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Urteil des Bundesfinanzhofs: Ausfall einer Kapitalforderung muss vom Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden

Als der vorläufige Gipfel zum Vorteil der Vermögenden in Deutschland ist das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zu bewerten.

Das höchste Finanz­gericht hat entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapital­forderung eines Gläubigers zu einem Verlust führt, der vom Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden muss. Konkret bedeutet das, wer als Gläubiger sein Geld nicht zurückbekommt, muss weniger Einkommensteuer zahlen.

Dieses Urteil wird vor allem die vermögenden Geldverleiher, Spekulanten und die Finanzbranche insgesamt erfreuen. Wenn sie Geld verlieren, haftet der Staat. Urteil des Bundesfinanzhofs: Ausfall einer Kapitalforderung muss vom Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden weiterlesen