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Das Streikrecht wird am Arbeitsplatz erkämpft – Streikrecht ist Menschenrecht

In Berlin organisierte ein Bündnis für die Verteidigung des Streikrechts eine Solidaritätsveranstaltung. Doch am besten lässt sich das Streikrecht verteidigen, wenn es von vielen Beschäftigten gebraucht wird.

„Es kann nicht sein, dass bei uns im Streikrecht immer noch die Entscheidungen eines Nazijuristen gelten“ erklärt der Rechtsanwalt Benedikt Hofmann am 10. Dezember auf einer Solidaritätskundgebung unter dem Motto „Streikrecht ist Menschenrecht“. Eine Gruppe von Berliner Gewerkschafter*innen vor allem aus der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), aber auch Unterstützer*innen aus Stadtteilinitiativen und Sozialbündnissen hatten bewusst den Internationalen Tag der Menschenrechte für diese Veranstaltung gewählt.

„Wir wollen klarmachen, dass das Streikrecht ein Menschenrecht ist“, erklärte einer der Organisatoren. Der Kampf für ein umfassendes Streikrecht ist seit Jahren das Anliegen des Juristen Benedikt Hopmann. Ihm ist es ein grosses Anliegen, dass endlich die Spuren von Hans Carl Nipperdey beseitigt werden. Er war einer der Kommentatoren des NS-Gesetzes zur Nationalen Arbeit und hat 1952 während eines Arbeitskamps ein Gutachten erstellt, das bis heute das Streikrecht in Deutschland massgeblich beeinflusst. Dazu gehört das Verbot des politischen und des verbandsfreien Streiks, d.h. ein Arbeitskampf ohne gewerkschaftliche Beteiligung. Das Streikrecht wird am Arbeitsplatz erkämpft – Streikrecht ist Menschenrecht weiterlesen