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Vor 75 Jahren wurde das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei über die zeitlich befristete Entsendung von Arbeitskräften geschlossen – Zeit für eine Bilanz

Am 30. Oktober 2026 jährt sich das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei, das die zeitlich befristete Entsendung von Arbeitskräften nach Deutschland regelte, zum 75. Mal.

Zunächst durften nur unverheiratete türkische Männer für maximal zwei Jahre einreisen. Diese anfänglich strengen Regelungen des Anwerbeabkommens hob die Bundesregierung bald auf, auch weil 1971 etwa jede fünfte türkische Arbeitskraft in Deutschland eine Frau war. Die Verlängerung des Aufenthalts wurde nun möglich gemacht und viele Beschäftigte nutzen das Angebot und holten ihre Familien in die Bundesrepublik Deutschland.

Aufgrund der Wirtschaftskrise Anfang der 70er Jahre erließ die Bundesregierung 1973 einen Anwerbestopp. Bis zu diesem Zeitpunkt kamen etwa 870.000 Menschen aus der Türkei zur Beschäftigung in die Bundesrepublik.

Im Jahr 2025 stellte die türkische Community mit rund drei Millionen Menschen mit „türkischem Migrationshintergrund“ eine der größten Bevölkerungsgruppen in Deutschland dar, davon etwa 1,54 Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit.

Im Folgenden wird der Jahrestag des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei vor 75 Jahren als Anlass genommen, die Zuwanderung von Menschen als Import von Arbeitskräften noch einmal zu thematisieren. Vor 75 Jahren wurde das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei über die zeitlich befristete Entsendung von Arbeitskräften geschlossen – Zeit für eine Bilanz weiterlesen →