Kompakter Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater mit dem Titel Grundlagen des Asylverfahrens herausgegeben.

In der Pressemitteilung heißt es: „Ziel der vorliegenden Arbeitshilfe ist es, auf knappem Raum einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens zu geben.

Sie richtet sich an alle, die Flüchtlinge vor, während oder auch nach Abschluss des Asylverfahrens beraten. Ganz bewusst ist die Arbeitshilfe sehr praxisorientiert angelegt, mit zahlreichen konkreten Tipps für die Beratungspraxis.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung der verfahrensrechtlichen Grundlagen.Die Broschüre kann allerdings nur die Basisinformationen zur Verfügung stellen, die vor Ort mit weiteren Schulungen bzw. Beratungsgesprächen ergänzt werden müssen, um tatsächlich eine kompetente Beratung der Flüchtlinge sicherzustellen.

Mit dieser aktualisierten 4. Auflage werden die zahlreichen rechtlichen Änderungen, die seit November 2015 Einzug ins deutsche Asylverfahrensrecht gefunden haben, berücksichtigt, inklusive der umfangreichen Änderungen durch die sogenannten Asylpakete I-II und dem Integrationsgesetz, welches am 6. August 2016 in Kraft getreten ist.“

Nach Schätzungen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) waren Ende 2015 weltweit 65,3 Millionen Menschen auf der Flucht.

Im Unterschied zu anderen Wanderungsformen ist Flucht keine freiwillige Migration. Flüchtlinge sind gezwungen ihr Land zu verlassen, um sich und ihre Familien in Sicherheit zu bringen. Die Fluchtursachen sowie die individuellen Gründe, weshalb Menschen ihre Heimatländer verlassen müssen und in einem anderen Staat Schutz suchen, sind vielfältig. Dazu gehören unter anderem:

 (Bürger-)Kriege,

 massive Menschenrechtsverletzungen,

 politische und familiäre Verfolgung,

 akute Lebensbedrohung,

 fehlender Zugang zu sozialen Menschenrechten wie z.B. Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsfürsorge sowie

 die Zerstörung der Existenzgrundlage auch aufgrund von Umweltkatastrophen und/oder Klimaveränderungen.

Weltweit kamen die meisten Flüchtlinge 2015 aus Syrien, Afghanistan, Somalia und dem Sudan. Viele der Flüchtlinge – insbesondere Alte, Kranke und Familien oder alleinstehende Frauen mit Kindern – können oftmals keine weiten Strecken hinter sich bringen. Neben den physischen Ressourcen fehlen häufig auch die finanziellen Mittel, um in eine als sicher geltende Region – wie z.B. Europa – zu gelangen und dort Schutz zu suchen. Andere Flüchtlinge entscheiden sich bewusst in der Region zu bleiben, weil sie auf eine baldige Rückkehr hoffen oder ihr vertrautes kulturelles Umfeld nicht verlassen möchten. So verbleibt der Großteil der Flüchtlinge in der Herkunftsregion und sucht entweder Schutz in einer anderen Region im eigenen Staat oder in den Nachbarländern.

2015 lebten die größten Flüchtlingspopulationen in der Türkei, Pakistan und im Libanon. Nur ein geringer Teil der Flüchtlinge gelangt nach einem langen, beschwerlichen und gefährlichen Weg nach Europa.

So stellten 2015 insgesamt 1.255.600 Personen einen Asylantrag in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Davon wurden insgesamt 441.899 Asylanträge in Deutschland gestellt.

Die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, kamen 2015 aus Syrien, Albanien, Kosovo, Irak und Serbien. 2016 hatten bis zum 31. Juli insgesamt 468.762 Menschen einen Asylerstantrag gestellt, unter ihnen viele, die schon 2015 eingereist waren.

 

 

Aufgrund der großen Nachfrage ist die Printversion  leider bereits vergriffen.

Hier geht es zur  Arbeitshilfe vom Paritätischen Gesamtverband, Dezember 2016:

http://www.migration.paritaet.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1484675910&hash=145fc29d190ac070f5b1e0ab315bcb398df57f11&file=/fileadmin/SUBDOMAINS/migration/Dokumente/Fluechtlinge/Broschue_A4_Asylverfahren_AUFL4_2016_web_FINAL.pdf