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Kein Maulkorb für Betriebsräte – keine allgemeine Geheimhaltungspflicht für Betriebsratsmitglieder

Normalerweise streiten sich bei einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Betriebsrat und Arbeitgeber. Anders lag der Fall, über den das Landesarbeitsgericht Hessen zu entscheiden hatte. Der Betriebsrat beantragte in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, eines seiner eigenen Mitglieder aus dem Gremium ausschließen. Das “Problem“: Dieser Betriebsrat ist als Einziger im Gremium gewerkschaftlich organisiert.  Kein Maulkorb für Betriebsräte – keine allgemeine Geheimhaltungspflicht für Betriebsratsmitglieder weiterlesen