Frau, alleinerziehend, arm – beim Unterhaltsvorschuss muss dringend etwas passieren

tagesmutterDie feministische Bewegung ist in den vergangenen Jahren in die Defensive geraten. Seit der Weltfrauenkonferenz in Peking vor 20 Jahren hat sich der Gender Mainstreaming in den Vordergrund geschoben und wurde Teil der Europa- und Frauenpolitik der Bundesregierung. Mit der Vorgabe der generalisierten Ausrichtung, dass sich auch die Männer beim Aufbau einer geschlechtergerechten Gesellschaft beteiligen sollen.

Die Gleichstellungspolitik sollte nun alle Politikbereiche erreichen und die Genderpolitik wurde als Querschnittsaufgabe der Politik, der Institutionen und Organisationen definiert, mit erheblichen Auswirkungen für die Frauen. So wurden eigenständige Frauenorganisationen dann mit dem Vorwurf der „Diskriminierung von Männern“ angeprangert, reine Frauenveranstaltung in den Bildungsinstitutionen als überflüssig gebrandmarkt und gute Frauenberatungsstellen seitens der Geldgeber zu Familienberatungsstellen umgewandelt.

Bereits in den 1970er Jahren hofften viele Frauen darauf, dass sie, wenn sie mit ihrem Kind oder ihren Kindern, ohne den Erzeuger auch alleine leben und zurechtkommen könnten. Viele von ihnen glaubten, kein Risiko einzugehen, weil sie dachten, dass die Frauenpower anhalten und weitere Fortschritte für sie bringen würde. Sie sahen sich als engagierten Teil einer Bewegung und als Alleinerziehende fühlten sie sich als die Vorhut der besseren Zeit.
Sie haben sich gewaltig getäuscht.
Heute wachsen mehr als zwei Millionen Kinder in Deutschland bei Alleinerziehenden auf. Rund die Hälfte von ihnen bekommt laut Studien keinen Unterhalt vom anderen Elternteil.
Sie rutschen dann in HARTZ IV ab und bleiben dort fest sitzen. Falls sie berufstätig sind, bekommen sie weniger Entgelt als die Männer im gleichen Job, sind durch Beruf, Kinder, Haushalt und Pflege der Angehörigen doppelt und dreifach überlastet und warten gebannt ab, bis die 192 Euro Unterhaltsvorschuss nach maximal sechs Jahren oder nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes ausläuft.
Alleinerziehende und ihre Kinder werden so systematisch in die Armut getrieben.

Von den mehr als zwei Millionen Kinder, die derzeit in Deutschland bei Alleinerziehenden aufwachsen bekommt rund die Hälfte von ihnen keinen Unterhalt vom anderen Elternteil.
Ihnen soll der sogenannte Unterhaltsvorschuss helfen, das Haushaltseinkommen von Alleinerziehenden zu stabilisieren und um zu verhindern, dass sie in die Grundsicherung abrutschen. Aktuell erhält das einzelne Kind vom Staat bis zu 192 Euro monatlich.
Doch diesen Unterhaltsvorschuss gibt es nur maximal sechs Jahre lang und nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Danach ist Schluss, so ist es gesetzlich geregelt. Durch diese Befristung wurde die Zahlung zuletzt jährlich für 70.000 Kinder eingestellt.

Für die Alleinerziehenden und ihre Kinder ist das ein Riesenproblem: Viele Mütter arbeiten in Teilzeit und haben ohnehin wenig Geld. Wenn der Unterhaltsvorschuss dann wegfällt, rutschen sie in die Armut und in die Überschuldung. Dann wird das Mittagessen in der Schule, der Ersatz der Kinderkleidung oder der Nachhilfeunterricht zur Kostenfalle, das alles können sie kaum noch finanzieren.
Für die Kinder bedeutet der Wegfall des Unterhaltsvorschuss pure Armut und schlechtere Chancen im Leben.
Das Erreichen der Höchstbezugsdauer von 72 Monaten ist der Hauptgrund für das Einstellen der Zahlungen durch das Jugendamt. Gemeinsam mit der Vollendung des 12. Lebensjahres wird in knapp 43 Prozent aller Fälle die Leistung eingestellt. Das sind Umstände, auf die die Betroffenen überhaupt keinen Einfluss haben.

Beide Grenzen sind nicht nachvollziehbar und mit nichts zu begründen. Niemand kann momentan erklären, warum diese Grenzen gezogen wurden.

Paradox ist, dass ein Kind nach sechsjährigem Bezug von Unterhalt oder ein Kind ab dem vollendeten 12. Lebensjahr plötzlich keinen Bedarf mehr haben soll, obwohl die Bedarfe nach der Düsseldorfer Tabelle, die die Höhe der Unterhaltsleistung bestimmt, mit steigendem Alter wachsen.

Eine Weiterzahlung über die besagten Grenzen hinaus würde sich auch rechnen. Die hier eingesparten Gelder ziehen ein Vielfaches an Folgekosten nach sich und würden sogar Einsparungen im Haushalt für Arbeit und Soziales bringen, da weniger Bedürftigkeit entstehen würde. Auch sind Einsparungen im Gesundheitswesen zu erwarten, weil Alleinerziehende häufiger, bedingt durch die tägliche Überlastung, seelisch und körperlich erkranken.

Bedingt durch die Personalausdünnung bei den Jugendämtern werden zunehmend weniger Euro von den Erzeugern gefordert, wie die gegenwärtig absolut geringe Rückholquote zeigt.

Es muss schnellstens die Befristung auf 72 Monate weg fallen und die Altersgrenze auf das vollendete 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) angehoben werden.

Doch die Bundesregierung sieht dazu keine Möglichkeit – aus haushaltspolitischen Gründen.
Die Schuldenbremse lässt jetzt schon schön grüßen.

 

Quelle: Report Mainz:
Bild:  irfanview.de