer noch unter der Knute der Jobcenter stehen. Da es sich um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme handelt, sind sie während der gesamten Laufzeit nicht nur ihren Unternehmen, sondern auch der „Betreuung“ durch die Jobcenter unterworfen.

Sanktionen können auch hier greifen

Im § 31 des SGB II wird unter dem Begriff „Pflichtverletzungen“ festgelegt, dass langzeitarbeitslose Menschen vom Jobcenter sanktioniert werden können, wenn sie z.B. eine Maßnahme nicht annehmen oder unterbrechen. Auf jegliche Verweigerung folgt die Sanktionierung durch die Jobcenter. Dies kann dazu führen, dass die Menschen gar kein Einkommen mehr erhalten, je nachdem, wie viel Prozent laut Vorgaben vom laufenden Bezug gestrichen werden.

Das Gothaer Sozialgericht war bundesweit das erste Gericht, das die Frage aufgeworfen hat, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es fragt, ob auch neben der Verletzung der Gewährleistungspflicht des Existenzminimums und damit auch des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch Sanktionen berührt werden.

In der nächsten Zeit wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber entscheiden müssen, ob die Sanktionen im SGB II mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Sanktion ist immer Strafe und Legitimation zugleich. Einmal wird bestraft und zum anderen den Menschen gezeigt, dass der Staat dazu das Recht hat, dass er das tun darf. Ohne Sanktionen würde das Hartz-IV-System seine Effektivität und Abschreckung als Mittel zur Lohnsenkung verlieren.

Grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit wird ausgehebelt

Die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit wird ebenfalls berührt, wenn die Menschen gezwungen werden, jede Arbeit, Beschäftigung oder Maßnahme anzunehmen.

Der Aspekt der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit hat in den seit Jahren geführten Diskussionen um die Sanktionsmechanismen praktisch so gut wie nie eine Rolle gespielt. Die Menschen, die im Hartz-IV-Bezug sind, stehen permanent unter Druck möglicher Sanktionen, weil jeder Vermittlungsvorschlag des Jobcenters ein „nicht ablehnbares Angebot“ sein kann. Die Freiheit der Berufswahl gibt es für sie nicht.

Bei der Beschäftigung nach dem Teilehabechancengesetz wird auch die SGB II Vorschrift des § 10 Abs. 2 angewandt. Danach ist einem erwerbslosen Menschen jede Arbeit zumutbar und er kann nur ausnahmsweise Arbeitsangebote ablehnen, z.B. nur, wegen besonderer körperlicher Anforderungen oder wegen der Gefährdung der Erziehung des Kindes. Ausdrücklich kein „Wichtiger Grund“ zur Ablehnung eines Vermittlungsangebots sollte sein, dass die „Arbeitsbedingungen ungünstiger“ als die Bedingungen des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses sind. Das ist der Hebel, mit dem man die Beschäftigten mit staatlichem Zwang in den Niedriglohnsektor drängt.

Staatlich subventionierte Leiharbeit

Neu beim Teilhabechancengesetz ist auch, dass Zeitarbeitsfirmen nicht als Förderberechtigte ausgeschlossen werden. Die Branche, die schon jetzt größter Abnehmer von langzeitarbeitslosen Menschen und Profiteur der Agenda 2010 ist, trommelt für das Gesetz am Lautesten. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. bietet bereits Seminare an und plant eine Broschüre, um seinen Mitgliedern Anleitungen für das Ausschöpfen des neuen Fördertopfs an die Hand zu geben. Denn das neue Gesetz macht die Träume dieser Branche wahr. Sie können ab sofort einen Menschen für 24 Monate anstellen, sich die kompletten Lohnkosten vom Staat bezahlen lassen und das Geld, das sie für die Verleihung der Angestellten erhalten, als Gewinn einstreichen. Der Leiharbeiter darf nicht mal kündigen, da ihm dann Sanktionen vom Jobcenter drohen.

Weiterer Ausbau des Niedriglohnsektors

Die Schaffung von voraussichtlich bis zu 800.000 zusätzlicher Beschäftigungs-/Maßnahme/- Arbeitsplätzen werden die Beschäftigungs- und Entlohnungsbedingungen aller Beschäftigten beeinflussen. Sie wird eine Umschichtung in den Betrieben zur Folge haben und reguläre Stellen abbauen.  Die verbleibenden Beschäftigten entwickeln zunehmend Ängste um ihren Arbeitsplatz und leisten, wenn sie Glück haben, bezahlte Mehrarbeit. Dadurch verhindern sie Neueinstellungen und können ihre familiären und sozialen Beziehungen nicht mehr pflegen. Sie verzichten auf die notwendige Genesungszeit bei Krankheit, schädigen damit ihre Gesundheit und verursachen mehr Kosten für das Gesundheitssystem. Gesamtgesellschaftlich wird eine angstgetriebene Hoffnungslosigkeit erzeugt und die Konkurrenz bestimmt noch mehr den Alltag.

Immer mehr öffentliche und private Unternehmen ziehen sich weiter aus ihrer Verantwortung zur Schaffung von regulären Arbeitsplätzen zurück. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass eine bewusst erzeugte Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte forciert wird: mit Hinweis auf die leeren Kassen wird eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz gefördert, notwendige Arbeiten durch Arbeitskräfte aus dem „Sozialen Arbeitsmarkt“ erledigen zu lassen.

Vermittlungshemmnisse

Bisher war es so, dass die langzeitarbeitslosen Menschen systematisch vom ersten Arbeitsmarkt strikt ferngehalten wurden, auch weil sie für den Maßnahmeträger gut eingearbeitete vollwertige Beschäftigte sind und in den sogenannten Zweckbetrieben der Wohlfahrtsverbände und gemeinnützigen Unternehmen für Profit sorgten. Weil sie aber immer noch unter Vermittlungshemmnissen litten, mussten sie wieder in eine Maßnahme mit sozialpädagogischer Begleitung. So gibt es Menschen die in den vergangenen 14 Jahren Hartz IV-System nur in Maßnahmen beschäftigt waren, wegen ihrer Vermittlungshemmnisse.

Mit dem neuen Gesetz werden nun die Vermittlungshemmnisse innerhalb von 3 Monaten durch die Coaches behoben und die Menschen können dann sofort auf den ersten Arbeitsmarkt in den Niedriglohnsektor geworfen werden.

 

Zynischer, aber auch entlarvender geht es kaum, wenn auch die Dortmunder SPD dieses Teilhabechancengesetz als Vorbild für das neue Sozialstaatskonzept  der Partei verkauft. Dabei ist es doch wohl eher ein Gesetz, das die Chancen und Teilhabe der Privatunternehmen und-konzerne am Weltmarkt fördert, mit staatlicher Lohnsubvention.

 

 

Quellen: SGB II, SGB II, konkret 4/19, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.,waz, Quelle: Stadt Dortmund, WAZ, ISB e.V.

Bild: ver.di.de