Telekom-Petition unterzeichnen!

305df5442016c06694496f468a63471aIm Unternehmen T­-Mobile US, dessen Haupteigentümerin die Deutsche Telekom AG (DTAG) ist, droht Beschäftigten, die sich für Arbeitnehmerrechte einsetzen, Mobbing oder gar Kündigung. Ständige Schikanen und Demütigungen sind an der Tagesordnung. Die T­-Mobile US wurde vor kurzem vom obersten US-Arbeitsgericht in 11 Anklagepunkten für schuldig befunden, Arbeitsrecht gebrochen zu haben. Der deutsche Staat hält derzeit einen Anteil von ca. 32­ Prozent­ an der Deutschen Telekom AG.

Er ist als Miteigentümer damit auch in der Verantwortung, diese Missstände abzustellen.

ver.di hat deshalb eine Petition beim Bundestag eingereicht!

Behinderung von Gewerkschaftern stoppen – Einfluss nehmen

Wer das Anliegen unterstützen möchte, dass die Telekom die Rechte ihrer Beschäftigten weltweit respektiert, kann sich der Petition an den Deutschen Bundestag anschließen.

Die Deutsche Telekom verweist immer mit Stolz auf die internen Regelwerke wie den Code of Conduct und die Guiding Principles (Leitlinien), gegen die allerdings im Ausland ständig mit Wissen und Duldung der Konzernspitze verstoßen wird. Das muss sich ändern. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen wie die Telekom, die zu 31 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, im Ausland vergisst, dass Beschäftigten mit Anstand, Fairness und Respekt begegnet werden muss. Mit einer Petition an den Bundestag soll bewirkt werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss als Anteilseigner geltend macht und kontrolliert, dass in den ausländischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der DTAG die international geltenden Arbeitnehmerrechte zur Anwendung kommen und die Diskriminierung von Gewerkschaftern beendet wird.

Die Petition für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten – Mitzeichnen!

Die Petition fordert die Bundesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerrechte und internationale Arbeitsstandards (ILO / OECD) bei ausländischen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Deutschen Telekom eingehalten werden. Die Petition trägt den Titel: “Deutsche Telekom AG – Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei Unternehmen im Ausland.”

Ab sofort kann die Petition an den Deutschen Bundestag online gezeichnet werden. Hier gelanget man per Direktlink zum Petitions-Forum des Bundestags und kann die Petition zeichnen

oder hier: Zeichne jetzt die Petition an den deutschen Bundestag!

oder hier: : http://bit.ly/1M9OZ8X

Seit 2001, dem Jahr, in dem die Deutsche Telekom das amerikanische Mobilfunkunternehmen Voicestream kaufte und in T- Mobile US umbenannte, kämpft die amerikanische Kommunikationsgewerkschaft Communications Workers of America (CWA) für gewerkschaftliche Anerkennung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Dieser Kampf wird seit vielen Jahren auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di maßgeblich unterstützt. Im Rahmen der internationalen Kampagne WE EXPECT BETTER wollen wir erreichen, dass die Beschäftigten fair, anständig und mit Respekt behandelt werden. Die Kampagne wird organisiert und getragen von den Gewerkschaften ver.di und CWA, dem DGB, dem Internationalen Gewerkschaftsbund, dem US-amerikanischen Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO, sowie von der internationalen Dachorganisation der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union.

Weitere Infos: http://www.weexpectbetter.org/ und https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_07/_06/Petition_59803.nc.html

 

Quelle:ver.di

Bild: ver.di

 

Text der Petition

Das Finanzministerium möge in Wahrnehmung der Rechte des Anteilseigners des Mehrheitseigentümers die Aufgabe übertragen bekommen, die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei T-Mobile US zu kontrollieren und allgemein darauf hinzuwirken, dass Unternehmen mit Bundesbeteiligung an allen Standorten ihrer Auslandsgesellschaften und -beteiligungen die ILO-Standards umsetzen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht darin behindern, sich gewerkschaftlich zu organisieren und ihre Rechte auszuüben.

Begründung Eigentum verpflichtet (Art. 14 GG). Die Bundesrepublik Deutschland besitzt –direkt und indirekt (KfW) – 31,7 Prozent der Anteile der Deutschen Telekom AG (DTAG) und ist damit der größte Einzeleigentümer. Die DTAG wiederum ist Haupteigentümerin des Unternehmens T-Mobile US (TMUS), und maßgebende Posten des Board of Directors sind mit Personen besetzt, die dem Vorstand der DTAG angehören.

Laut Medienberichten (z.B. New York Times vom 19.3.2015, Washington Post vom 19.3.2015) über die Entscheidung einer Richterin des National Labor Relations Board der USA vom 18.3.2015 (AZ: JD-16-15) verstößt das Unternehmen TMUS gegen Arbeitnehmerrechte und diskriminiert Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.

Eine in den USA eingereichte OECD-Beschwerde konnte inhaltlich nicht behandelt werden, da die erforderliche Beteiligung des Unternehmens unterblieb. Laut abschließender Erklärung der OECD-Kontaktstelle der USA vom 9. Juli 2013 war „keine rechtzeitige Antwort von DT/T-Mobile bezüglich des ersten Schlichtungstreffen eingegangen,“ und die Schlichtungsstelle FMCS konnte beim weiteren Betreiben des Prozesses keinen Fortschritt erzielen und verwies den Fall an die Kontakstelle zurück. Daraufhin stellte die Kontaktstelle ihr Bemühen um eine positive Lösung ein, zog ihr Vermittlungsangebot zurück, und es kam zu keinem Eintritt in ein Verfahren, das 2011 auf Basis der OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen eingeleitet worden war.

Mit der Unterzeichnung der Richtlinien der Organisation for Economic Co-operationand Development (OECD) hat sich die Bundesrepublik bzw. die Bundesregierung dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Richtlinien hinzuwirken. Stattdessen verfolgt die Bundesregierung bisher eine Politik der Nicht-Einmischung bei dem Unternehmen, das es zu großen Teilen besitzt. Mit dieser Haltung gefährdet die Bundesregierung nicht nur ihr eigenes Ansehen, sondern auch das der OECD Richtlinien, wenn sie für deren Geltung nicht eintritt. Ähnlich verhält es sich mit den Pflichten der Bundesregierung, die sich aus den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN/UN) für Wirtschaft und Menschenrechte ergeben und die im Rahmen einer Politik der Nichteinmischung nicht zur Geltung gebracht werden.

Die Bundesrepublik hat die ILO-Konventionen unterzeichnet, in denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit (C87) und das Recht auf Kollektivverhandlungen (C98) garantiert werden. Wenn es um die Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen geht, deren Geltung auch dann angenommen wird, wenn Staaten diese nicht ratifiziert haben, kann sich nicht auf die Einhaltung nationalen Rechts zurückgezogen werden.

Die Bundesregierung sollte darauf hinwirken, dass Unternehmen, die ihren Hauptsitz in der Bundesrepublik haben, im Ausland die Standards nach oben setzen, anstatt sich nach unten zu orientieren. Eine besondere Verantwortung der Bundesregierung besteht bei Unternehmen, an denen die Bundesrepublik Deutschland Anteile hält.

Petition 59803