Zum Jahresanfang 2023 tritt mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft, das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro monatlich erhöht und steigt auf etwa 370 Euro pro Monat. Die Anzahl der Menschen die einen Anspruch auf Wohngeld haben werden, verdreifacht sich von rund 600.000 auf 2,1 Millionen.
Die Bundesregierung argumentiert für die Erhöhung wie schon früher mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.
Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen. Zum Jahresanfang 2023 tritt die Wohngeldreform in Kraft: Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems weiterlesen













