Die Frankfurter Urteile zum GDL-Streik

Von Rolf Geffken

Das Arbeitsgericht Frankfurt und das LAG Hessen haben die Rechtmäßigkeit des GDL-Streiks bei der Deutschen Bahn bestätigt. Der Antrag der DB auf Erlaß einer „einstweiligen Verfügung“, mit der der Streik verboten worden wäre, wurde vom Arbeitsgericht Frankfurt am 2.9.21 zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung wurde vom LAG Hessen durch Entscheidung vom 3.9.2021 zurückgewiesen. Die von der DB vorgetragenen Argumente wurden sämtlich von beiden Gerichten zurückgewiesen. Der GDL wurde bestätigt, daß sie Tarifforderungen für ihre Mitglieder auch dann erheben und für sie streiken könne, wenn diese nicht zur Beschäftigtengruppe der Lokführer gehöre. Insbesondere das LAG Hessen lehnte auch die Auffassung ab, die GDL führe einen „illegalen Unterstützungsstreik“ für andere Bahn-Beschäftigte durch.

Die beiden Gerichte haben damit im Grunde genommen nicht nur zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Bahnstreiks Stellung genommen, sie haben auch zahlreiche der in den Medien gegenüber der GDL erhobenen Vorwürfe ad absurdum geführt.

Zu den abwegigsten Vorwürfen gehört dabei die Legende, die GDL streike nur für eine Beschäftigtengruppe und kümmere sich nicht um andere Bahn-Beschäftigte. Im Gegenteil: Der Hauptgrund dieser Verfahren war gerade, daß die GDL in ihren Forderungen PARTEI für diese Beschäftigten ergriff ! Hinzu kommt die abwegige Bezugnahme auf „die Interessen Dritter“, vor allem Reisender. Die beiden Frankfurter Gerichte haben damit bestätigt daß die Zeiten des unsäglichen Alt-Nazis Hans Carl Nipperdey vorbei sind. Er hatte als Präsident des Bundesarbeitsgerichts judiziert: „Arbeitskämpfe sind im allgemeinen unerwünscht, weil sei volkswirtschaftliche Schäden hervorrufen“. (Zu Nipperdey vgl. hier und hier).

 

Zweifellos aber ist die Schärfe der Auseinandersetzung auf die Existenz des unsäglichen Tarifeinheitsgesetzes zurückzuführen, das die Beschäftigten spaltet und alles andere als eine „Einheit“ bewirkt und das vor allem die beiden Eisenbahnergewerkschaften in eine scharfe Konkurrenzstellung bringt. Nachwievor ist die Gewerkschaft GDL als vermeintliche „Minderheitsgewerkschaft“ in ihrer Existenz bedroht. Kurzfristiges Ziel muß der einvernehmliche Ausschluß der Anwendung des TEG bei der Deutschen Bahn sein, mittelfristig aber die Rücknahme dieses Gesetzes durch den Gesetzgeber. Leider können sich die DGB-Gewerkschaften nicht zu einer solchen Forderung durchringen, obwohl insbesondere im Gesundheitswesen die Gewerkschaft ver.di droht als „Minderheitsgewerkschaft“ eingestuft zu werden….

 

 

 

 

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken (drgeffken.de)

Bild: GDL