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Mitarbeiter ambulanter Krankenpflegedienste sollen künftig nach Tarif bezahlt werden und Tariflöhne für die häusliche Krankenpflege müssen refinanzierbar sein

Ende September 2018 gab es mal wieder einen großen Auftritt von Gesundheitsminister Jens Spahn. Er hatte eine „gute Nachricht für Pflegekräfte und Patienten“. Er will per Gesetz für eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter ambulanter Krankenpflegedienste sorgen, sie sollen künftig nach Tarif bezahlt werden. Jens Spahn profiliert sich damit, dass eine Gesetzesänderung ins Haus steht, auf die sich die Große Koalition geeinigt habe. Spahn verschweigt allerdings, dass sich diese Änderung wohl eher aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2016 ergeben musste und dass die CDU sich für Tariftreue einsetzt, nimmt ihm niemand ab.

Aber die vom BSG geforderte Änderung ist ein weiterer Mosaikstein im Kampf der Beschäftigten im Gesundheitsbereich für menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und vielleicht das Ende der falsch abgerechneten Personalkosten der Arbeitgeber, die häufig Geld für Stellen kassieren, die gar nicht besetzt sind. Mitarbeiter ambulanter Krankenpflegedienste sollen künftig nach Tarif bezahlt werden und Tariflöhne für die häusliche Krankenpflege müssen refinanzierbar sein weiterlesen