Dieser Text ist zunächst am 15.10.2026 als IMI-Studie/Analyse 2026/24 von der Informationsstelle Militarisierung veröffentlicht worden.
Von Andreas Seifert
Im Juli 2026 beschloss das Kabinett ein Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz.[1] Beschleunigt wird aber der Semantik zum Trotz keine Infrastruktur, sondern Genehmigungsprozesse, damit die Bundeswehr noch schneller ihren Bedarf an baulichen Maßnahmen erfüllen kann. Damit die Bundeswehr schneller das bauen kann, was sie möchte, ist es natürlich am einfachsten, wenn man diese Prozesse gleich ganz abschafft. Zur Absicherung auch zukünftiger militärischer Ansprüche wird nebenbei der Rechtsrahmen für das Militär noch weiter ausgeweitet und von der zivilen Welt abgeschnitten.
Nichts Neues?
Das neue Beschleunigungsgesetz steht in einer Reihe mit anderen Beschleunigungsgesetzen[2], die vor allem die Beschaffung betroffen haben, aber eben vor allem auch zum Abbau von Prozessen, Kontrollen und Nachweispflichten geführt haben, es setzt hier allerdings neue Maßstäbe. Nicht nur in der unverblümten Art, die Erfüllung militärischer Anforderungen von allen zivilen Einsprüchen zu „befreien“, sondern eben auch darin, diese als dauerhaft festzuschreiben. Alle Auflagen und Vorgaben, die vor allem den Zugriff auf öffentliche und private Güter einschränkten und individuelle Rechte gestärkt haben – und die ja vielleicht sogar übermäßig oft zur Anwendung gekommen sind – werden hier fürs Militär vom Tisch gewischt. So ist zwar für unseren Kanzler die Vergesellschaftung von Wohnungen bzw. die Enteignung großer Wohnbaukonzerne ein absolutes No-Go, wenn es aber gut fürs Militär wäre, würde das mit dem neuen Gesetz durchaus gehen. IMI-Analyse 2026/24 Kompromisslos militärisch Infrastrukturgesetz kreiert der Bundeswehr ein nahezu rechtsfreies Paralleluniversum weiterlesen