BÜRGERGELD-REFORM – Die verlorenen Alten und Erwerbsgeminderten

Von Inge Hannemann 

Hartz IV ist abgeschafft. Es lebe das Bürgergeld. So beginnt das neue Jahr mit neuem PR-Sprech: Respekt und Augenhöhe in den Jobcentern. In den vergangenen Monaten gab es viele Diskussionen um das neue Bürgergeld. Es gab eine widerliche Kampagne der CDU/CSU gegen das Bürgergeld und gegen die Erwerbslosen. Leider mit Punktsieg für die Parteien des Hobbyfliegers Friedrich Merz und des Tafel-Instrumentalisierer Markus Söder. Das Schonvermögen wurde wieder herabgesetzt und die angedachte Vertrauenszeit wurde wieder abgeschafft. Das Bürgergeld hätte man daher besser Hartz V genannt.

Bei allen Debatten, und die meisten waren unsäglich, ist eine Gruppe allerdings von vorneherein verloren gegangen: Die Grundsicherungsleistungsberechtigten bei Erwerbsminderung und im Alter.

Hier reden wir immerhin von 1,1 Millionen Menschen, die im letzten Jahr trotz ihrer Rente zusätzlich Sozialleistungen bezogen haben. Und wir reden hier von Menschen, deren Grundsicherung auch nicht höher ist als der zukünftige Bürgergeld-Satz: 502 EUR für eine alleinstehende Person. Hinzu kommt die Übernahme der Mietkosten, wenn sie nicht zu teuer ist. Im Beamtendeutsch heißt es: Wenn sie für die Region, in der der Mensch wohnt, „angemessen“ ist.

Ich habe überlegt, warum die Menschen in der Grundsicherung kaum wahrgenommen werden. Geht es um Armut, geht es meistens um die Armut innerhalb von Hartz IV. Pardon: innerhalb des Bürgergeldes. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass man davon ausgeht, dass die über 460.000 Rentner:innen (65+), die im Frühjahr des Jahres sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, nicht unter Armut leiden, weil sie noch zu ihrer mickrigen Rente arbeiten. Ein paar kurze Rentenfakten: Im Jahr 2021 arbeiteten 12,9 Prozent der 65- bis unter 75-Jährigen, das sagen zumindest die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Also, rund jede:r siebte Renter:in. Eine stolze Zahl. Gelten sie jetzt als arm oder nicht? Nach Angaben des Paritätische Wohlfahrtsverbands gelten 19,3 Prozent der Frauen über 65 Jahren als arm; bei den Männern sind es 15,1 Prozent. Laut dem Statistischem Bundesamt hatten mehr als ein Viertel (27,8 Prozent) der Rentner:innen ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.000 EUR. Die Durchschnittsrente im Alter 2020 bei den Männern im Westen betrug durchschnittlich 1.138 EUR; bei den Frauen 783 EUR. Im Osten lag sie bei den Männern bei 1.071 EUR und bei den Frauen bei 1.038 EUR (Werte Deutsche Rentenversicherung, Stand November 2021). Bei der vollen Erwerbsminderungsrente liegen die Unterschiede nicht so weit auseinander. Hier bekamen die Frauen 2021 im Westen netto 837 EUR, und die Männer 881 EUR ausbezahlt. Im Osten jeweils 977 EUR, bzw. 856 Euro netto.

Jede:r zehnte voll erwerbsgeminderte Person arbeitet

Aber zurück zur verlorenen Gruppe innerhalb der Bürgergeld-Diskussion. Natürlich betrifft die Reform hauptsächlich die Jobcenter. Aber es gab auch wenige Änderungen für die Grundsicherungsleistungsberechtigten im Alter und bei Erwerbsminderung. Kenner:innen sprechen hier vom Sozialgesetzbuch XII. Nicht alle, die erwerbsgemindert sind, liegen platt und faul zu Hause herum. Ein Klischee, welches genauso häufig auftritt, wie bei den unsäglichen Hartz-IV-Diskussionen. Die Altersarmut wächst. 2003 bezogen knapp 439.000 Menschen zusätzliche Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Aktuell sind es mehr als das Doppelte. Wir können nun rätseln, ob alle arbeitenden Rentner:innen ihr zusätzliches Geld auf einem Kreuzschiff verprassen. Daran glaube ich eher nicht. Interessant wird es mit dem Versichertenbericht 2021 der Deutschen Rentenversicherung (S. 24ff) und den arbeitenden Erwerbsgeminderten. Jede:r zehnte voll erwerbsgeminderte Person übte 2019 nämlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus (darunter auch Minijobs). Jede:r Dritte erhielt hier eine EU-Rente in Höhe von 300 EUR bis 900 EUR. Der größte Anteil derer, die neben ihrer Erwebsgemindertenrente arbeiteten, lag jedoch zwischen 750 EUR und 900 EUR. Also, an der Grenze zur Grundsicherung. Lieber arbeiten als mit Grundsicherung aufstocken? Verständlich wäre dieses.

In der Grundsicherung im Alter werden wir verkaspert

Kein Stigma, keine Bürokratie und nun komme ich zum Pferdefuß des dazugehörigen Sozialgesetzesbuches: kein Arbeiten für lau. Habe ich beim Bürgergeld von Beginn an eine Freigrenze von 100 EUR sowie darüber hinaus ein Betrag x in Prozent als Freibetrag. Dieser Freibetrag wird bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr oder weniger verweigert. Von jedem hart verdienten Euro werden 70 Prozent abgezogen. Oder einfach gesagt: Ich darf 30 Cent behalten. Eine Motivation ist das nicht. Verdient also jemand 100 EUR zusätzlich, hat er am Ende 30 EUR mehr auf dem Konto. „Arbeit soll sich lohnen“, klingt es immer wieder vonseiten der FDP. Es stellt sich nur die Frage: für wen? Oder für was? Ehrlicher wäre es mit dem Zusatz: „Arbeit soll sich für den Staatssäckel lohnen“. Dann würden sich die Betroffenen vielleicht weniger veräppelt fühlen. Auf diese Art und Weise von Respekt zu sprechen, ist nichts anderes, als diese Menschen zu verkaspern und zu veralbern.

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Die Autorin:

Inge Hannemann ist eine der bekanntesten Hartz-IV-Kritiker*innen. Die ausgebildete Speditionskauffrau, Netzwerkadministratorin und Arbeitsvermittlerin war Mitglied der Jusos und saß für DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft.

 

 

 

 

 

 

Der Beitrag erschien auf https://www.links-bewegt.de/

Bild: paritätische