Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
vergangene Woche hat das BMAS den Entwurf einer Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (RWBestV 2026) an die Verbände zwecks Prüfung und ggf. Stellungnahme versandt. Der aktuelle Rentenwert wird demnach zum 01. Juli um 4,24 Prozent auf dann 42,52 Euro steigen. Details zur Ermittlung der Werte finden Sie im Beitrag.
Hierzu sowie zur Debatte u.a. in der Alterssicherungskommission zum künftigen Anpassungsverfahren eine interaktive Grafik
Lohn- versus Inflationsanpassung der Bestandsrenten
Zudem haben wir die
auf den Stand zu Jahresbeginn 2026 aktualisiert. Ergänzend finden Sie zu den zwischenzeitlich verabschiedeten Änderungen des SGB II eine
Übersicht zur »Bürgergeldreform«
Quelle und weitere Infos: https://www.portal-sozialpolitik.de/