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Skandal bei den ärmsten der Armen: Bei 1.198.169 Menschen behielten die Jobcenter 2020 bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs ein – Aufrechnung wegen Rückforderung muss sofort ausgesetzt werden

Nur wenige Menschen kennen die Bundesagentur für Arbeit (BA) als gigantischen Daten – Pool, in dem es Zahlen über Zahlen gibt und gesammelt wird, was das Zeug hält. Da fallen Daten auf der Einnahmenseite z.B. von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung an, aus denen man detaillierte Informationen über Beschäftigungs- und Unternehmensstrukturen, Erwerbseinkommen und Arbeitszeiten bekommen kann. Auf der Ausgabenseite erhält man Informationen über die Qualifikation, Geschlecht, Alter, Gesundheit und Umfeld der Leistungsempfänger.

Doch wenn es um Informationen über ihre eigene Arbeit geht, hält sich die BA bedeckt, so konnte die Agentur über Jahre hinweg angeblich keine Aussagen darüber machen, gegen wie viele Leistungsberechtigte im Rechtskreis Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) und Leistungsempfänger im SGB III offene Forderungen bestehen. Als Grund für dieses Manko spricht die BA davon, dass ihr im Rahmen des Einzugsverfahrens genutzte IT Verfahren Auswertungen nur belegbezogen und nicht personenbezogen zulassen. Doch nun konnte im Rahmen einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/27674) an die Bundesregierung Licht ins Dunkel der Rückforderungen der Bundesagentur kommen und zwar mit unglaublichen Zahlen.

So wurde bekannt, dass im Jahr 2020, mitten in der Krisenzeit, die Ärmsten der Gesellschaft besonders benachteiligt waren. 1.198.169 Personen  waren von einer SGB II-Aufrechnung betroffen, das entspricht einem Anteil von 21,2 Prozent  der Menschen im Gesamtleistungsbezug.  Im gleichen Jahr wurden 544.270 Widersprüche gegen SGB II-Bescheide entschieden, von denen 190.000 oder 35 Prozent vollständig oder teilweise stattgegeben wurde. Im Januar 2021 betrug der offene Forderungsbestand im SGB II insgesamt 2.889.454.456 Euro.

Das gewaltige Ausmaß der Einziehung bzw. Einbehaltung zeigen die Zahlen der Erstattungsbescheide aus den Jahren 2015, 2019 und 2020. Damals wurden im Rechtskreis des SGB II insgesamt rund 8,1 Millionen Bescheide erstellt, bei denen bis zu 30 Prozent des Regelsatzes vom Jobcenter einbehalten und verrechnet werden können. Skandal bei den ärmsten der Armen: Bei 1.198.169 Menschen behielten die Jobcenter 2020 bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs ein – Aufrechnung wegen Rückforderung muss sofort ausgesetzt werden weiterlesen