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Werkverträge und Leiharbeit als Streikhindernis – Linke Gewerkschaftsaktivisten übersehen die Spaltung der Belegschaften

Von Rolf Geffken

Die Belegschaften der großen Unternehmen aber auch vieler mittelständischer Betriebe sind inzwischen tief gespalten: Wo vorher eine einheitliche Belegschaft war – wenn auch mit unterschiedlicher Bezahlung – existiert heute ein Flickenteppich an prekarisierten Arbeitsverhältnissen. Die Stammbelegschaft macht regelmäßig nur noch 40-50% der Gesamtbelegschaft aus. Der große Rest sind Leiharbeiter, Werkvertrags- und Fremdbeschäftigte, befristet Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte.

Vor allem die Leiharbeiter und die Fremdbeschäftigten unterliegen einem Sonderstatus: Sie haben einen anderen Arbeitgeber und sind damit von dem Tarif der Stammbelegschaft nicht erfaßt. Bei einem Arbeitskampf könnten sie nicht mit streiken. Ja es stellt sich die Frage, ob großflächige Streiks den Gewerkschaften überhaupt noch möglich sind. Die Streiks in der Metallindustrie Baden-Württemberg 1971 und 1973, auf die die Arbeitgeber mit Aussperrungen antworteten, wären in jedem Falle nicht mehr möglich. Werkverträge und Leiharbeit als Streikhindernis – Linke Gewerkschaftsaktivisten übersehen die Spaltung der Belegschaften weiterlesen