ver.di: Mindestlohn – Warum er auf 15 Euro steigen muss

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro die Stunde. Millionen Beschäftigte, mehrheitlich Frauen, leben vom Mindestlohn. ver.di fordert unter Verweis auf eine EU-Richtlinie eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde. Warum es einen gesetzlichen Mindestlohn braucht, warum er deutlich steigen muss, und was Beschäftigte noch wissen müssen

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro in der Stunde. ver.di fordert eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde und stützt sich dabei auf eine EU-Richtlinie, die einen Mindestlohn von 60 Prozent des Median-Einkommens vorsieht, dieses mittlere Einkommen liegt in Deutschland derzeit bei über 14 Euro. Zwar steigt der Mindestlohn im nächsten Jahr um 41 Cent, wie von der Mindestlohn-Kommission beschlossen, das reicht jedoch weiterhin nicht aus. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke sagt: „Da die durchschnittlichen Löhne weiter steigen werden, braucht es 2026 einen Mindestlohn von 15 Euro die Stunde“, und betont: „Insofern empfehle ich jeder Partei, die von breiten Teilen der Bevölkerung gewählt werden will, im Bundestagswahlkampf deutlich zu machen, dass sie für 15 Euro die Stunde eintritt.“ Scharf kritisierte der ver.di-Vorsitzende die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom letzten Jahr: „Eine derart geringe Erhöhung verschärft die Probleme der Menschen, die mit ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben finanzieren müssen und geht an der Realität der hohen Preise für Lebensmittel und Energie vorbei.“ Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte am 9. September 2024 in einem Interview ebenfalls, dass der Mindestlohn wegen der EU-Richtlinie 2026 zwischen 14 und 15 Euro liegen wird.

INHALT

  • Warum der Mindestlohn höher steigen muss 
  • Die europäische Mindestlohnrichtlinie 
  • Wie hoch ist der Mindestlohn 2024? 
  • Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn? 
  • Warum wir den Sprung auf 12 Euro Mindestlohn gefeiert haben! 
  • Warum der Mindestlohn Arbeitsplätze schafft 
  • Der Mindestlohn auf Arbeit – im ver.di-Podcast 
  • Wer hat vom Anstieg auf 12 Euro Mindestlohn profitiert? 
  • Wann erfolgt die nächste Erhöhung des Mindestlohns? 
  • Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell? 
  • Die europäische Anstandsgrenze 

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  • Warum es den Mindestlohn braucht? 
  • Warum der gesetzliche Mindestlohn immer weiter steigt? 
  • Was macht die Mindestlohnkommission? 
  • Mindestlohn wirkt sich positiv auf wirtschaftliche Entwicklung aus 
  • Wie alles begann mit dem Mindestlohn 

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Die wichtigsten FAQs zum gesetzlichen Mindestlohn 

  • 1. Was ist ein Mindestlohn? 
  • 2. Welche Personengruppen sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen? 
  • 3. Erhalte ich bei ehrenamtlicher Tätigkeit den gesetzlichen Mindestlohn? 
  • 4. Für wen gelten tarifliche Mindestlöhne? 
  • 5. Haben Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? 
  • 6. Wie wird kontrolliert, dass die Unternehmen tatsächlich den gesetzlichen Mindestlohn zahlen? 
  • 7. Wann wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht? Wer ist dafür zuständig? 
  • 8. Sind Rentner*innen vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, wenn sie jobben? 
  • 9. Gilt der Mindestlohn auch in Ostdeutschland? 
  • 10. Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für ausländische Beschäftigte? 
  • 11. Haben Taxifahrer*innen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? 
  • 12. Sind Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für bestimmte Tätigkeiten geregelt? 
  • 13. Seit wann gilt der gesetzliche Mindestlohn? Wie hoch ist er? 
  • 14. Gelten in bestimmten Branchen noch Übergangsfristen für Abweichungen vom Mindestlohn? 
  • 15. Erhalten auch Saisonbeschäftigte den Mindestlohn? 
  • 16. Mein Chef sagt, dass er den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen kann oder will. Was tun? 
  • 17. Was spricht für einen Mindestlohn? 
  • 18. Wie hoch ist der Mindestlohn in anderen Ländern? 

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Zur ver.di-Mindestlohnseite:

Mindestlohn: Warum er auf 15 Euro steigen muss | ver.di (verdi.de)

 

 

 

 

 

Quelle: https://www.verdi.de/

Bildbearbeitung: L.N.