Schlagwort-Archive: Sanktionen im SGB II

Auch nach dem Urteil des BVerfG bleiben Sanktionen immer Strafe und Legitimation zugleich

Im Laufe der Jahre relativiert sich alles. So könnte man die Reaktionen der sonst so hartgesottenen Hartz-IV-Kritiker auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zu den Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II vielleicht erklären.

Es ist schon erstaunlich. Da gibt man sich damit zufrieden oder feiert es sogar, dass die BVerfG- Entscheidung vom 5.11.2019 Sanktionen in Gestalt eines Leistungsentzugs von bis zu 100 Prozent oder auch 60 Prozent und pauschal bis zu 3 Monate lang verfassungsrechtlich „unverhältnismäßig“ einstuft.

Nicht mehr und nicht weniger. Wäre das Gericht weitergegangen, hätte man das ganze Hartz-IV-System in Frage gestellt und wahrscheinlich völlig abstürzen lassen müssen.

Das Gesamtsystem der Sanktionen, die Strafe und gleichzeitig Legitimation der schon 2005 verfassungswidrigen „Hartz-Reformen“ ist, wird weiterhin nicht in Frage gestellt. Auch nach dem Urteil des BVerfG bleiben Sanktionen immer Strafe und Legitimation zugleich weiterlesen

Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Von Bündnis „Auf Recht bestehen“ 

Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag, wonach die bestehende Sanktionsregelung zum großen Teil als verfassungswidrig anzusehen ist und in der bestehenden Form nicht mehr angewendet werden darf. Der Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums muss nach unserer Auffassung in jedem Fall sichergestellt sein.

Das betrifft nicht nur die vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig beurteilten Sanktionen in Höhe von mehr als 30% des Regelbedarfs. Es schließt für uns auch eine Sanktionsmaschinerie aus, die starr und quasi automatisch abläuft und weder Ermessen noch eine Härtefallregelung kennt und bei der praktischen Umsetzung das Nachholen einer versäumten Mitwirkung nicht honoriert. Zudem dürfte das Urteil indirekt auch das Aus für die besonders scharfen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige bedeuten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist daher als eine Ohrfeige für diejenigen Politiker und Politikerinnen sowie die Parteien anzusehen, die „Hartz IV“ beschlossen und seit rund 15 Jahren verteidigt haben. Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig weiterlesen