Das sind die neuen Hartz IV Regelsätze ab 2022

Von Sebastian Bertram

Zum Jahresbeginn 2022 werden die Hartz IV Regelleistungen angehoben. Die erste erhöhte Auszahlung kommt allerdings schon im Dezember. Trotz der Umbenennung von Hartz IV in Bürgergeld sind weitere Erhöhungen derzeit nicht geplant.

Der Eckregelsatz soll voraussichtlich um drei Euro steigen. Auch wenn zum Beispiel eine Regierung zwischen SPD, Grüne und Linken gebildet wird, wird sich daran zunächst nicht viel ändern.

Die Regelleistungen ab 2022 in der Übersicht

Inhaltsverzeichnis:

Für das Jahr 2022 hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Regelsätze von zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene angekündigt.

Stufe 1 / Single-Haushalt von 446 € auf 449 € / + 3 €
Stufe 2 / Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft von 401 € auf 404 € / + 3 €
Stufe 3 / Junge Menschen unter 25 im Haushalt der Eltern von 357 € auf 360 € / + 3 €
Stufe 4 / Jugendliche von 15 bis 17 Jahren von 373 € auf 376 € / + 3 €
Stufe 5 / Kinder von 6-14 Jahren Alleinstehende von 309 € auf 311 € / + 3

Was ist in den Hartz IV Regeleistung enthalten?

Im Einzelnen umfasst die Regelleistung in etwa folgende Bedarfe (Durchführungshinweise zu § 20 SGB II in Rz 20.1):

  • Nahrung, alkoholfreie Getränke ca. 35,50%
  • Bekleidung, Schuhe ca. 8,40%
  • Wohnung (ohne Mietkosten), Strom…. ca. 8,36%
  • Möbel, Haushaltsgeräte ca. 7,58%
  • Gesundheitspflege (z.B. Kosten für Medikamente, Hilfsmittel) ca. 4,30%
  • Verkehr ca. 6,30%
  • Telefon, Fax ca. 8,83%
  • Freizeit, Kultur ca. 11,04%
  • Bildung 0,38%
  • Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 1,98%
  • sonstige Waren und Dienstleistungen (insb. Kosten für Körperpflege und Hygiene) ca. 7,32%
Ist die Anschaffung von Möbeln in den Hartz IV Regeleistungen? enthalten

Die Kosten für Möbel und Haushaltgeräte im Regelsatz betragen, entgegen der o.g. Angaben der BA, nachweislich 0,00 Euro. Seit 2011 sind die Kosten für die Warmwasserbereitung nicht mehr im Regelsatz enthalten. Werden diese Kosten nicht mit den Heizkosten abgegolten, sondern entstehen zusätzlich (dezentrale Warmwasserversorgung), sind sie als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II zu gewähren. Dieser beträgt:

  • bei Alleinstehenden, Partnern und volljährigen Kindern: 2,3% des Regelsatzes
  • bei Kindern ab 14 J. bis einschl. 17 J. : 1,4% des Regelsatzes
  • bei Kindern ab 6 J. bis einschl. 13 J.: 1,2% des Regelsatzes
  • bei Kindern bis einschl. 5 J.: 0,8% des Regelsatzes
Ich bin alleinerziehend und beziehe Hartz IV, bekomme ich mehr?

Ja. Alleinerziehende haben, wenn sie mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammen leben, Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II, welcher sich prozentual nach dem Regelsatz bemisst:

  • 1 Kind bis 7 Jahren = 36%
  • 1 Kind ab 7 Jahren = 12%
  • 2 Kinder bis 16 Jahren = 36%
  • 2 Kinder ab 16 Jahren = 24%
  • 1 Kind ab 7 Jahre und 1 Kind ab 16 Jahren = 24%
  • 3 Kinder = 36%
  • 4 Kinder = 48%
  • 5 Kinder = 60%
  • Ab dem 18. Geburtstag eines Kindes entfällt der Anspruch!

Zum Hintergrund: Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2022 erfolgt nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatzspezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt.

 

 

 

 

Quelle und Bild: https://www.gegen-hartz.de/